Ende der Ausbildung – Was habe ich als Betrieb zu beachten?

Wenn sich die Ausbildungszeit dem Ende zuneigt, gilt es bei Geflüchteten aufenthaltsrechtlich aufzupassen! Gemeinsam gehen wir die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus durch und was dabei zu beachten ist. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Ausbildungsduldung und dem Übergang in die +2 Aufenthaltserlaubnis nach 19d AufenthG. 

Zusätzlich gehen wir auf mögliche Alternativen ein, wenn der Azubi leider wiederholt die Prüfung nicht bestanden hat. Hier können sowohl das neue Chancenaufenthaltsrecht als auch die gesetzlichen Anpassungen zu §25a und b AufenthG neue Möglichkeiten bieten.

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Die Präsentationsfolien zur +2 Ende der Ausbildungsduldung

Die Freiburger Checkliste.

Die Antragsmuster des Flüchtlingsrates Thüringen e.V.