
Wer kann die Ausbildungsduldung beantragen?
Unsere neue Kurzübersicht „Ausbildungsduldung“ informiert über die 3+2-Regelung
8. August 2017. Mit der Ausbildungsduldung – der sogenannten 3+2-Regel – bekommen Geflüchtete, die eine Ausbildung begonnen haben oder starten wollen, einen sicheren Aufenthaltsstatus. Jedoch sind die rechtlichen Vorgaben komplex und die verschiedenen Bundesländer wenden sie unterschiedlich an.
Mit unserer neuen Kurzübersicht möchten wir Sie über die 3+2-Regel und ihre Anwendung informieren. Sie finden darin knappe Antworten zu den Fragen:
- Wer darf die Ausbildungsduldung beantragen?
- Wie wird die Ausbildungsduldung beantragt?
- Welche Besonderheiten gibt es in meinem Bundesland?
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Weitere Informationen
- Unsere Infografik erklärt den Weg zur Ausbildungsduldung Schritt für Schritt.
- Rechtsanwalt Dr. Breidenbach erklärt im Interview die 3+2-Regelung
Kurzinfo Ausbildungsduldung:
Zweck: Unternehmen und Geflüchtete bekommen Rechtssicherheit über den Aufenthalt des Geflüchteten für die Ausbildung sowie für zwei Jahre anschließender Beschäftigung im Ausbildungsberuf.
Zielgruppe: Geflüchtete ohne Aufenthaltserlaubnis, die eine staatlich anerkannte qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen oder absolvieren.
Zuständigkeit: Die Ausbildungsduldung beantragt ein Geflüchteter bei der Ausländerbehörde.