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Neue Chancen für Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Berufskraftfahrer*innen
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Bundesrat beschließt Erleichterungen im Berufskraftfahrerrecht
Veröffentlicht am: 14.07.2026
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 einer Verordnung zugestimmt, die spürbare Erleichterungen für die Logistik-, Transport- und Busbranche bringt. Mit vereinfachten Qualifikationsverfahren, einer erleichterten Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und zusätzlichen Sprachoptionen bei Prüfungen soll der Zugang zum Fahrerberuf beschleunigt und dem anhaltenden Fahrermangel entgegengewirkt werden.
Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Die Reform schafft insbesondere für Unternehmen bessere Voraussetzungen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Beschäftigung zu bringen.
Für Unternehmen besonders relevant
- Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig neben Deutsch auch in anderen Fremdsprachen abgelegt werden: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
- Zusätzlich wurde der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Dies erleichtert es Unternehmen, Bewerbende ohne ausreichende Deutschkenntnisse schneller in Qualifizierungsmaßnahmen einzubinden.
- Die praktische Prüfung wird deutlich verkürzt: Die Prüfungsdauer sinkt von bisher 210 auf 120 Minuten. Der Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Fahrsituationen entfällt.
- Vereinfachte Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. Der Bundesrat hat außerdem der Aufnahme der Ukraine und Montenegros in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugestimmt. Dadurch können Führerscheine aus diesen Staaten künftig ohne erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
- Darüber hinaus erkennt Deutschland künftig auch Fahrerlaubnisse an, die ursprünglich in Drittstaaten ausgestellt und bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Dies eröffnet Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.
Durch weniger Bürokratie, vereinfachte Anerkennungsverfahren und mehrsprachige Prüfungsangebote soll der Zugang zum Fahrerberuf deutlich beschleunigt werden. Für Unternehmen ergeben sich dadurch neue Chancen, vakante Stellen schneller zu besetzen und internationale Fachkräftepotenziale besser zu nutzen.
Weitere Informationen: Verordnung 318/26 sowie in der Beschlussfassung des Bundesrates vom 10. Juli 2026.
Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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