Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG befähigt zu Reisen ins Ausland und Herkunftsland. Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihr Azubi 6 Monate ununterbrochen außerhalb von Deutschland aufhält, erlischt die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG befähigt zu Reisen ins Ausland und Herkunftsland. Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihr Azubi 6 Monate ununterbrochen außerhalb von Deutschland aufhält, erlischt die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis.