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Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen für Asylbewerber stärker eingeschränkt

ESF-BAMF-Programm geht in Berufsbezogene Deutschsprachförderung über

26.01.2018. Zum 1. Januar 2018 wurde das ESF-BAMF-Programm in die Berufsbezogene Deutschsprachförderung, die sogenannten DeuFöV-Kurse, überführt. Der Zugang zu Kursen der Berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist enger gefasst als beim bisherigen ESF-BAMF-Programm. Asylbewerber aus Ländern ohne gute Bleibeperspektive können nicht an den Kursen teilnehmen. Betroffen sind zum Beispiel Asylbewerber aus Afghanistan. Der Zugang zu Sprachkursen des ESF-BAMF-Programms war unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltstitel grundsätzlich möglich.

Zugang zu den DeuFöV-Kursen haben Geflüchtete mit Aufenthaltstitel (anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte) und Asylbewerber aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive (zurzeit Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia). Die Zugangsvorrausetzungen gelten gleichermaßen für Sprachkurse während der Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung. Die Kosten für die Kurse unterscheiden sich je nach Beschäftigungsform.

Kurse auch für Beschäftigte offen

Beschäftigte können an Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen, wenn die Sprachkenntnisse für den Arbeitsalltag noch nicht ausreichen. Sie müssen sich jedoch mit 50 Prozent an den Kosten jeder Unterrichtseinheit beteiligen. Den Beitrag kann auch der Arbeitgeber zahlen.

Die Berufsbezogene Deutschsprachförderung wird vom BAMF umgesetzt und baut auf den Integrationskursen auf. Im Integrationskurs lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In den berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden sie auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

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