Gibt es berufsbezogene Sprachkurse?

Ja, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Berufssprachkurse an. Diese vermitteln Azubis und Beschäftigten sowie berufsvorbereitend Sprachkenntnisse, die für den beruflichen Alltag benötigt werden. Es gibt Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung und arbeitsplatzbezogene Kurse. Welcher Kurs der richtige für Ihre Mitarbeitenden ist, hängt von deren Vorkenntnissen und ihrer persönlichen Situation ab. Die Kurse können auch berufsbegleitend und in Teilzeit besucht werden.

Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung bilden die Grundstruktur der Berufssprachförderung (Basiskurse). Sie vermitteln Grundwissen über das Berufsleben und die Arbeitswelt in Deutschland. Die Basiskurse enden mit einer Zertifikatsprüfung und dauern vier Monaten bis ungefähr ein Jahr (je 400-500 Unterrichtseinheiten). Allgemeine berufsbezogene Module führen zum nächsthöheren Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER): von A1 nach A2, von A2 nach B1, von B1 nach B2, von B2 nach C1 und von C1 nach C2.

Arbeitsplatzbezogene Berufssprachkurse richten sich an bestimmte Ziel- bzw. Berufsgruppen. Sie fördern fachspezifische Sprache und sind ausgerichtet auf:

  • Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfach- und pflegeberufen befinden.
  • Personen, die fachspezifische Deutschkenntnisse im technischen oder im kaufmännischen Bereich benötigen.
  • Personen, die einen konkret arbeitsplatzbezogenen Sprachkurs (JOB-BSK) besuchen möchten.

Darüber hinaus gibt es bundesweit Azubi-Berufssprachkurse, die sich an Ihre Auszubildenden richten und sich am Lehrplan der Ausbildungsberufe orientieren sowie außerdem auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.

Diese Kurse müssen nicht zwangsläufig mit einer Sprachprüfung enden und können bereits ab 7 Teilnehmenden angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie hier, die direkten Ansprechpersonen beim BAMF hier.

ACHTUNG: Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können seit dem 01.01.2025 lediglich arbeitsplatzbezogene BSK (Job-BSK, Azubi-BSK und BSK für Personen im Anerkennungsverfahren) sowie ein Großteil der BSK mit Ziel B2 priorisiert und durchgeführt werden. Das restliche Kursangebot muss temporär ausgesetzt werden. Mehr Infos hier.