
Liste der Länder mit guter Bleibeperspektive wird kürzer
Nur noch Syrien und Eritrea gelten nun als Herkunftsländer mit einer guten Chance auf einen positiven Asylbescheid. Damit gehören Irak, Iran und Somalia nicht mehr dazu. In der Regel werden Länder zu solchen mit guter Bleibeperspektive, wenn die Schutzquote in Deutschland für deren Staatsangehörige in den letzten sechs Monaten mindestens 50 Prozent betrug. Schon länger lag die Quote bei Menschen aus dem Irak, dem Iran und aus Eritrea darunter, die Anpassung wurde aber erst zum August 2019 vorgenommen.
Auswirkungen auf Fördermittelzugang wurden begrenzt
Bislang hatte dies auch erhebliche Auswirkungen auf den Zugang beispielsweise zu Sprachkursen oder Fördermöglichkeiten während der Ausbildung. Da am 6. August aber ebenfalls das Ausländerbeschäftigungsförderungesetzt sowie Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten sind, sind die Konsequenzen diesbezüglich glücklichweiser überschaubar.
So sind ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung nun für alle Ausländer in Ausbildung spätestens nach drei Monaten Aufenthalt zugänglich. Berufsausbildungsbeihilfe wiederum wird für Asylbewerber egal welcher Herkunft ab 01.01.2020 ohnehin nicht mehr zugänglich sein. Diese Lücke wird jedoch über das Asylbewerberleistungsgesetz geschlossen, indem dort Aufstockungen möglich werden. Bei der Sprachförderung des Bundes gilt die gute Bleibeperspektive weiterhin. Aber auch Menschen, die bis 31.07.2019 eingereist sind und aus einem Land ohne gute Bleibeperspektive stammen, haben nach drei Monaten Aufenthalt Zugang zu den Sprachkursen, sofern sie Arbeitsmarktnähe aufweisen können. Alle ausführlichen Infos dazu finden Sie in unserer Übersicht zum Migrationspaket.