Ja, die Bundesagentur für Arbeit muss der Einstellung im Falle einer betrieblichen Ausbildung zustimmen – sie prüft die Beschäftigungsbedingungen, das ist jedoch ein internes Behördenverfahren.
Ja, die Bundesagentur für Arbeit muss der Einstellung im Falle einer betrieblichen Ausbildung zustimmen – sie prüft die Beschäftigungsbedingungen, das ist jedoch ein internes Behördenverfahren.