Checkliste für Betriebe

Neu erschienen: Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz

Checkliste für Betriebe:
So gelingt der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz

Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Sie als Arbeitgeber*in Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.

Unsere Checkliste stellt Arbeitgeber*innen praktische Tipps und Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, geben wir Ihnen auch Tipps an die Hand, wie Sie die neuen Mitarbeiter*innen ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützen können.

Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ haben wir in unseren FAQs zusammengefasst.

Sie wollen Menschen mit Fluchthintergrund in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Die Willkommenslotsen und Willkommenslotsinnen helfen Ihnen beim Finden geeigneter Kandidat*innen.

Hier geht’s zum neuen Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz:

Hier geht es zur Übersicht all unserer Infopapiere.

Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.

Eine Übersicht aller WillkommenslotsInnen

Sie wollen eine offene Stelle in Ihrem Betrieb mit Geflüchteten besetzen?

Willkommenslotsen beraten und unterstützen Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten

Seit dem Frühjahr 2016 unterstützen sogenannte „Willkommenslotsen“ Unternehmen bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Geflüchteten. Deutschlandweit sind rund 100 Willkommenslotsen im Einsatz. Die Willkommenslotsen unterstützen kleine und große Unternehmen als zentrale Stelle bei allen Fragen rund um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung, Praktikum oder Beschäftigung. Sie sind an mehr als 80 Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe sowie weiteren Organisationen der Wirtschaft angesiedelt und damit regional gut erreichbar. 

Hier finden Sie eine Liste aller Willkommenslotsen inklusive Kontaktdaten.

Checkliste: digitales Kennenlerngespräch

Neue Checkliste: Professionelles Auftreten im digitalen Kennenlerngespräch

Während der Pandemie finden die meisten Kennenlern- und Vorstellungsgespräche mit Betrieben im digitalen Raum statt. Damit Geflüchtete auch diese Herausforderung meistern, hat das NETZWERK in Zusammenarbeit mit der Willkommenslotsin der IHK zu Kiel die wichtigsten Tipps in einer Checkliste zusammengefasst.

Die Checkliste richtet sich an alle Personen, die Geflüchtete bei der Arbeits- und Ausbildungssuche unterstützen und natürlich an die Geflüchteten selbst, um im Kennenlerngespräch zu überzeugen.

  • Wie kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten?
  • Wie soll mein Raum und Hintergrund aussehen?
  • Wie präsentiere ich mich im Bild?

Die Antworten darauf gibt es in der Checkliste zum Download.

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