Für Drittstaatsangehörige, die sich bereits länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, gab es in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen. Als eine Übergangslösung haben Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg Studierenden aus Drittstaaten einen sechsmonatigen Aufenthalt mittels einer Fiktionsbescheinigung gewährt. In den Bundesländern Niedersachen und Nordrhein-Westfalen ist die Fiktionsbescheinigung für 12 Monate gültig. Meist handelte es sich um Aufenthalte, in denen der Weg zur, z.B. Studienaufnahme vorbereitet werden soll.
Für diejenigen, die im Sommer 2022 die Übergangslösung erhielten, läuft diese Fiktionsbescheinigung bald aus (oder ist bereits ausgelaufen). Eine Verlängerung dieser Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.