
Für Geflüchtete aus der Ukraine:
Veröffentlicht am: 15.09.2023
Digitale Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Berlin
Seit Beginn des Angriffskrieges sind über 1 Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen und haben hier den vorübergehenden Schutz bis zum 04.03.2024 erhalten. EU-Kommissionschefin von der Leyen kündigte nun an, ihr Gremium werde einen verlängerten Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine vorschlagen - andernfalls würde dieser Anfang März 2024 auslaufen. Erst nach Entscheidung der EU-Innenminister*innen kann die entsprechende Verordnung vom Bundesministerium des Innern (BMI) erfolgen, welche die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse bundesweit ermöglicht.
Die noch immer fehlende Verordnung verunsichert Geflüchtete und deren aktuelle und potentielle Arbeitgeber*innen.
Für Berlin ist es aber ab sofort möglich, online einen Antrag auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Der Antrag bewirkt die Fortgeltung der bestehenden Aufenthalts- und Erwerbstätigkeiterlaubnis, auch wenn das Gültigkeitsdatum überschritten wird. Zu den weiteren Schritten werden die Antragsteller*innen vor dem 04.03.2024 informiert. Entweder wird die Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert oder es wird ein Termin zur Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung zugeschickt.
Hier geht es zum Online-Antrag.