
Die Bleibeperspektive nach einem negativen Asylbescheid ist oft mit der Gefahr einer Abschiebung verbunden. Falls es zu einer drohenden Abschiebung kommt, gibt es Rechtswege, mit der sie eventuell verhindert werden kann.
Mit der Fachanwältin für Migrationsrecht Anna Frölich gingen wir unter anderem auf Abschiebungshindernisse, Petitionen, die Härtefallkommission und die Fristen ein, die man dafür im Kopf haben sollte.
Ebenso beleuchteten wir Möglichkeiten der langfristigen Bleibeperspektiven, wie z.B. die Aufenthaltserlaubnisse für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG), bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (§ 19d AufenthG).
Einen ganz herzlichen Dank an unsere Referentin Anna Frölich für die vielen Infos!
Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:
Präsentationsunterlagen von Frau FrölichHerunterladen

