Kooperationsprojekt EVEREST

Das EVEREST Programm bereitet junge Erwachsene auf Beruf und Ausbildung

Eine Erfolgsgeschichte

Das Projekt EVEREST nimmt den Namen beim Wort: Es hat zum Ziel, junge Geflüchtete beim Erklimmen des Weges ins Berufsleben zu unterstützen. Nach einer Orientierungsphase im SOS-Kinderdorf Berlin werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch auf verschiedene Berufe vorbereitet. Das von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geförderte Kooperationsprojekt besteht heute aus dem SOS-Kinderdorf Berlin, der Volkshochschule Berlin Mitte, der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH, der Charité CFM Facility Management GmbH, REWE und der BSR. Wir sind froh, dass sowohl die BSR mit Virginia Scharkowsky als ehemalige Berliner Regionalbotschafterin als auch die CFM mit Monika Wilczek als derzeitige Regionalbotschafterin in unserem Netzwerk vertreten sind. Durch die Arbeit im EVEREST Projekt bringen die Regionalbotschafterinnen interessante Erfahrungen und einzigartige Einblicke in unsere Netzwerkarbeit ein. Dadurch werden auch weitere Betriebe in ganz Deutschland inspiriert, ähnliche Projekte voranzutreiben.

Im Gespräch mit Virginia Scharkowsky, leitende Koordinatorin von sozialen Maßnahmen bei der BSR, erzählt sie über die Motivation des Betriebs: „Wir engagieren uns in mehreren sozialen Projekten für junge Menschen, die es nicht leicht haben, ohne Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Als 2015 viele Geflüchtete nach Deutschland kamen, war für uns direkt klar, dass wir uns dort engagieren wollen“. Für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten empfiehlt Frau Scharkowsky ein vergleichbares Projekt mit mehreren Partnern auch für andere Betriebe. „Alleine sind die Hürden oft recht groß“, sagt sie. Hat der oder die junge Geflüchtete die BSR in einem Praktikum überzeugt, steht am Ende ein Ausbildungsvertrag. Die BSR bildet in 10 dualen Ausbildungsberufen aus. Den EVEREST Teilnehmenden stehen die Berufe Fachkraft im Gastgewerbe, Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und Kaufleute für Büromanagement offen.

Hani Balbicy hat am EVEREST Projekt teilgenommen. Für ihn stand am Ende des Programms zunächst eine Einstiegsqualifizierung, dann eine Ausbildung und schließlich ein Arbeitsverhältnis. Er selbst erzählt, dass er „schon immer etwas mit IT machen wollte“. Nach einem dreimonatigen Praktikum im Jahr 2017 startete Balbicy mit einem Jahr Einstiegsqualifizierung bei der BSR. Sowohl über EVEREST als auch die Einstiegsqualifizierung sagt er selbst, dass beides ihn sehr gut auf die Ausbildung vorbereitet habe. Das duale Ausbildungssystem unterscheide sich sehr vom Hochschulsystem in seinem Heimatland Syrien, so Balbicy. Auch die Eltern mussten überzeugt werden. Gemeinsam mit dem jungen Mann wurde ein Elterngespräch geführt. Heute sei die Mutter sehr stolz auf den Weg ihres Sohnes, der die Ausbildung als Jahrgangsbester abgeschlossen hat. Balbicy sei der Vorzeigeazubi, so die frühere Regionalbotschafterin Scharkowsky. Auf die Frage was EVEREST von anderen Projekten unterscheide, ist von beiden Seiten schnell eine Antwort gefunden: die Kombination aus sozialpädagogischer und organisatorischer Unterstützung sowie Deutschunterricht. Hani Balbicy hat zudem einen Tipp an aktuelle und künftige Auszubildende: er empfiehlt von Anfang an alle offenen Fragen zu stellen und sich bei Unklarheiten an die Ausbilder im Betrieb zu wenden.

Weitere Informationen zum Projekt EVEREST finden Sie hier.

Langfristige Bleibeperspektiven

Direkt weiter zum Download für den negativen Asylbescheid und positiven Asylbescheid.

Zwei neue Infografiken erschienen

Langfristige Bleibeperspektiven nach einem positiven und negativen Asylbescheid

Bis zum Asylbescheid ist für alle Geflüchteten in Deutschland der Weg ähnlich. Nach der endgültigen Entscheidung kann es dann aber in verschiedene Richtungen gehen. Wenn Sie nicht genau wissen, welche Möglichkeiten und Alternativen es für Ihre/n Beschäftigte/n nach dem Asylbescheid gibt, haben wir für den jeweils positiven sowie negativen Ausgang eine Infografik entwickelt.

In der Grafik der endgültigen Ablehnung beleuchten wir die Perspektive Ihrer Beschäftigten nach der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung bis hin zur Aufenthaltserlaubnis. 

In der Grafik des positiven Asylbescheids gehen wir auf alle Asyl- und Flüchtlingstitel ein.

Außerdem zeigen wir Ihnen alle Optionen, die in einen unbefristeten Aufenthalt in Form einer Niederlassungserlaubnis und der anschließenden endgültigen Einbürgerung führen können. 

Hier geht es zu den Neuerscheinungen: Negativer Asylbescheid & Positiver Asylbescheid

Die Beschäftigungsduldung

Direkt weiter zum Download der Infografik und des Infopapiers.

Erklärvideo, Infografik- und Papier zum neuen Duldungsgesetz

Die Beschäftigungsduldung

Für beschäftigte Geflüchtete mit negativem Asylbescheid gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die neue Beschäftigungsduldung zu beantragen.

Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen und sicherstellen, dass sie auch dauerhaft bleiben können? Oder Sie suchen nach einer Möglichkeit, einen in Ihrem Unternehmen bereits beschäftigten Geflüchteten, der einen negativen Asylbescheid bekommen hat, weiter zu beschäftigen?

Dann finden Sie in unserer Grafik und in unserem Papier zur Beschäftigungsduldung schnell und übersichtlich weitere Infos zur Zielgruppe, den Voraussetzungen, der Antragsstellung und den rechtlichen Grundlagen. Außerdem werden alle wichtigen Informationen aus beiden Dokumenten in einem Video unserer #kurzerklärt-Reihe auf Youtube zusammengefasst.

Hier geht es zu den Neuerscheinungen: Infografik & Infopapier.

Zudem haben wir für Sie ein Muster für den Antrag auf Beschäftigungsduldung.

Wir haben auch ein kleines Erklärvideo zur Beschäftigungsduldung erstellt:

Coronavirus – Informationen zusammengefasst

Direkt weiter zu den FAQ

Aktuelle Informationen zum Coronavirus für Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen

Unsere FAQ zu den Auswirkungen des Coronavirus

Was Sie und Ihre Beschäftigten mit Fluchthintergrund nun alles wissen sollten und welche Auswirkungen die aktuellen Einschränkungen für Aufenthaltsstatus, Asylanträge, Sprachkurse & Co. haben, sammeln wir für Sie in einer Sonderrubrik:

> Hier geht es zu unseren FAQ

Die Bundesregierung informiert in mehreren Sprachen

In einem Ausnahmefall, wie wir ihn gerade erleben, kann jede und jeder etwas dazu beitragen, die Lage zu entschärfen: Um Menschen zu schützen, die zur Risikogruppe gehören, hat die Bundesregierung Empfehlungen ausgesprochen. Wichtig ist es nun, Zeit zu gewinnen und der Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.

Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, hat daher Informationen zum Coronavirus, Videos der Bundeskanzlerin, Hygienehinweise und vieles mehr in vielen Sprachen aufbereitet. So können sich auch Ihre MitarbeiterInnen mit Migrations- und Fluchthintergrund laufend über neue Hinweise der Bundesregierung informieren: Zur Website.

Weitere Informationen für Geflüchtete

PRO ASYL bietet einen Newsticker mit aktuellen Corona-Informationen für Geflüchtete.

Verschiedene Organisationen bieten zusätzlich Basis- und Hygieneinformationen zum Coronavirus auf verschiedenen Sprachen:

Neue Infografik: Wer darf arbeiten?

Direkt weiter zum Download.

Wer darf arbeiten?

Neue Infografik zur Beschäftigung von Geflüchteten erschienen

Bei der Einstellung von Geflüchteten gibt es eine Reihe an Formalitäten zu beachten, die je nach Aufenthaltsstatus des Flüchtlings variieren können. 

Wer darf überhaupt arbeiten? Wie ist der Stand im Asylverfahren? Welches Aufentshaltspapier wird ausgestellt? Wo finde ich Hinweise zum Arbeitsmarktzugang?

Auf diese Fragen finden Sie in unserer Grafik zur Beschäftigung von Geflüchteten „Wer darf arbeiten?“ schnell und übersichtlich Antworten.

Die Infografik zum Thema „Wer darf arbeiten?“ finden Sie hier

19.05.2022: Bildung und Berufsbildung in der Ukraine

Bei der Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt stehen Unternehmen sowie BeraterInnen oft vor der Herausforderung, die ausländischen Qualifikationen in den Lebensläufen richtig einzuordnen.

Wie hier der neue Erstberatungs-Check für Berufsqualifikationen helfen kann, den IHKs und Handwerkskammern Geflüchteten aus der Ukraine anbieten, stellte Rieke Albrecht vom Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ vor.

Daran anknüpfend beantworteten wir zusammen mit unseren Expertinnen Frau Schmetzer und Frau Garb vom BQ-Portal, dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen, folgende Fragen: Welche Bildungsabschlüsse bringen Geflüchtete aus der Ukraine mit? Wie ist das Bildungssystem in der Ukraine? Was sind die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Bildungssystem?

Unser Schwerpunkt lag dabei auf der beruflichen Bildung.

Einen ganz herzlichen Dank an unsere Referentinnen für die vielen Infos!

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Weitere Informationen:

Zu unserem Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz.

Weitere Antworten in unserem FAQ.

Kurzübersicht Migrationspaket

Kurzübersicht Migrationspaket: FEG & Co. zusammengefasst

Mit dem Migrationspaket wurden insgesamt 9 Gesetze und eine Verordnung verabschiedet, die die Beschäftigung und Ausbildung Geflüchteter sowie die Erwerbsmigration betreffen. Neben dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden u.a. Lücken in der Förderung für Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung geschlossen, aber auch neue Regelungen für die Ausbildungsduldung erlassen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die sich für die Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten ab Inkrafttreten der Gesetze ergeben.

Update vom 01. November 2019:

Alle Gesetze und Verordnungen sind nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und die Termine zum Inkrafttreten stehen fest.

News-Archiv

In dem Update der Kurzübersicht Migrationspaket haben wir alle Informationen zusammengefasst.

Welche Gesetze behandelt unsere Übersicht?

1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) (Inkrafttreten: 01.03.2020)

2. Duldungsgesetz (Inkrafttreten: 01.01.2020)
a) die Ausbildungsduldung (3+2)
b) die Beschäftigungsduldung

3. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Inkrafttreten: 01.09.2019)

4. Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Inkrafttreten: 01.08.2019)


Welche Gesetzte enthält das Migrationspaket darüber hinaus?

Bildliche Darstellung eines Gesetzespakets

5. Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes (Inkrafttreten: 12.07.2019): Entfristung der geltenden Regelungen zur Wohnsitzauflage und für Bürgschaften

6. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Inkrafttreten: 18.07.2019): Effektiveres Verhindern von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

7. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und der Beschäftigungsordnung (Inkrafttreten: 06.08.2019): dauerhaftes Aussetzen der Vorrangprüfung in ganz Deutschland

8. Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken; Inkrafttreten: 09.08.2019): Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken.

9. Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Inkrafttreten: 09.08.2019): Deutsche Doppelstaatler, die sich einer Terrormiliz anschließen, können die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

10. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (Zweites Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht; Inkrafttreten: 21.08.2019): Vereinfachung der Abschiebeverfahren für ausreisepflichtige Personen

Ein Mann und eine Frau sichten Unterlagen

ARCo Personaldienstleistungs- und Beratungsgesellschaft mbH. Foto: NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge, Viktor Strasse / offenblen.de

Zu 1. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

  • Die „Positivliste“ für berufliche Abschlüsse fällt weg.
  • Sonderfall IT-Spezialisten: Berufsanerkennung nicht notwendig.
  • Die Vorrangprüfung fällt (weitgehend) weg.
  • Die Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche wird für beruflich Qualifizierte möglich.
  • Die Einreise für die Anerkennung des Abschlusses und Qualifizierungsmaßnahmen wird möglich.
  • Die Verfahren sollen verbessert werden (Zentrale Ausländerbehörde, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Verbesserung der Verwaltungsverfahren und zwischenbehörlicher Zusammenarbeit, gezielte Werbemaßnahmen und verstärktes Sprachförderangebot).

Zu 2. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

a. Die Ausbildungsduldung („3+2“)

  • Eine Ausbildungsduldung für Assistenz- und Helferausbildungen wird möglich.
  • Eine Voraufenthaltsfrist von 3 Monaten wird eingeführt.
  • Die Ausbildungsduldung wird frühestens 6 Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt.
  • Bei Ausbildungsabbruch ist die Bildungseinrichtung meldepflichtig.
  • Die Versagensgründe für eine Ausbildungsduldung wurden ausdefiniert. Das Ermessen für die Beschäftigungserlaubnis ist auf Null reduziert.

b. Die Beschäftigungsduldung

  • Die Beschäftigungsduldung ist einer neuer Duldungstatbestand, den es zuvor nicht gab.

Zu 3. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

  • Die „Förderlücke“ für Asylbewerber und Geduldete in Ausbildung wird geschlossen.

Zu 4. Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Änderungen für Asylbewerber. Neuerungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) schaffen hier Entlastung.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) & Assistierte Ausbildung (AsA): Nun prinzipiell für alle Ausländer zugänglich, die aufenthaltsrechtlich Zugang zum Ausbildungsmarkt haben.
  • Sprachförderung des Bundes (Integrationskurse und Berufssprachkurse): Änderungen für Asylbewerber, die keine gute Bleibeperspektive haben. Für Geduldete nun bereits nach 6 Monaten zugänglich.

Wie lief es bislang? Was ist neu? Was gilt weiterhin?

Glühbirne

Eine detailliertere Darstellung der o.g. Punkte sowie Antworten auf diese drei Fragen finden Sie in unserem Infopapier zum Migrationspaket: Download als pdf

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NETZWERK veranstaltet 1. Expertenrunde Geflüchtete Frauen

NETZWERK veranstaltet 1. ExpertInnenrunde „Geflüchtete Frauen“

Integration geflüchteter Frauen in den Arbeitsmarkt gewinnt an Bedeutung

 

20. Juli 2017. Rund ein Drittel aller zwischen 2015 und 2017 in Deutschland registrierten Asylbewerber sind geflüchtete Frauen. Darum zeigen Öffentlichkeit und Betriebe wachsendes Interesse an dieser Zielgruppe. Auch als NETZWERK wollen wir in Zukunft einen stärkeren Fokus auf die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen legen.

 

Zum Einstieg in das Thema haben wir deshalb am 14. Juli 2017 eine ExpertInnenrunde veranstaltet. Expertinnen aus Unternehmen, Ministerien, Bundesagentur für Arbeit, Wissenschaft sowie Projekten für geflüchtete Frauen bundesweit sind unserer Einladung gefolgt. Allen gemein ist, dass sie Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen planen und umsetzen.

 

Das Ziel der ersten Runde war es, Wissen und Kontakte aufzubauen, um die Bedarfe geflüchteter Frauen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu definieren und konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen zu entwickeln. Der Schwerpunkt des ersten Termins lag vor allem auf der Erreichbarkeit der geflüchteten Frauen.

 

Wenn Arbeitgeber und geflüchtete Frauen zusammenfinden sollen, ist aber nicht nur die Unternehmer-Perspektive wichtig, sondern auch die Perspektive geflüchteter Frauen. Darum haben wir vier Frauen eingeladen, die über ihre Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und ihre Erwartungen an die Berufstätigkeit berichtet haben. Die Frauen kommen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea.

 

Neben den geflüchteten Frauen gaben auch die Unternehmen Bayer AG und Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH einen fachlichen Input. Anschließend stand ein gemeinsamer Workshop auf dem Programm, um Herausforderungen und Erfolgsfaktoren einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration heraus zu arbeiten. Kurz zusammen gefasst lautet das Fazit: Um ihr Potenzial zu entfalten, brauchen geflüchtete Frauen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung und Angebote zur Berufsorientierung in ihrer Muttersprache.

 

Unsere Projektreferentin Valentina Mählmeyer ist im NETZWERK verantwortlich für das Thema Geflüchtete Frauen. Sie appelliert an die Unternehmen: „Wir möchten Sie ermutigen, die Potenziale geflüchteter Frauen zu nutzen und ihnen durch eine berufliche Tätigkeit eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zu geben.“

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