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Die Westbalkanregelung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien) unabhängig von deren formalen Qualifikationen zu beschäftigen. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gab es dieses Jahr einige Änderungen.

Im NUiFinar erklärte Marlene Thiele, Expertin und NUiF-Projektleiterin, die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf von der Antragstellung bis zur Einstellung. Ergänzend teilte Katja Hahnemann, Personalmanagerin bei der Henglein GmbH, praktische Erfahrungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitenden über die Westbalkanregelung.

NUiFinar 26.11.2024: Arbeitskräfte über die Westbalkanregelung gewinnen

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