Gibt es Unterschiede zwischen Beschäftigung / Ausbildung / Praktikum?

Generell ist für jede dieser Arten der Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis notwendig. Die Hinweise zum Arbeitsmarktzugang finden sich in der Regel in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokuments bzw. der Duldung. Sollte hier eine Einschränkung oder ein Verbot eingetragen sein, braucht es eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde, um arbeiten zu können. Details und die verschiedenen Formulierungen in den Dokumenten können Sie unserer Infografik „Beschäftigung von Geflüchteten“ nachlesen.