Menschen mit einer Duldung, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach §104c erhalten. Zudem müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Duldungsstatus: Spätestens zum Entscheidungszeitpunkt über den Antrag muss die Duldung vorliegen oder der Rechtsanspruch auf eine Duldung bestehen, man muss aber keine bestimmte Mindestzeit in Duldung verbracht haben
- Straffreiheit: Es dürfen keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) oder mehr vorliegen
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Form einer schriftlichen Loyalitätserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde
- Keine Versagensgründe: es darf nicht wiederholt vorsätzlich über die Identität getäuscht oder Falschangaben gemacht worden sein
Auch Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährige, ledige Kinder in der häuslichen Gemeinschaft der antragstellenden Person sollen bei kürzerer Aufenthaltsdauer eine solche Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie müssen – abgesehen von der Voraufenthaltszeit – die gleichen Bedingungen erfüllen wie die antragstellende Person.
Ausgeschlossen sind Personen, die wegen Straftaten zu über 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) verurteilt wurden oder die ihre Abschiebung wiederholt vorsätzlich durch Falschangaben oder Täuschung verhindert haben.
