Darf mein Azubi mit dem §16a AufenthG ins Ausland reisen?“

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG befähigt zu Reisen ins Ausland und Herkunftsland. Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihr Azubi 6 Monate ununterbrochen außerhalb von Deutschland aufhält, erlischt die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis.