
Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen deren Asylantrag abgelehnt wurde auch bei guter Integration und Erwerbstätigkeit keine Möglichkeit haben (bspw. über eine Ausbildungs– oder Beschäftigungsduldung) in Deutschland zu bleiben. Der Antrag bei der Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes ist dann vielleicht der letzte Weg, doch noch zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gelangen. Hierfür bedarf es unter anderem besonderer integrativer Leistungen durch den Zugewanderten. In diesem gemeinsamen NUiFinar erläuterte Herr Philipp Schweinfurth vom Projekt NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg e.V.
– Wer kann einen Härtefallantrag stellen und wie sind die Erfolgsaussichten?
– Wie läuft der Antrag ab (Beispiel Baden-Württemberg)?
– Wie sollte der Antrag formuliert und was beigefügt werden?
– Wie kann ich als ArbeitgeberIn meine MitarbeiterInnen bei einen Antrag unterstützen?
Ganz besonders bedanken wir uns bei Herrn Muhammad Aslam und Frau Meyen Wachholz, Integrationslotsin bei den Maltesern, für die Schilderung ihres Falles.
Zielgruppenflyer Härtefallantrag von NIFA
Ein Infopapier zu dem Thema ist in Arbeit, bis dahin erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Härtefallantrag in unseren FAQs.

