
Neu erschienen: Infopapier zum Übergang in die „+2“
Sie beschäftigen Mitarbeitende mit Fluchthintergrund in Ausbildungsduldung und möchten wissen, wie es nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung weitergeht?
Im Sinne der „3+2“ Regelung haben geduldete Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch, ihren Aufenthalt und die Beschäftigung im Betrieb für mindestens zwei Jahre zu sichern, nachdem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
In diesem Infopapier erfahren Sie, wie Sie den Übergang von der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis erfolgreich meistern können.
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Übrigens: NUiF verschickt alle Infopapiere auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.