
Ukrainische Übersetzung der Infografik §24 Aufenthaltsgesetz
Laut Daten aus dem Ausländerzentralregister sind nach dem 24. Februar knapp eine Million geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland registriert. Um hier den vorübergehenden Schutz zu bekommen, sollen ukrainische Geflüchtete einen Antrag nach §24 Aufenthaltsgesetz stellen. Welche genauen Schritte kommen vor der Antragsstellung? Welche Behörden sind für die Ausstellung notwendiger Dokumente zuständig? Auf diese Fragen finden Sie in unserer Grafik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG“ schnell und übersichtlich Antworten.
Nun gibt es die Infografik auch auf Ukrainisch. Hier geht´s zur Übersetzung der Infografik:
Weitere Informationen zur rechtlichen Lage sowie zum Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten aus der Ukraine haben wir in unseren FAQs zur Ukraine zusammengefasst.
Hier geht es zur Übersicht all unseren Infografiken.
Übrigens: NUiF verschickt alle Infografiken auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.