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Neuer Vokabelflyer Tiefbau
Vokabelflyer
Neu erschienen: Vokabelflyer für Mitarbeitende im Tiefbau
Veröffentlicht am: 30.03.2026
Trotz der aktuell verhaltenen konjunkturellen Lage und einer insgesamt kleiner gewordenen Fachkräftelücke, gibt es immer noch bestimmte Branchen und Berufe, in denen der Fachkräftemangel deutlich spürbar ist oder sogar zugenommen hat. Laut einer aktuellen Studie des KOFA sind das vor allem Berufe, die für den Bau öffentlicher Infrastruktur zentral sind.
Demnach stieg beispielsweise die Zahl nicht besetzbarer Stellen für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich Führung von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen im vergangenen Jahr um gut ein Drittel (plus 38,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr auf bundesweit zuletzt 1.540 Stellen.
Angesichts dieser Entwicklung wird es für Unternehmen immer wichtiger, die Sicherung ihres Nachwuchses aktiv zu gestalten. Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte können dabei einen wertvollen Beitrag leisten und helfen, den Bedarf an Fachkräften langfristig zu decken. Praxiserfahrungen zeigen jedoch, dass insbesondere sprachliche Herausforderungen zu Beginn häufig eine Hürde darstellen.
Um hier aktiv zu unterstützen, haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Frisch & Faust Tiefbau GmbH aus Berlin einen kompakten Vokalbelflyer entwickelt. Ziel ist es, den Einstieg in die Fachsprache zu erleichtern und die Verständigung im Arbeitsalltag zu verbessern.
Dieser Flyer enthält die wichtigsten Fachbegriffe für Azubis und Mitarbeitende im Tiefbau in insgesamt 14 Sprachen:
- Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya,
- Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch,
- Deutsch, Englisch, Vietnamesisch, Indonesisch, Hindi,
- Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch.
Hier geht’s zu den Vokabelflyer für Mitarbeitende im Tiefbau: Produkte – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Hier finden Sie eine Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.
Neues Erklärvideo: Informationspflicht bei Anwerbung von Drittstaatsangehörigen
Erklärvideos
Neues Erklärvideo: Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
Veröffentlicht am: 31.03.2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Informationsflicht für Arbeitgeber*innen bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Unternehmen müssen seitdem auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen.
Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben und gilt sowohl für die betriebliche Ausbildung als auch für die Beschäftigung. Sie betrifft Arbeits- und Ausbildungsverträge, die seit dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden.
In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, was Sie als Unternehmen beachten müssen und wie Sie dies in der Praxis gut umsetzen können.
Hier geht es zum Erklärvideo: Informationspflicht 2026: Was Unternehmen jetzt bei Drittstaatsangehörigen beachten müssen
Weiterführende Infos:
- Alle Infos rund um die Informationspflicht finden Sie auch auf unserer Website: Neue Informationspflicht ab Januar 2026 – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
- Hier finden Sie die richtige Beratungsstelle von „Faire Integration“ für Ihren Unternehmensstandort: erfahren Sie hier: Faire Integration
10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Aktuelles
10 Jahre NUiF – 10 Jahre erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten
23.03.2026
Kaum zu glauben aber wahr, unser NUiF ist 10 Jahr!
Was vor einem Jahrzehnt mit rund 300 engagierten Betrieben begann, ist heute zu einem starken Netzwerk aus über 4.900 Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen, Größen und Regionen in Deutschland angewachsen.
Mit großer Freude und Dankbarkeit blicken wir auf zehn Jahre gemeinsames Engagement für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten zurück. Zusammen ist es uns gelungen, zahlreiche Unternehmen auf ihrem Weg zu unterstützen, Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund neue berufliche Perspektiven zu schaffen und Hürden in der Ausbildung, Beschäftigung und der Integration im betrieblichen Alltag zu überwinden.
Wir danken deshalb ganz besonders unseren aktuell 4.900 Mitgliedsunternehmen für ihren Einsatz in der Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten. Der stetige Austausch im NETZWERK, der wertvolle Blick in die Praxis der Unternehmen, und das kontinuierliche Voneinanderlernen machen NUiF erst zu dem, was es heute ist: ein Netzwerk, das Integration in der Praxis gestaltet.
Ein herzliches Dankeschön geht außerdem an die DIHK und das BMWE, für die Idee ein solches Unternehmensnetzwerk ins Leben zu rufen, für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre!
Zum Jubiläum ziehen wir Bilanz und teilen zehn erprobte Praxistipps, wie Unternehmen die Integration im Betrieb erfolgreich gestalten können.
10 Praxistipps aus 10 Jahren NUiF:
Eine offene Kommunikation im Unternehmen schafft Vertrauen. Betriebe sollten ihre Mitarbeitenden frühzeitig über neue Kolleginnen und Kollegen informieren, Entscheidungen erläutern und Raum für Rückfragen geben. Hintergrundinformationen zu Herkunftsländern und kulturellen Unterschieden oder interkulturelle Schulungen helfen, Missverständnisse und eventuelle Vorbehalte zu verringern.
Eine strukturierte Willkommensphase erleichtert den Einstieg enorm: Eine Willkommensmappe, definierte Kommunikationsroutinen und klare Aufgaben unterstützen das Ankommen. Ebenso wertvoll ist die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – von der Kontoeröffnung, über die Auswahl der Krankenversicherung bis zur Wohnungssuche.
Erfahrene Mitarbeitende oder ältere Auszubildende können neuen Kolleginnen und Kollegen als Mentor*innen zur Seite stehen. Sie erklären Abläufe, Gepflogenheiten im Betrieb (z.B. zu Kantine, Arbeitszeiten, Krankmeldung) und stehen als vertrauensvolle Ansprechpersonen bereit. Freiwilligkeit ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Zudem sollte den Mitarbeitenden ausreichend Zeit für diese Aufgabe eingeräumt werden und ggf. andere Aufgaben im Team neu verteilt werden.
Die Sprache ist eine der größten Herausforderungen. Betriebe können hier beispielsweise mit Azubi- und Berufssprachkursen des BAMF unterstützen und sollten darauf achten, dass auch die Fachsprache früh geübt wird. NUiF stellt hierfür Vokabelflyer für verschiedene Branchen kostenfrei zur Verfügung. Zudem können zum Start “Einfache Sprache” und Visualisierungen für die Kommunikation mit Kund*innen und Kolleg*innen helfen.
Regelmäßige Gespräche und eine wertschätzende Feedbackkultur helfen, Schwierigkeiten früh zu erkennen und Lösungen zu finden oder Unterstützungsangebote zu organisieren.
Egal ob schlechte Noten in der Berufsschule, sprachliche Hürden oder psychische Belastungen – Geflüchtete oder Zugewanderte stehen oft vor zusätzlichen Herausforderungen. Unternehmen sollten die regional verfügbaren Beratungs-, Förder- und Unterstützungsangebote kennen und Mitarbeitende für deren Nutzung möglichst freistellen.
Integration ist ein Prozess, der nicht immer von Anfang an glatt läuft. Ein Perspektivwechsel kann helfen, mit mehr Empathie, Kreativität und Geduld auf herausfordernde Situationen zu reagieren und neue Lösungen zu finden.
Unsicherheiten und Konflikte entstehen oft aus unterschiedlichen Erwartungen und Erfahrungen. Schulungen oder interkulturelle Trainings können helfen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und Vorurteile abzubauen.
Viele Fragen und Herausforderungen müssen Betriebe nicht allein lösen.
Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderinstrumenten oder zur Integration am Arbeitsplatz bieten z. B. die IHKs, Welcome Center oder das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
Damit das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss, hilft der Austausch mit anderen Unternehmen, erprobte Lösungen zu finden, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Herausforderungen – von der Rekrutierung bis zur langfristigen Integration – können so effizienter gemeistert werden.
Mitgliederbefragung 2025
Aktuelles
Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2025
10.03.2026
Zum zehnten Mal in Folge haben wir unsere Mitgliedsunternehmen zur aktuellen Situation der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Neben Fragen zu den Beweggründen der Beschäftigung, den Herausforderungen und Unterstützungsangeboten, ist auch das Thema „Einwanderung in die Ausbildung aus Drittstaaten“, wie bereits im Vorjahr, wieder Teil der Befragung.
Von den zum Befragungszeitpunkt rund 4.700 Mitgliedern haben insgesamt 415 Unternehmen an der nicht repräsentativen Befragung teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (67 Prozent) sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.
Zentrale Erkenntnisse:
- Der Fach- und Hilfskräftemangel bleibt weiterhin der Hauptbeweggrund für Unternehmen, Geflüchtete zu beschäftigen. Der Motivator „soziale Verantwortung“ bleibt wichtig, befindet sich aber auf niedrigstem Niveau seit Befragungsbeginn.
- Wohnraummangel ist die derzeit dringlichste Herausforderung bei der Beschäftigung von Geflüchteten und wird im Vergleich zum Vorjahr noch akuter wahrgenommen. Damit ist er zur größten Herausforderung geworden, von der Betriebe seit Beginn der Befragung im Jahr 2017 berichten.
- Fast alle NETZWERK-Betriebe bieten ihren Mitarbeitenden mit Fluchthintergrund Unterstützungsangebote an. Schulungen und Weiterbildungen, Hilfe bei Behördengängen und zusätzliche Sprachkurse werden am häufigsten angeboten.
- Die Ausbildung von Personen aus Drittstaaten bleibt ein relevantes Thema für die Betriebe. Ein Großteil der Unternehmen bildet Azubis aus Drittstaaten aus, die Vorqualifikationen über den Schulabschluss hinaus mitbringen.
1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Aktuelles
Herzlich Willkommen Hotel Deimann!
22.01.2026
Unser NUiF-Jahr startet mit einem besonders schönen Meilenstein! Wir freuen uns sehr, das 5-Sterne-Superior Hotel Deimann als 1000. Mitglied in NRW begrüßen zu dürfen.
Das familiengeführte Hotel Deimann im Sauerland engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte. Aktuell beschäftigt das Hotel rund 250 Mitarbeitende aus über 20 Nationen.
Im Interview mit Eva Deimann, Mitglied der Inhaberfamilie Deimann und Mitarbeiterin des Hotels, sprachen wir über gute Erfahrungen, Tipps und warum sie Mitglied im NETZWERK geworden sind:
Seit wann beschäftigen Sie Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?
Wir beschäftigen seit vielen Jahren Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in unserem Haus. Inzwischen arbeiten bei uns Mitarbeitende aus weit über 20 Nationen in ganz unterschiedlichen Berufen. Diese Entwicklung ist über die Jahre gewachsen und heute ein selbstverständlicher Teil unseres Arbeitsalltags.
Was ist Ihre beste Erfahrung in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?
Unsere beste Erfahrung ist die große Motivation, Lernbereitschaft und Dankbarkeit, die viele dieser Mitarbeitenden mitbringen. Wenn sie sich verstanden fühlen und klare Orientierung bekommen, entwickeln sie eine hohe Bindung an den Betrieb und an das Team. Besonders wertvoll ist für uns, dass wir mit Frau Maharani-Schneider eine feste Integrationsbeauftragte haben. Sie ist ausschließlich Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Migrationshintergrund sowie für Kultur- und Verständigungsfragen und gibt Deutschunterricht. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und klare Strukturen – für beide Seiten.
Gibt es einen Tipp, den Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben würden?
Mein wichtigster Tipp ist: Integration braucht Zeit, klare Zuständigkeiten und gegenseitiges Verständnis. Es ist wichtig, Kultur zu vermitteln – denn in Deutschland zu leben und zu arbeiten bedeutet auch Anpassung an Regeln, Abläufe und Werte. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, dass Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe des Teams verstehen lernen. Nur wenn beide Seiten offen sind, entsteht echtes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit.
Warum sind Sie Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge geworden und was würden Sie sich für Ihre Mitgliedschaft wünschen?
Wir sind Mitglied geworden, weil wir den Austausch und die Praxisnähe des Netzwerks schätzen. Integration bringt immer auch Fragen und Herausforderungen mit sich, bei denen der Blick von außen und die Erfahrungen anderer Unternehmen sehr hilfreich sind. Für unsere Mitgliedschaft wünschen wir uns weiterhin konkrete Unterstützung, ehrlichen Erfahrungsaustausch und Impulse, wie Integration im betrieblichen Alltag nachhaltig und realistisch gelingen kann.
Foto: Hotel Deimann / Eva Deimann und Ulla Maharani-Schneider (Integrationsbeauftragte)
Neue Informationspflicht ab Januar 2026
Aktuelles
Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland
Veröffentlicht am: 19.12.2025
Ab dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht, bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen in Ausbildung und Beschäftigung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen. Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem BMAS gilt die Informationspflicht sowohl für die betriebliche Ausbildung als auch für die Beschäftigung. Die Informationspflicht betrifft Arbeits- und Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden.
Folgendes ist bei der Informationspflicht zu beachten:
- Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
- Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.
- Der Arbeitgeber muss sich den Empfang des Informationsschreibens nicht bestätigen lassen, allerdings sollte die Zustellung dokumentiert sein.
- Die Informationspflicht gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die bereits ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Diese können zwar das Beratungsangebot nutzen, deren Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, diese über das Beratungsangebot zu informieren
Folgende Infos müssen enthalten sein:
- Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
- die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.
Informationen zum Beratungsangebot „Faire Integration“
Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.
Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier: www.faire-integration.de/beratungsstellen
Weitere Informationsmaterialien vom BMAS:
- Informationen für Arbeitgeber*innen
- Informationsblatt für Arbeitnehmer*innen mit Empfangsbestätigung (zur Weitergabe an Arbeitnehmer*innen)
- Informationsblatt für Arbeitnehmer*innen ohne Empfangsbestätigung (zur Weitergabe an Arbeitnehmer*innen)
Neues Erklärvideo: Wechsel aus vorübergehendem Schutz
Erklärvideos
Wechsel aus dem vorübergehenden Schutz: Möglichkeiten für andere Aufenthaltstitel
Veröffentlicht am: 15.12.2025
Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind über eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet und haben hier vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten.
Aktuell gilt der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2027. Um darüber hinaus auch langfristig in Deutschland wohnen und arbeiten zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Wechseloptionen in andere Aufenthaltstitel zu informieren und die Voraussetzungen zu prüfen.
Unser neues Erklärvideo zeigt, welche Aufenthaltstitel für ukrainischen Azubis und Mitarbeitenden infrage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem wird erklärt, wie Betriebe ihre Mitarbeitenden direkt unterstützen können.
Hier geht es zum Erklärvideo: Wechsel aus dem vorübergehenden Schutz: Möglichkeiten für andere Aufenthaltstitel
Weiterführende Infos:
1. Infopapier „Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine“ (deutsch):
2. Infopapier „Перспективи довгострокового перебування для біженців з України“:
Preisverleihung
Aktuelles
Wettbewerb „Zusammen wachsen – Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“
Veröffentlicht am: 09.12.2025
Am 3. Dezember fand die feierliche Preisverleihung des Wettbewerbs „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ in Berlin statt.
Wir freuen uns sehr über diese wertschätzende Auszeichnung in der Kategorie „Einbindung im Berufsleben“! Zugleich möchten wir unseren aktuell 4742 Mitgliedsunternehmen ganz herzlich danken, denen diese Auszeichnung eigentlich gebührt. Denn sie beweisen Tag für Tag, wie Integration am Arbeitsplatz durch pragmatische Lösungen und echtes Engagement gelingt!
Insgesamt wurden 50 Projekte aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den Handlungsfeldern „Einbindung im Berufsleben“, „Bildungschancen“, „Öffentlicher Diskurs“, „Alltag und Ankommen“ sowie „Brücken bauen“ gewürdigt.
Der Abend hat gezeigt, Integration am Arbeitsplatz kann nur gemeinsam gelingen. Dafür braucht es Austausch, Vernetzung und Kooperationen.
Vielen Dank an Deutschland – Land der Ideen für die Auszeichnung und die tolle Veranstaltung!
“Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt” ist eine Initiative von Deutschland – Land der Ideen. Der Wettbewerb wird von der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator sowie dem Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI) ermöglicht.
Fotos: Deutschland – Land der Ideen / Bernd Brundert





Neues Erklärvideo: Unbefristete Aufenthaltstitel
Erklärvideos
Unbefristete Aufenthaltstitel – Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU
Veröffentlicht am: 01.12.2025
Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt-EU sind zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis greift der Daueraufenthalt-EU zudem in der gesamten Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Irland und Dänemark.
Unser neues Erklärvideo bietet einen guten Überblick, wer diese Aufenthaltstitel beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem wird erklärt, wann es sinnvoll ist, einen Daueraufenthalt-EU und wann eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und was es bei längeren Auslandaufenthalten und Reisen ins Herkunftsland zu beachten gilt.
Hier geht es zum Erklärvideo: Unbefristete Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt EU
Weiterführende Infos:
1. Infopapier: NUiF-INFOPAPIER Unbefristeter Aufenthaltstitel – Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU
2. Infos zum Thema Lebensunterhaltssicherung: Rechtliche Rahmenbedingungen – FAQ – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel
Infopapiere
Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel –
Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU
Veröffentlicht am: 25.11.2025
Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt-EU sind zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis greift der Daueraufenthalt-EU zudem in der gesamten Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Irland und Dänemark.
In unserem neuen Infopapier erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, einen Daueraufenthalt-EU und wann eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Zudem bietet es einen guten Überblick, wer diese Aufenthaltstitel beantragen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was es sonst zu beachten gilt.
Hier geht es zum Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel –
Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU
Weiterführende Infos:
Neue Checkliste: Sprachkompetenzen einordnen
Checklisten
Neue Checkliste: Sprachkompetenzen einordnen
Veröffentlicht am: 25.11.2025
Welche Deutschkenntnisse können Betriebe bei einem Sprachniveau von B1 oder B2 in der Praxis erwarten? Decken sich diese mit den Kompetenzen und Fertigkeiten, die ein Azubi/eine Fachkraft im Unternehmen benötigt?
Unsere neue Checkliste, die wir gemeinsamen mit dem Goethe-Institut und dem Projekt „Hand in Hand for International Talents“ erstellt haben, gibt einen Überblick, worauf Betriebe achten sollten, wenn sie die Sprachkompetenzen neuer Mitarbeitender einordnen wollen.
Außerdem geben wir Tipps, wie Unternehmen mit Sprachnachweisen, die Ihnen vorgelegt werden, umgehen können.
Hier geht es zur Checkliste: Checkliste – Deutschkenntnisse ausländischer Azubis und Fachkräfte in der Praxis: Empfehlungen für Betriebe
Weiterführende Infos:
1. Checkliste mit dem Goethe-Institut: Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten: Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen
2. Checkliste: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe
3. Broschüre: Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden
Neues Erklärvideo: Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten
Erklärvideos
Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund – was muss beachtet werden?
Veröffentlicht am: 24.11.2025
Sie möchten eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Ihrem Unternehmen beschäftigen, sind aber unsicher, worauf Sie achten müssen?
In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, was Sie vor der Einstellung von Geflüchteten und Zugewanderten rechtlich beachten müssen, wo Sie die Info finden, ob eine Beschäftigung überhaupt erlaubt ist und was bei Personen zu beachten ist, die sich aktuell noch im Ausland befinden.
Hier geht es zum Erklärvideo: Einstellung von Zugewanderten: Worauf muss geachtet werden? – YouTube
Weiterführende Infos:
1. Infopapier: Infopapier: Aufenthaltspapiere
2. Infografik: Beschäftigung von Geflüchteten – wer darf arbeiten?
Sie wollen aktiv werden? Schließen Sie sich dem Netzwerk an.
Das NETZWERK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus.
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