NUiFinar: Mitwirkungspflichten und Passbeschaffung – Länderfokus: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Ukraine

In Deutschland lebende Ausländer*innen müssen in der Regel sowohl ihre Identität nachweisen, als auch die hier geltende Passpflicht nach § 3 AufenthG erfüllen. Dies gelingt in der Regel durch die Vorlage eines gültigen Reisepasses. Doch was geschieht mit Geflüchteten, die keinen (gültigen) Reisepass vorzeigen können und zur Passbeschaffung aufgefordert werden?

In diesem NUiFinar gibt Ihnen unser Experte Simon Dippold vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein einen Überblick, was es hierbei je nach aufenthaltsrechtlicher Situation zu beachten gilt und welche Mitwirkungspflichten Geflüchtete bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung erfüllen müssen. Anschließend wird die aktuelle Situation der Passbeschaffung exemplarisch für die Herkunftsländer AfghanistanSyrienEritrea und der Ukraine beleuchtet.

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