Webinar

Was steht eigentlich im Eckpunktepapier?

Das Kabinett hat in einem sieben Seiten langen Dokument Eckpunkte für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz beschlossen. Was die enthaltenen Punkte speziell für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bedeuten, haben wir im Folgenden für Sie herausgearbeitet.

 

Was bisher geschah:

Zeitrahl von April bis Oktober 2018

Trennung von Asyl und Erwerbsmigration

Im Kern geht es in dem Eckpunktepapier vor allem darum, Deutschland für qualifizierte Fachkräfte jenseits der EU attraktiver zu gestalten. Das geplante Gesetz soll deren Zuzug ordnen und steuern. Zentrale Kriterien dabei sollen Bedarf und Qualifikation sein.

An der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration wird weiterhin festgehalten. Jedoch sollen die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für den Arbeitsmarkt genutzt werden. So soll beispielsweise die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) bundesweit einheitlich umgesetzt sowie die Ausbildungen in Helferberufen einbezogen werden.

Abgesehen davon werden die Themen „Flucht und Asyl“ lediglich angeschnitten. Der Begriff „Spurwechsel“, also die Möglichkeit bei guter Integration und der Sicherung des Lebensunterhalts vom Asyl- in das Einwanderungsverfahren zu wechseln, findet sich in den Eckpunkten nicht wörtlich wieder. Sinngemäß aber mit der Forderung einer Definition „klarer Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter“. Die Regelung scheint sich also nicht auf Personen zu beziehen, die noch im Asylverfahren sind. Es ist offen, wie viele Personen die Regelung betreffen wird.

Vorrangprüfung und Positivliste

Auf die Vorrangprüfung soll weiterhin weitgehend verzichtet werden. Bereits mit dem Integrationsgesetz im August 2016 wurde die Vorrangprüfung ausgesetzt – zunächst befristet bis zum Sommer 2019. Diese Regelung soll nun offensichtlich weitergeführt werden. Wie gehabt können Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit die Vorrangprüfung beibehalten. Aus dem Eckpunktepapier geht nicht klar hervor, ob dies weiterhin auch für Geflüchtete oder nur für Fachkräfte aus Drittstaaten gilt.

Für qualifizierte Fachkräfte fällt darüber hinaus die Beschränkung auf Engpassberufe weg (und damit die sogenannte Positivliste). Darüber hinaus sollen Berufe definiert werden, für die eine Einreise ohne formalen Abschluss möglich gemacht wird.

Das komplette Eckpunktepapier zum Nachlesen

Wie es nun weiter geht:

Zeitleiste von Oktober bis Dezember 2018

 

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beantworten sie gerne unter der Telefonnummer 030 20308 6550 oder per E-Mail an info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de