Neue Checkliste zu Azubis aus Drittstaaten
Veröffentlicht am: 01.10.2024
Hinweispflichten für Betriebe
Auszubildende aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu sichern. Ist die Rekrutierung aus dem Ausland geglückt und die neuen Azubis starten in Ihrem Unternehmen, gilt es für Betriebe einiges zu beachten:
Was passiert nach Ablauf des Einreisevisums? Wen muss ich informieren, wenn mein Azubi in einen anderen Ausbildungsberuf innerhalb meines Betriebs wechseln möchte oder die Ausbildung vorzeitig abbricht? Und wie ist eine Weiterbeschäftigung nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss möglich?
Unsere neue Checkliste stellt die wichtigsten Punkte zusammen, die Unternehmen vor und während der Ausbildung, bei einem Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss beachten müssen.