Für Drittstaatsangehörige, die sich bereits länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen. Berlin, Bremen und Hamburg haben bereits Übergangslösungen für Studierende aus Drittstaaten gefunden. Sie erteilen meist sogenannte Fiktionsbescheinigungen, sobald die Personen bei den Ausländerbehörden registriert sind. Meist handelt es sich um dabei um sechsmonatige Aufenthalte, in denen der Weg zur, z.B. Studienaufnahme vorbereitet werden soll. Teilweise soll es eine Möglichkeit zu Verlängerung geben.