Alle News
1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Aktuelles
Herzlich Willkommen Hotel Deimann!
22.01.2026
Unser NUiF-Jahr startet mit einem besonders schönen Meilenstein! Wir freuen uns sehr, das 5-Sterne-Superior Hotel Deimann als 1000. Mitglied in NRW begrüßen zu dürfen.
Das familiengeführte Hotel Deimann im Sauerland engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte. Aktuell beschäftigt das Hotel rund 250 Mitarbeitende aus über 20 Nationen.
Im Interview mit Eva Deimann, Mitglied der Inhaberfamilie Deimann und Mitarbeiterin des Hotels, sprachen wir über gute Erfahrungen, Tipps und warum sie Mitglied im NETZWERK geworden sind:
Seit wann beschäftigen Sie Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?
Wir beschäftigen seit vielen Jahren Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in unserem Haus. Inzwischen arbeiten bei uns Mitarbeitende aus weit über 20 Nationen in ganz unterschiedlichen Berufen. Diese Entwicklung ist über die Jahre gewachsen und heute ein selbstverständlicher Teil unseres Arbeitsalltags.
Was ist Ihre beste Erfahrung in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?
Unsere beste Erfahrung ist die große Motivation, Lernbereitschaft und Dankbarkeit, die viele dieser Mitarbeitenden mitbringen. Wenn sie sich verstanden fühlen und klare Orientierung bekommen, entwickeln sie eine hohe Bindung an den Betrieb und an das Team. Besonders wertvoll ist für uns, dass wir mit Frau Maharani-Schneider eine feste Integrationsbeauftragte haben. Sie ist ausschließlich Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Migrationshintergrund sowie für Kultur- und Verständigungsfragen und gibt Deutschunterricht. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und klare Strukturen – für beide Seiten.
Gibt es einen Tipp, den Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben würden?
Mein wichtigster Tipp ist: Integration braucht Zeit, klare Zuständigkeiten und gegenseitiges Verständnis. Es ist wichtig, Kultur zu vermitteln – denn in Deutschland zu leben und zu arbeiten bedeutet auch Anpassung an Regeln, Abläufe und Werte. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, dass Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe des Teams verstehen lernen. Nur wenn beide Seiten offen sind, entsteht echtes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit.
Warum sind Sie Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge geworden und was würden Sie sich für Ihre Mitgliedschaft wünschen?
Wir sind Mitglied geworden, weil wir den Austausch und die Praxisnähe des Netzwerks schätzen. Integration bringt immer auch Fragen und Herausforderungen mit sich, bei denen der Blick von außen und die Erfahrungen anderer Unternehmen sehr hilfreich sind. Für unsere Mitgliedschaft wünschen wir uns weiterhin konkrete Unterstützung, ehrlichen Erfahrungsaustausch und Impulse, wie Integration im betrieblichen Alltag nachhaltig und realistisch gelingen kann.
Foto: Hotel Deimann / Eva Deimann und Ulla Maharani-Schneider (Integrationsbeauftragte)
Neue Informationspflicht ab Januar 2026
Aktuelles
Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland
Veröffentlicht am: 19.12.2025
Ab dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht, bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen in Ausbildung und Beschäftigung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen. Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem BMAS gilt die Informationspflicht sowohl für die Ausbildung als auch für die Beschäftigung.
Folgendes ist bei der Informationspflicht zu beachten:
– Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
– Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.
Folgende Infos müssen enthalten sein:
− Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
− die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.
Informationen zum Beratungsangebot „Faire Integration“
Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.
Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier: www.faire-integration.de/beratungsstellen
Weitere Informationsmaterialien vom BMAS:
- Informationen für Arbeitgeber*innen
- Informationsblatt für Arbeitnehmer*innen mit Empfangsbestätigung (zur Weitergabe an Arbeitnehmer*innen)
- Informationsblatt für Arbeitnehmer*innen ohne Empfangsbestätigung (zur Weitergabe an Arbeitnehmer*innen)
Preisverleihung
Aktuelles
Wettbewerb „Zusammen wachsen – Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“
Veröffentlicht am: 09.12.2025
Am 3. Dezember fand die feierliche Preisverleihung des Wettbewerbs „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ in Berlin statt.
Wir freuen uns sehr über diese wertschätzende Auszeichnung in der Kategorie „Einbindung im Berufsleben“! Zugleich möchten wir unseren aktuell 4742 Mitgliedsunternehmen ganz herzlich danken, denen diese Auszeichnung eigentlich gebührt. Denn sie beweisen Tag für Tag, wie Integration am Arbeitsplatz durch pragmatische Lösungen und echtes Engagement gelingt!
Insgesamt wurden 50 Projekte aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den Handlungsfeldern „Einbindung im Berufsleben“, „Bildungschancen“, „Öffentlicher Diskurs“, „Alltag und Ankommen“ sowie „Brücken bauen“ gewürdigt.
Der Abend hat gezeigt, Integration am Arbeitsplatz kann nur gemeinsam gelingen. Dafür braucht es Austausch, Vernetzung und Kooperationen.
Vielen Dank an Deutschland – Land der Ideen für die Auszeichnung und die tolle Veranstaltung!
“Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt” ist eine Initiative von Deutschland – Land der Ideen. Der Wettbewerb wird von der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator sowie dem Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI) ermöglicht.
Fotos: Deutschland – Land der Ideen / Bernd Brundert





Verlängerung vorübergehender Schutz bis 2027
Aktuelles
Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu
Veröffentlicht am: 21.10.202
Der Rat der Europäischen Union hat bereits im Juli mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert.
Zur Umsetzung auf nationaler Ebene hat der Bundesrat am 17. Oktober 2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zugestimmt (Beschluss). Dadurch werden alle am 1. Februar 2026 gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2027 verlängert – einschließlich der Arbeitserlaubnis.
Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Broschüre Einwanderung in die Ausbildung
Aktuelles
Neue Broschüre erschienen: „Einwanderung in die Ausbildung – Azubis aus dem Ausland finden und binden“
Veröffentlicht am: 04.09.2025
Der zunehmende Fachkräftemangel stellt Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich der dualen Ausbildung. Um dem entgegenzuwirken und den eigenen Nachwuchsbedarf nachhaltig zu sichern, setzen immer mehr Betriebe erfolgreich auf Auszubildende aus dem Ausland.
Doch wie gelingt es, passende Azubis im Ausland zu finden? Welche Partner unterstützen bei der Kontaktaufnahme im Ausland? Was muss bei der Einstellung beachtet werden? Und wie kann der Spracherwerb vor und nach der Einreise gezielt gefördert werden?
Unsere neue Broschüre richtet sich an Unternehmen, die neue Wege in der Fachkräftesicherung gehen möchten. Sie bietet Ihnen kompakte und praxisnahe Informationen,
- wie Sie geeignete Auszubildende im Ausland finden und ansprechen
- welche Partner und Programme bei der Rekrutierung unterstützen
- was Sie bei rechtlichen und organisatorischen Fragen beachten müssen
- wie Sie den Spracherwerb gezielt fördern – vor und nach der Einreise
- wie eine erfolgreiche Integration im Betrieb gelingt
Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen und erhalten Sie erprobte Praxistipps – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur langfristigen Integration ins Unternehmen.
Hier geht’s zur neuen Broschüre: Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden
Neue Website
Aktuelles
Unsere neue Website ist da – Herzlich Willkommen!
Veröffentlicht am: 01.09.2025
Wie gewohnt finden Sie hier umfangreiche Informationen rund um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund – und ganz neu: Wissenswertes zum Thema Einwanderung in die Ausbildung.
Sie fragen sich, wie Sie passende Auszubildende aus dem Ausland finden können? Oder welche Unterlagen für Visum und Aufenthaltstitel benötigt werden? Mit unseren neuen Infomaterialien und übersichtlichen Checklisten unterstützen wir Sie bei der Rekrutierung von Auszubildenden aus Drittstaaten und dem erfolgreichen Start ins Unternehmen.
Und wie immer gilt: Bei Fragen sind wir gerne für Sie da – telefonisch oder per Mail.
Alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier: Das Team – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Aktuelles zum vorübergehenden Schutz
Aktuelles
Vorübergehender Schutz bis März 2027 verlängert
Veröffentlicht am: 16.06.2025
Die EU-Innenminister haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Dieser befristete Aufenthaltstitel bietet einen sofortigen Schutzstatus und ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und medizinischer Versorgung.
Für Personen, die sich in den letzten Jahren bereits gut in ihre Aufnahmeländer durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit integriert haben, soll zudem der Übergang aus dem vorübergehenden Schutz in andere langfristige Aufenthaltstitel gefördert werden.
Zudem diskutierten die EU-Staaten eine Empfehlung der Kommission, den Weg für eine freiwillige Rückkehr und Reintegration in die Ukraine vorzubereiten, um eine schrittweise Rückkehr nach Ende des vorübergehende Schutzes zu ermöglichen.
Die formelle Verabschiedung des Beschlusses durch den Europäischen Rat ist für eine der nächsten Sitzungen geplant.
Weiterführende Informationen:
Ukraine: EU verlängert Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge bis März 2027 – DER SPIEGEL
Weitere Infos zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission finden Sie hier: Commission proposes predictable and common European way forward for Ukrainian refugees in the EU | EEAS
Mehr Informationen zu Titelwechsel und Aufenthaltsverfestigung für Ukrainer*innen finden Sie in unserem Infopapier für Betriebe.
Herzlich Willkommen im NETZWERK!
Aktuelles
Die Kümmel Fahrzeugteile GmbH und Co. KG ist 4.444stes Mitglied im NETZWERK
Veröffentlicht am: 29.04.2025
Wir freuen uns sehr die Kümmel Fahrzeugteile GmbH und Co. KG als unser 4.444stes Unternehmen im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge begrüßen zu dürfen! Der Betrieb aus Nottertal-Heilinger Höhen in Thüringen beschäftigt seit 2017 Menschen mit Fluchthintergrund, aktuell haben 16 der 70 Mitarbeitenden Fluchterfahrung. Mit Geschäftsführer Christian Kümmel sprachen wir über seine Erfahrungen, Herausforderungen und Werte:
1. Seit wann engagiert sich die Kümmel Fahrzeugteile GmbH & Co. KG für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten?
Unseren ersten Geflüchteten haben wir im September 2017 eingestellt. Es war keine bewusste Entscheidung, etwas für die Integration zu tun, sondern eine Selbstverständlichkeit. Menschen die Arbeit suchen, haben bei mir die gleichen Chancen – egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft, Ethnie oder sonstiger gedanklicher Kategorisierung. Da wir im Nachbarort eine große Gemeinschaftsunterkunft haben, gibt es hier auch viele Geflüchtete, die Arbeit suchen.
Anfangs haben wir allerdings gemerkt, dass die Politik und die Bürokratie noch ein mittleres Hindernis darstellten, wenn jemand wirklich arbeiten wollte, allerdings nicht den richtigen Status hatte. Hier hatte ich wirklich Verständnisprobleme, weil die Alternative darin bestand, dass sehr viele Menschen ohne sinnvolle Beschäftigung auf engem Raum wohnten, während wir Mitarbeitende suchten. Inzwischen haben wir einen guten Modus gefunden.
2. Welche Erfahrungen haben Sie in der Zusammenarbeit mit Geflüchteten gemacht?
Im Grunde sind es die gleichen Erfahrungen, die wir mit allen Mitarbeitenden machen. Bisher habe ich viele der Geflüchteten als fleißige und dankbare Menschen erlebt.
Und natürlich sind wir alle Individuen. Jeder und jede von uns hat Eigenheiten, Stärken und Schwächen. Verständlicherweise ist die Sprache anfangs oft eine Hürde. Ich fand es besonders schön zu erleben, dass sich unsere langjährigen Mitarbeitenden von selbst mit Übersetzungsprogrammen auf dem Smartphone um die Kommunikation bemüht haben.
3. Gibt es etwas, dass Sie anderen Betrieben mit auf den Weg geben würden?
Eine der größten Schwierigkeiten bei uns bestand in der emotionalen Akzeptanz einiger unserer Mitarbeitenden, als die ersten Geflüchteten eingestellt wurden. Wir haben hier in Thüringen unter dem Aspekt generell nicht die besten Voraussetzungen für Integration. Wenn es um die Haltung, Meinung und Ängste geht, können wir noch viel lernen. Für mich ist wichtig, dass jeder Mensch im Unternehmen den gleichen Wert und die gleichen Chancen hat. Das sollte meiner Meinung nach jedes Unternehmen klar kommunizieren und leben. Gleichzeitig finde ich es extrem wichtig, dass man offen und ehrlich auf Sorgen und Ängste eingeht, diese ernst nimmt und niemanden damit allein lässt.
4. Was wünschen Sie sich für Ihre Mitgliedschaft im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge?
Mir war das Netzwerk vollkommen unbekannt und ich war überrascht, wie viele Unternehmen hier schon Mitglied sind. Ich finde die Angebote und die Unterstützung sehr interessant. Wichtiger ist mir, dass sichtbar wird, wie viele Firmen sich für eine echte Integration einsetzen. Die Gesellschaft braucht diese Transparenz und einen positiven Gegenpol zu den vielen überzeichneten und negativen Bildern im Zusammenhang mit Migration.
Weitere Informationen und Links
- Sie möchten auch Mitglied werden? Dann registrieren Sie sich schnell für die kostenfreie Mitgliedschaft: www.nuif.de/registrieren
- Kümmel Fahrzeugteile GmbH & Co. KG
Blick in den Koalitionsvertrag
Aktuelles
Vorhaben rund um den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten
Veröffentlicht am: 24.04.2025
Am 9. April 2025 wurde der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD veröffentlicht. Auch rund um den Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Fluchtgeschichte sind erste Ansätze enthalten. Die tatsächliche Ausgestaltung der aufgeführten Themen ist noch nicht absehbar, auch ein Umsetzungsplan für die nächsten vier Jahre liegt bisher nicht vor.
Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick. Details zum Nachlesen gibt es hier: Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
- Berufssprachkurse: Wir wollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufssprachkursen auf Dauer absichern und in der Fläche ausbauen.
- Beschäftigungsverbote abbauen: Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.
- Integration in den Arbeitsmarkt: Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.
- Integrationsvereinbarung: Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration (insbesondere Aufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. Dafür sollen sie sich auch an den bestehenden und gegebenenfalls neu zu schaffenden Instrumenten des SGB II orientieren.
- Neuer Aufenthaltstitel: Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft.
- Familiennachzug aussetzen: Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist.
- Staatsangehörigkeitsrecht: Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest
- Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern: Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
- Westbalkanregelung: Reguläre Migration nach Deutschland im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung werden wir auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.
- Vorübergehender Schutz: Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund wird die hierdurch bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.
Ergebnisse Mitgliederbefragung 2024
Aktuelles
Wohnraummangel ist große Herausforderung für Unternehmen, die Geflüchtete und Azubis aus Drittstaaten beschäftigen
Veröffentlicht am: 14.04.2025
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und stellt in vielen Regionen Deutschlands eine kritische Hürde für Unternehmen dar, die offene Stellen besetzen möchten. Diese Entwicklung beschäftigt auch die Betriebe im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
In der Mitgliederbefragung 2024 (nicht repräsentativ) wurde daher erstmals der Wohnraummangel als Kriterium bei der Frage nach den Herausforderungen in der Beschäftigung von Geflüchteten und Auszubildenden aus Drittstaaten aufgenommen. Auf Anhieb stuften ihn die befragten Unternehmen als größte Hürde ein: 43 Prozent der Betriebe, die Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen, bewerteten den Wohnraummangel als eine besonders schwierige oder sogar unüberwindbare Herausforderung.

Bei Unternehmen, die Azubis aus Drittstaaten ausbilden, fällt diese Einschätzung noch deutlicher aus: 52 Prozent sehen im Wohnraummangel eine erhebliche bis unüberwindbare Herausforderung. Das kann vor allem damit zusammenhängen, dass die einreisewilligen Auszubildenden bereits aus dem Ausland heraus eine Wohnung finden müssen. Deshalb versuchen auch häufig die einstellenden Betriebe die Wohnungssuche zu übernehmen, denn zum Teil verlangen Botschaften bereits einen Mietvertrag als Voraussetzung für das Visum.

Auch wenn dies nicht immer gelingt, versuchen Unternehmen aktiv Lösungen zu finden, um Ihren Mitarbeitenden mit Fluchthintergrund oder Azubis aus Drittstaaten, die zum Zweck einer Ausbildung nach Deutschland kommen, bei diesem Thema zu unterstützen. Dies geschieht etwa, in dem Unternehmen selbst Wohnraum anmieten und günstig weitervermieten oder Wohnungen selbst bauen lassen. Für viele kleinere und mittlere Unternehmen ist dies allerdings oft keine Option, hier sind bspw. regionale Wohnheime für Auszubildende eine wichtige Unterstützung. Zudem kann es hilfreich sein, wenn sich kleinere Unternehmen einer Region zusammentun und leerstehende Wohnungen/Häuser anmieten und als Wohngemeinschaften für die Mitarbeitenden anbieten.
NUiF ist ab 2. Januar 2025 wieder da!
Aktuelles
Das NUiF-Team ist in den Ferien
Veröffentlicht am: 20.12.2024
Wir sind ab dem 2. Januar 2025 wieder erreichbar!
Das NUiF-Team verabschiedet sich in die Weihnachtsferien und wünscht allen ein besinnliches und frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ab 2. Januar 2025 sind wir wieder im Büro zu erreichen und stehen für alle Fragen und Anregungen bereit – ob per Mail oder Telefon.
Aktuelles zur Lage in Syrien
Aktuelles
Aktuelle Situation in Syrien: Was bedeutet das für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen in Deutschland
Veröffentlicht am: 11.12.2024
In Syrien überschlagen sich die Ereignisse: Eine Aussage, wie sich die Lage im Land entwickeln wird, ist aktuell kaum möglich. Für geflüchtete Syrer*innen in Deutschland sind erste Auswirkungen bereits spürbar: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der unklaren Lage die Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen vorübergehend eingestellt. Laut BAMF sind rund 47.000 Anträge betroffen. Diese Personen werden sich somit länger im Asylverfahren und damit dem Status der Aufenthaltsgestattung befinden.
Für Arbeitgeber*innen hat dies keine direkte Auswirkung: Personen im Asylverfahren, können grundsätzlich weiterbeschäftigt werden. Syrer*innen in Gestattung, die noch nicht in Beschäftigung sind, haben nach einer Wartefrist Zugang zum Arbeitsmarkt.
Syrische Schutzsuchende in Deutschland
Ende 2023 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 712.000 syrische Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten dabei Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten – also auch Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung. In den vergangenen Jahren haben Menschen aus Syrien in Deutschland mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit Schutz erhalten. Die Gesamtschutzquote lag laut BAMF 2023 bei über 88 Prozent. Der häufigste Schutzstatus, der in den letzten Jahren vergeben wurde, ist dabei der subsidiäre Schutz. Theoretisch könnte dieser Schutzstatus widerrufen oder nicht verlängert werden. Pläne dazu sind aktuell nicht absehbar. Eine Entscheidung hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Situation in Syrien langfristig und dauerhaft verändert.
Laut Bundesagentur für Arbeit (Stand Mai 2024) sind aktuell circa 222.600 Syrer*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu kommen noch einmal fast 50.000 geringfügig Beschäftigte.
Pro Asyl hat eine knappe Übersicht erstellt, die verschiedene Formen des Aufenthalts beleuchtet und mögliche nächste Schritte beschreibt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/
Sie wollen aktiv werden? Schließen Sie sich dem Netzwerk an.
Das NETZWERK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus.
Mehr dazu Mitglied werden