
Wer profitiert davon und welche Voraussetzungen gibt es?
Im neuen Jahr ist mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt worden: Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.
In unserem NUiFinar erläuterten Kai von Lengerke vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und Kristian Garthus-Niegel vom sächsischen Flüchtlingsrat e.V. was die neuen Regelungen beinhalten und wer davon profitieren kann: Für wen eignet sich das neue Chancenaufenthaltsrecht, unter welchen Voraussetzungen kann es beantragt werden und wie läuft es ab? Erste Informationen finden Sie in unserem Infopapier zum Thema.
Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:
PräsentationsunterlagenHerunterladen
Anwendungshinweise zum Chancen-AufenthaltsrechtsgesetzHerunterladen

