Ja, Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung mit § 16a AufenthG dürfen grundsätzlich Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen.
Auszubildende in einer schulischen Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.
Bitte beachten: BAB bzw. BAföG können erst im Inland beantragt werden.
