
Bilanz nach 2 Jahren IHK-Aktionsprogramm
Integration von Flüchtlingen ist für Betriebe von Relevanz
26.03.2018. Vor gut zwei Jahren hat die IHK-Organisation das IHK-Aktionsprogramm „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration!“ beschlossen. Alle 79 IHKs beteiligen sich an dem Aktionsprogramm und setzen sich bundesweit für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung ein. Nun hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) eine Zwischenbilanz gezogen. Dazu hat der DIHK die IHKs zu unterschiedlichen Themen im Rahmen der Integration von Flüchtlingen befragt.
Positive Auswirkung des Integrationsgesetzes
Das Engagement der Unternehmen bei der Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen ist weiterhin hoch. Gerade in den Bereichen Gastronomie, Verkehr und Logistik mit ihren besonders ausgeprägten Fachkräfteengpässen haben die Betriebe großes Interesse, Flüchtlinge zu beschäftigen. Das 2016 eingeführte Integrationsgesetz wirkt sich aus Sicht der IHKs insgesamt positiv aus und unterstützt das Engagement der Betriebe. Insbesondere die Aussetzung der Vorrangprüfung in vielen Agenturbezirken und die 3+2-Regelung zur Ausbildungsduldung schaffen mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen. Allerdings wird die Regelung bislang von Bundesländern und Ausländerbehörden sehr unterschiedlich umgesetzt.
Angebot an berufsbezogener Sprachförderung ausbaufähig
Gute Sprachkenntnisse sind eine wesentliche Bedingung, um eine Ausbildung erfolgreich beenden zu können. Daher wurden die Zugangsvoraussetzungen der Integrationskurse dahingehend modifiziert, dass Flüchtlinge noch früher mit dem Spracherwerb beginnen können. Die Sprachkenntnisse nach einem Integrationskurs reichen trotz allem oft nicht aus, um im Betrieb Fuß zu fassen und in der Berufsschule mitzukommen. Allerdings beurteilen 72 Prozent der IHKs das Angebot an berufsbezogenen Deutschsprachkursen in ihrem IHK-Bezirk als nicht ausreichend. Vor allem im ländlichen Raum scheitern die Kurse oftmals an der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl von 15. Die Unternehmen wünschen sich flexiblere, praxisorientiertere Lösungen, die sich besser mit den Arbeits- und Ausbildungszeiten der Flüchtlinge vereinbaren lassen. Unterricht in Kleinstgruppen oder als geförderter Einzelunterricht könnten sinnvolle Optionen sein – ebenso Webinare.
Individuelles Sprachtraining als weitere Option ließe sich beispielsweise mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) finanzieren. Genau wie das zum 1. Januar 2018 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ins Leben gerufene Programm „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ werden jedoch nur Personen gefördert, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen. So haben unter anderem Asylbewerber aus Afghanistan, deren Anerkennungsquote aktuell unter 50 Prozent liegt, keine Teilnahmemöglichkeit mehr. Dies wirkt sich negativ auf Beschäftigungs- und Integrationschancen aus.
IHK-Organisation investiert fast 50 Millionen Euro
Zwei Jahre Erfahrungen mit dem IHK-Aktionsprogramm zeigen: Das Thema Integration in Ausbildung und Beschäftigung hat für die Unternehmen weiterhin hohe Relevanz und die IHK-Organisation ist nach wie vor mit großem Engagement aktiv. Die IHKs haben neue Strukturen geschaffen und das Angebotsspektrum zielgruppenorientiert ausgerichtet. Vom Start des Aktionsprogramms 2015 bis einschließlich heute investiert die IHK-Organisation dafür ein Gesamtvolumen von insgesamt fast 50 Millionen Euro und setzt deutschlandweit rund 160 Mitarbeiter ein.
Quelle: DIHK