Grundsätzlich gilt: Wer einen Aufenthaltstitel hat, der hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Wer geduldet ist oder im Asylverfahren (Person mit Aufenthaltsgestattung), benötigt eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde, um zu arbeiten oder eine Ausbildung zu beginnen.
Details können Sie unserer Infografik „Beschäftigung von Geflüchteten“ entnehmen.
