Lebensunterhaltssicherung bei der Blauen Karte-EU (§ 18g AufenthG)

Aktueller Mindestbetrag

Die normale Blaue Karte-EU (§ 18g Abs. 1 S. 1 AufenthG): 4.025 Euro brutto monatlich bzw. 48.300 Euro brutto jährlich.

Die erleichterte Blaue Karte-EU (§ 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG): 3.646 Euro brutto monatlich bzw. 43.760 Euro brutto jährlich.

Rechtsgrundlage

Die normale Blaue Karte-EU (§ 18g Abs. 1 S. 1 AufenthG): Vorzulegen ist ein Mindestbruttogehalt in Höhe von 50% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung liegt im Jahr 2025 bei 8.050 Euro brutto monatlich bzw. 96.600 Euro brutto jährlich.

Die erleichterte Blaue Karte-EU (§ 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG): Vorzulegen ist ein Mindestbruttogehalt in Höhe von 45,3% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gefordert. Achtung: Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst

Bitte beachten: Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst.