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Arbeitsmarktförderung für afghanische Asylbewerber läuft Ende 2017 aus

Arbeitgeber sollten noch dieses Jahr Förderungen bei der Arbeitsagentur beantragen

16.11.2017. Afghanische Asylbewerber gelten bei den Arbeitsagenturen ab 1. Januar 2018 nicht mehr als Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive. Darauf hat die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit am 09.11.2017 in einer Weisung aufmerksam gemacht.

Demzufolge gewähren die Arbeitsagenturen Asylsuchenden aus Afghanistan ab 2018 keine Maßnahmen mehr zur Förderung in Ausbildung oder Arbeit. Betroffen sind die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung sowie berufsbezogene Deutschsprachförderung, sogenannte DeuFöV-Kurse. Allerdings gelten in diesem Jahr ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für die DeuFöV-Kurse auch noch für Kurse, die Anfang 2018 beginnen.

Ebenfalls gilt ab 2018 wieder, dass die Arbeitsaufnahme für afghanische Asylbewerber erst nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland gefördert wird. Die betroffenen Maßnahmen sind das Vermittlungsbudget und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Vorrausetzung für die Förderung bleibt eine Beschäftigungserlaubnis.

Arbeitgeber sollten daher beschäftigte, afghanische Asylbewerber noch in diesem Jahr in die genannten Maßnahmen  bringen. Dazu sollten sie sich direkt an den Arbeitgeberservice ihrer örtlichen Agentur für Arbeit wenden.

Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Geduldete aus Afghanistan sind von der Weisung nicht betroffen.

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