Klickpfad zur Ausbildungsduldung

Klickpfad zur Ausbildungsduldung

Finden Sie mit ein paar Klicks heraus, ob eine Ausbildungsduldung für Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin mit Fluchthintergrund in Frage kommt!

Welchen Aufenthaltsstatus muss die Personen haben? Ist das Herkunftsland relevant? Welche Ausbildungsformen kommen in Frage? Und was können Sie tun wenn eine Ausbildungsduldung nicht möglich ist?

In unserem Klickpfad finden Sie es schnell und unkompliziert heraus und erfahren, ob eine Ausbildungsduldung in Frage kommt.

HIER geht’s zum neuen Klickpfad zur Ausbildungsduldung. Suchen Sie zusätzlich nach Fördermöglichkeiten für Auszubildende? Dann hilft Ihnen unser Klickpfad Fördermöglichkeiten in der Ausbildung vielleicht weiter.

Neues Infopapier: Übergang in die +2

Neu erschienen: Infopapier zum Übergang in die „+2“

Sie beschäftigen Mitarbeitende mit Fluchthintergrund in Ausbildungsduldung und möchten wissen, wie es nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung weitergeht?

Im Sinne der „3+2“ Regelung haben geduldete Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch, ihren Aufenthalt und die Beschäftigung im Betrieb für mindestens zwei Jahre zu sichern, nachdem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

In diesem Infopapier erfahren Sie, wie Sie den Übergang von der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis erfolgreich meistern können.

Hier geht’s zum Infopapier:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infopapiere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Infopapiere auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

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