Kann man Ausbildungs-Duldung/-Aufenthaltserlaubnis auch für Ausbildungen in Teilzeit, duale Studiengänge, Assistenz- oder Helferausbildungen oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beantragen? 

  • Ausbildung in Teilzeit: Dies ist für die Ausbildungs-Duldung möglich, für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis wird jedoch die Lebensunterhaltssicherung schwierig zu erreichen sein.
  • Duales Studium: Voraussetzung ist, dass parallel ein Studium und eine Berufsausbildung absolviert werden und die Teilnehmenden sowohl einen Hochschulabschluss sowie einen anerkannten dualen Berufsabschluss erwerben.
  • Assistenz- oder Helferausbildung: Auch hier muss der Ausbildungsberuf staatlich anerkannt sein. Die Ausbildung muss zudem anschlussfähig an einen Ausbildungsberuf sein, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat. Für diese weiterführende Ausbildung muss bereits eine Ausbildungsplatzzusage vorliegen.
  • Einstiegsqualifizierungen (EQ): Die EQ und andere Qualifizierungsmaßnahmen sind vom Gesetzgeber explizit ausgeschlossen. Manche Ausländerbehörden vergeben hierfür eine Ermessensduldung, um die Zeit bis zur regulären Ausbildung zu überbrücken.