Grundsätzlich können Geflüchtete die Einbürgerung mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragen.
Ausgeschlossen ist die Einbürgerung nur aus den folgenden Aufenthaltstiteln:
- Aufenthalt im Härtefall
- Manche Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
- Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- Aufenthaltsgestattung
- Fiktionsbescheinigung
- Duldung
- Grenzübertrittsbescheinigung
