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Mit Fairness und Akzeptanz Gebetspausen ermöglichen

Annette Bombala betreibt im südhessischen Seeheim-Jungenheim die beiden Gastronomiebetriebe Annettes Gasthaus Tannenberg und Annettes Gastronomie im Schloss Heiligenberg. Aktuell bildet sie zwei Geflüchtete aus Afghanistan und Somalia zum Restaurantfachmann und zum Koch aus. Fragen zum Thema Gebetspausen haben sich Frau Bombala und ihr Team ganz offen und flexibel genähert:

 

Video: NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge / Roman Hänsler

 

Praktische Tipps zum Umgang mit Gebetspausen im Betrieb

Gibt es bei uns Möglichkeiten, Gebetpausen zu machen? Gibt es eine entsprechende Pausenregelung? Gibt es Räumlichkeiten, die sich für das Gebet eignen?

 

Gebetspausen

Diese können es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtern, Gebet und Arbeitsalltag unter einen Hut zu bringen. Dazu reicht es bereits, einen Rückzugsort zur Verfügung zu stellen – er muss keinen klaren Bezug zu einer Religion haben. Sogenannte „Räume der Stille“ bieten vielerorts einen überkonfessionellen Ort für Ruhe, Einkehr und ein stilles Gebet. Ideal ist es insbesondere für muslimische Gläubige, wenn es einen guten Zugang zu Waschräumen gibt.

 

Pausen für das Gebet

Um Raum für die täglichen Gebetszeiten zu geben, lassen sich möglicherweise Regelungen anwenden, die bereits existieren: Die Bedingungen für Raucherpausen oder Gleitzeitregeln lassen sich ggf. sehr gut übertragen. Im Islam wird die Dauer des einzelnen Gebetes individuell gestaltet – bewegt sich aber häufig im Rahmen von etwa 10 Minuten.

 

Die rechtliche Perspektive

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber sowieso verpflichtet, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden Pausen zu gewähren. Diese dürfen auch nach Gesetz in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Diese 15 Minuten sind mehr als ausreichend für die notwendige rituelle Waschung vor dem Gebet und die Verrichtung des Gebets.

 

Eine Arbeitsunterbrechung für Gebete ist jedoch nicht immer möglich, etwa bei einem Busfahrer oder am Fließband. Auch in den islamischen Ländern stoppen diese Tätigkeiten nicht, weil für die
Verrichtung der Gebete ein Zeitfenster vorhanden ist. Wenn es der Arbeitgeber ohne größeren Aufwand ermöglichen kann, hat er kurze Pausen für das Gebet zu gewähren. Er sollte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach Verrichtung der täglichen Gebete berücksichtigen. In einem größeren Betrieb kann die Arbeit für diese kurze Zeit beispielsweise durch andere Mitarbeiter übernommen oder aber zeitlich verschoben werden.

 

Das islamische Ritualgebet – wann wird eigentlich gebetet?

Die Gebetszeiten richten sich nach dem Stand der Sonne. Deshalb unterscheiden sie sich von Ort zu Ort – schon innerhalb Deutschlands können sie eine Stunde auseinanderliegen. Im Winter liegen sie daher viel stärker in der typischen Arbeitszeit als im Sommer. Die Gebete sind zudem nicht fest an einen Zeitpunkt gebunden – sie müssen in einem bestimmten Zeitraum stattfinden und können innerhalb dieser Spanne verschoben werden. Einen Überblick für ganz Deutschland bietet z. B. die Seite www.gebetszeiten.de.

Wegweiser zum Download

Kolleginnen und Kollegen mit Fluchterfahrung sorgen häufig dafür, dass die Vielfalt an Religionen in der Belegschaft größer wird. Wie können Gebetspausen in den Arbeitsalltag integriert werden, ohne dass betriebliche Abläufe gestört oder einzelne Mitarbeitende sich ungerecht behandelt fühlen?

Lesen Sie das Interview mit Annette Bombala im sowie alle oben genannten Tipps in unserem Wegweiser zum Thema „Gebetspausen“ nach:

 

Zum Download als pdf

Weitere Wegweiser finden Sie in unserer Mediathek.

 

Fotos: NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge / Thomas Neu