Mit welchem Aufenthaltsstatus können Geflüchtete die Einbürgerung beantragen?

Grundsätzlich können Geflüchtete die Einbürgerung mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragen.

Ausgeschlossen ist die Einbürgerung nur aus den folgenden Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthalt im Härtefall
  • Manche Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
  • Aufenthaltsgestattung
  • Fiktionsbescheinigung
  • Duldung
  • Grenzübertrittsbescheinigung