Lebensunterhaltssicherung bei einer Daueraufenthalt-EU (§9a AufenthG)

Für den Daueraufenthalt-EU muss der Lebensunterhalt durch „feste und regelmäßige Einkünfte“ gesichert sein (§ 9c AufenthG).

Feste und regelmäßige Einkünfte liegen per Gesetz dann vor, wenn die Personen:

  • eine Arbeitserlaubnis haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen
  • ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen
  • eine ausreichende Altersvorsorge (mind. 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt) nachweisen können
  • einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz besitzen

Eine Verpflichtungserklärung oder ein Vermögensnachweis reichen nicht aus.