Fördermöglichkeiten für Angestellte
Wie gelingt der Einstieg in den neuen Beruf? Welche Fördermöglichkeiten gibt es und wer kann sie nutzen? Wie funktioniert die Beantragung und welche Tipps und Kniffe geben andere Betriebe und Arbeitsagenturen Ihnen mit auf den Weg? Antworten finden Sie hier kompakt zusammengestellt.

Generell gilt:
Geflüchtete können grundsätzlich dieselben Fördermöglichkeiten nutzen, die auch Deutschen zur Verfügung stehen – es handelt sich hierbei um Regelförderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG), Eingliederungszuschuss (EGZ) und Förderung der betrieblichen Weiterbildung. Auch Berufssprachkurse des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können genutzt werden.
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Bitte beachten Sie, dass neben den hier aufgeführten bundesweiten Angeboten auch regionale Angebote der Bundesländer oder Kommunen für Ihre Mitarbeitenden in Frage kommen können. Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrem Arbeitgeberservice auch über regionale Fördermöglichkeiten. Detaillierte Informationen darüber, wie Sie Ihre Angestellten sprachlich fördern können, finden Sie auf der Unterseite „Sprache“.
Mit diesem Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit können Unternehmen vorhandene berufsfachliche Kenntnisse eines geflüchteten Menschen feststellen oder solche vermitteln lassen. Das Programm ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt und muss vorab bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter beantragt werden. Anfallende Kosten (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, bewilligte Sprach- oder Fachkurse) können von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen werden.
Sie haben sich für eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter entschieden, gehen aber von einer intensiveren Einarbeitungszeit als üblich aus? Wenn die volle Arbeitsleistung erst nach einer längeren und/oder aufwendigeren Einarbeitung erbracht werden kann, können Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten. Die Höhe und Dauer des EGZ sind einzelfallabhängig. Die Arbeitsagentur kommt für maximal 50 % des gezahlten Arbeitsentgelts auf. Der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird zusätzlich pauschal mit 20 % des Arbeitsentgelts berücksichtigt.
Den Antrag müssen Unternehmen vor der Beschäftigungsaufnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen. Es wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Eingliederungszuschuss. Ob und in welcher Höhe Sie die Förderung erhalten, entscheidet die Arbeitsagentur vor Ort.
Die Weiterbildungsförderung ist vor allem für beschäftigte Arbeitnehmer*innen konzipiert, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die eine Umschulung in einem Engpassberuf anstreben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Wichtig ist, dass vor Beginn einer Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgte. Bei Vorliegen der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erhält die Arbeitnehmer*in einen Bildungsgutschein.
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Detaillierte Infos von der Bundesagentur für Arbeit
Detaillierte Infos und Zugang zum Online-Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit diesem Portal umfassende Infos zu Weiterbildungsangeboten und Fördermöglichkeiten, auch spezifisch für die Zielgruppe Unternehmen
