Neues Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe


Veröffentlicht am: 10.11.2025

Immer mehr Unternehmen rekrutieren gezielt Azubis aus Drittstaaten, um ihren eigenen Fachkräftenachwuchs langfristig zu sichern.

Dabei gibt es einige Punkte, die Sie als Betrieb rechtlich beachten müssen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, welche Hinweispflichten gelten, wenn Sie Auszubildende zum Zwecke der Berufsausbildung nach § 16a AufenthG in Ihrem Unternehmen beschäftigen: von der Prüfpflicht des Aufenthaltstitels über Hinweispflichten bei Wechsel oder Abbruch der Ausbildung in Ihrem Betrieb.

Wir zeigen Ihnen, wie dieser Prozess funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Tipps Ihnen bei einem beschleunigten Verfahren helfen können.

Hier geht es zum Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten: Hinweispflichten für Betriebe erklärt

Weiterführende Infos:

1. Checkliste „Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe“

2. Checkliste „Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen“

3. Broschüre „Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden“