
Eine Zwischenbilanz des Ende Februar 2016 von der IHK-Organisation gestarteten Aktionsprogramms „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration!“ hat nun der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgelegt.
Für die Publikation fragte der DIHK die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) unter anderem danach, welche Erfahrungen sie mit der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung gesammelt haben, welche Themen aus Sicht der Unternehmen besonders im Fokus stehen und wie die Umsetzung der „3+2-Regelung“ zur Ausbildungsduldung in den Regionen läuft.
Von 2016 bis 2019 hat die IHK-Organisation 62 Millionen Euro für die Integration von Geflüchteten investiert; 120 Mitarbeiter deutschlandweit beschäftigen sich mit diesem Thema.
Dr. Achim Dercks, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), fasst zusammen: „Die IHKs verfügen über eine umfangreiche Expertise und praktisches Know-How zum Thema Integration und stehen Unternehmen und Geflüchteten mit zahlreichen Angeboten zur Seite. Fast alle IHKs bieten individuelle Beratungen (77 IHKs), Informationsveranstaltungen (74 IHKs) sowie zielgruppenspezifische Informationsmaterialien (73 IHKs) an.“
Den Beratungsbedarf der Unternehmen schätzen die IHKs weiter als hoch ein. Besonders viele Fragen haben die Betriebe nach wie vor zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten, vor allem zu Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive, Beschäftigungserlaubnis und zunehmend auch zur Ausbildungsduldung.
Um Unternehmen die Beschäftigung und Ausbildung von Asylbewerbern zu erleichtern, schlägt die IHK-Organisation vor,
- die Rechts- und Planungssicherheit in der Ausbildung zu verbessern, konkret einen gesicherten Schutz vor Abschiebung während der Einstiegsqualifizierung zu schaffen, eine einheitliche Umsetzung der 3+2-Regelung durch die Ausländerbehörden sicherzustellen und die Asylverfahren zu beschleunigen,
- einen einheitlichen Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung zu gewährleisten,
- flexiblere Angebote der Deutschsprachförderung – insbesondere in Form von berufsbezogenen Sprachkursen – bereitzustellen und
- bürokratische Abläufe und Zuständigkeiten zu erleichtern und zu vereinfachen, damit Einstellungen schneller vorgenommen werden können.
Auswertung des IHK-Aktionsprogramms „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“:
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