Für den Daueraufenthalt-EU muss der Lebensunterhalt durch „feste und regelmäßige Einkünfte“ gesichert sein (§ 9c AufenthG).
Feste und regelmäßige Einkünfte liegen per Gesetz dann vor, wenn die Personen:
- eine Arbeitserlaubnis haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen
- ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen
- eine ausreichende Altersvorsorge (mind. 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt) nachweisen können
- einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz besitzen
Eine Verpflichtungserklärung oder ein Vermögensnachweis reichen nicht aus.
