
Neu erschienen: Infopapier zum Härtefallverfahren
Es kommt immer wieder vor, dass Asylsuchende auch bei guter Integration und Erwerbstätigkeit keine Aussicht auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der Antrag bei der Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes kann dann eine der letzten Möglichkeiten sein, doch noch zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gelangen.
In dieser Kurzübersicht erläutern wir: Was ist das Härtefallverfahren, unter welchen Voraussetzungen kann es angewandt werden und wie läuft es ab?
Hier geht’s zum neuen Infopapier zum Härtefallverfahren:
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Übrigens: NUiF verschickt alle Informationsmaterialien auch in gedruckter Form. Fragen Sie uns dafür gerne per E-Mail an.