
Es kommt immer wieder vor, dass Asylsuchende auch bei guter Integration und Erwerbstätigkeit keine Aussicht auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Antrag bei der Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes kann dann eine der letzten Möglichkeiten sein, doch noch zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gelangen.
In diesem NUiFinar stellt unsere Projektleiterin Marlene Thiele das Härtefallverfahren vor: Was ist das Härtefallverfahren, unter welchen Voraussetzungen kann es angewandt werden und wie läuft es ab? Ergänzend dazu befragt sie Dr. Katrin von Horn – Mitglied der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen und Gründungsmitglied der Refugee Law Clinic Hannover – in einem Interview, um weitere Einblicke aus der Praxis zu erhalten.
15.05.2025: Das Härtefallverfahren als Option für abschiebebedrohte Beschäftigte
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