Ja. Mit dem Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG kann ihr Azubi einen vorbereitenden Deutschkurs absolvieren. Der Sprachkurs muss mind. 20 Unterrichtseinheiten pro Woche umfassen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Azubis bereits bei der Visumbeantragung für § 16a AufenthG einen Nachweis über die Kursanmeldung und die Bezahlung des Kurses miteinreichen müssen.
Die Planung eines vorbereitenden Deutschkurses sollten Sie rechtzeitig beginnen. Wenn Sie den Sprachkurs selbst organisieren, sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen Vollzeitkurs (20 Unterrichtseinheiten pro Woche) handelt. Handelt es sich um Kurse nach Deutschförderverordnung/ Kurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (B1/B2-Kurse), sind diese kostenfrei. Wird durch den Sprachkurs das B1-Niveau angestrebt, muss der Ausländerbehörde nach erfolgreichem Abschluss des Kurses das B1-Zertifikat vorgelegt werden.
Für den vorbereitenden Deutschkurs kann Ihr Azubi maximal 6 Monate vor Ausbildungsbeginn einreisen. Zusätzlich zum Sprachkurs kann er/sie eine Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden/Woche aufnehmen.
