Infopapier zu Arbeiten und Reisen im Ausland erschienen

Infopapier zu Arbeiten und Reisen im Ausland

Kann mein Mitarbeiter oder meine Mitarbeiterin mit Fluchthintergrund im Ausland arbeiten?

Viele Unternehmen, die Niederlassungen im Ausland haben, sehen sich mit Fragen konfrontiert, wenn sie ihren Mitarbeiter oder ihre Mitarbeiterin mit Fluchthintergrund auf eine Dienstreise schicken möchten:

Erlaubt es der aktuelle Aufenthaltsstatus, das Land zu verlassen? Welche Fristen müssen berücksichtigt werden und kann man Ausnahmen geltend machen?

In einem kurzen Infopapier haben wir relevante Informationen für Sie zusammengestellt.

Interessiert? Laden Sie hier unser neues Infopapier herunter!

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