Kategorie: News

  • Update BAMF-Sprachkurse 2025

    Update BAMF-Sprachkurse 2025

    Update zum Gesamtprogramm Sprache: Fortführung der Integrations- und Berufssprachkurse 2025


    Veröffentlicht am: 20.01.2025

    Die aktuelle Situation des Bundeshaushalts wirkt sich auch auf die Integrations- und Berufssprachkurse aus. Es gelten daher vorübergehende Änderungen im Gesamtprogramm Sprache des Bundes.

    Gut zu Wissen: Die Integrationskurse werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt. Bei den Berufssprachkursen (BSK)wird es allerdings temporäre Einschränkungen geben. Folgende Kurse finden weiterhin statt und können ebenso neu starten: 

    • BSK mit dem Zielniveau B2
    • Job-BSK
    • Azubi-BSK
    • Frühpädagogik-BSK
    • Anerkennungs-BSK

    Weitere Infos finden Sie hier: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Infothek – Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

  • NUiF ist ab 2. Januar 2025 wieder da!

    NUiF ist ab 2. Januar 2025 wieder da!

    Das NUiF-Team ist in den Ferien


    Veröffentlicht am: 20.12.2024

    Wir sind ab dem 2. Januar 2025 wieder erreichbar!

    Das NUiF-Team verabschiedet sich in die Weihnachtsferien und wünscht allen ein besinnliches und frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Ab 2. Januar 2025 sind wir wieder im Büro zu erreichen und stehen für alle Fragen und Anregungen bereit – ob per Mail oder Telefon.

  • Vokabelflyer Schweißen

    Vokabelflyer Schweißen

    Neu erschienen: Vokabelflyer für den Bereich Schweißen


    Veröffentlicht am: 17.12.2024

    Auf Englisch, Arabisch, Farsi, TigrinyaUkrainisch, Russisch und Türkisch

    Schweißarbeiten stellen hohe Anforderungen an Präzision und Fachwissen. Ein genaues Verständnis von Fachbegriffen und Arbeitsanweisungen ist unverzichtbar, um Materialien optimal vorzubereiten und die Schweißtechnik sicher und effizient anzuwenden.

    Für Mitarbeitende mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte, die mit einer neuen Sprache und komplexen Arbeitsprozessen konfrontiert sind, kann dies eine besondere Herausforderung darstellen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet das NETZWERK nun eine hilfreiche Unterstützung an:

    In enger Zusammenarbeit mit den SLV Bildungszentren und Traforce haben wir einen praktischen und kompakten Vokalbelflyer entwickelt. Dieser Flyer enthält die wichtigsten Fachbegriffe der Schweißtechnik in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya sowie Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch. Er wurde speziell darauf ausgerichtet, den Einstieg in die Fachsprache zu erleichtern und die Verständigung am Arbeitsplatz zu verbessern.

    Der Vokabelflyer ist nicht nur eine wertvolle Lernhilfe, sondern auch ein praktisches Werkzeug, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit im Team zu fördern. Ihre Mitarbeitenden können die Begriffe gezielt erlernen und somit ihre Aufgaben sicherer und effizienter ausführen.

    Hier geht’s zum Vokabelflyer für den Bereich Schweißen:

    Arabisch, Farsi, Tigrinya

    Ukrainisch, Russisch und Türkisch

    Hier finden Sie die Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.

    Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Bestellen Sie die gewünschte Anzahl kostenlos unter nuif.de/service/materialbestellung

  • Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

    Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

    Neues Erklärvideo zur Einstiegsqualifizierung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete


    Veröffentlicht am: 17.12.2024

    Die Einstiegsqualifizierung bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, potenzielle Azubis mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund kennenzulernen und ihre Eignung für eine Ausbildung zu prüfen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wie die EQ funktioniert, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Vorteile sie sowohl für Unternehmen als auch für die Teilnehmenden bietet.

    Wir stellen konkrete Praxisbeispiele vor und erklären die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit erhalten.

    Zum Erklärvideo

  • Neue Infografik Beschäftigungserlaubnis

    Neue Infografik Beschäftigungserlaubnis

    Neue Infografik zur Beschäftigungserlaubnis


    Veröffentlicht am: 17.12.2024

    Personen in Duldung oder in Aufenthaltsgestattung (Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden) müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. 

    Unsere neue Infografik zeigt auf einen Blick, wer eine Beschäftigungserlaubnis benötigt, welche Fristen hier beachtet werden müssen und wie die Beantragung abläuft. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt übersichtlich, was Arbeitgeber*innen und was geduldete/gestattete Personen einreichen müssen und welche Rolle Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit spielen. Zudem sind auch allgemeine Infos enthalten, z.B. wo die Informationen zur Beschäftigungserlaubnis zu finden sind und wie dies für Menschen mit vorübergehendem Schutz geregelt ist.

    Hier geht es zum Download:

    Infografik Beschäftigungserlaubnis – Der Weg Schritt für Schritt

  • Aktuelles zur Lage in Syrien

    Aktuelles zur Lage in Syrien

    Aktuelle Situation in Syrien: Was bedeutet das für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen in Deutschland


    Veröffentlicht am: 11.12.2024

    In Syrien überschlagen sich die Ereignisse: Eine Aussage, wie sich die Lage im Land entwickeln wird, ist aktuell kaum möglich. Für geflüchtete Syrer*innen in Deutschland sind erste Auswirkungen bereits spürbar: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der unklaren Lage die Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen vorübergehend eingestellt. Laut BAMF sind rund 47.000 Anträge betroffen. Diese Personen werden sich somit länger im Asylverfahren und damit dem Status der Aufenthaltsgestattung befinden. 

    Für Arbeitgeber*innen hat dies keine direkte Auswirkung: Personen im Asylverfahren, können grundsätzlich weiterbeschäftigt werden. Syrer*innen in Gestattung, die noch nicht in Beschäftigung sind, haben nach einer Wartefrist Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Syrische Schutzsuchende in Deutschland

    Ende 2023 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 712.000 syrische Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten dabei Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten – also auch Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung. In den vergangenen Jahren haben Menschen aus Syrien in Deutschland mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit Schutz erhalten. Die Gesamtschutzquote lag laut BAMF 2023 bei über 88 Prozent. Der häufigste Schutzstatus, der in den letzten Jahren vergeben wurde, ist dabei der subsidiäre Schutz. Theoretisch könnte dieser Schutzstatus widerrufen oder nicht verlängert werden. Pläne dazu sind aktuell nicht absehbar. Eine Entscheidung hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Situation in Syrien langfristig und dauerhaft verändert.

    Laut Bundesagentur für Arbeit (Stand Mai 2024) sind aktuell circa 222.600 Syrer*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu kommen noch einmal fast 50.000 geringfügig Beschäftigte.

    Pro Asyl hat eine knappe Übersicht erstellt, die verschiedene Formen des Aufenthalts beleuchtet und mögliche nächste Schritte beschreibt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/

  • Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

    Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

    Bundesrat stimmt der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu


    Veröffentlicht am: 27.11.2024

    Bereits im Juni 2024 haben die EU-Staaten beschlossen, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer*innen in der EU um ein weiteres Jahr bis März 2026 zu verlängern. Dieser Beschluss musste bislang noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

    Am 22. November 2024 hat der Bundesrat nun der Verordnung zugestimmt, schutzberechtigten Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten und am 1. Februar 2025 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG sind, diese bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.


    Weiterführende Links:

    Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbands

  • 4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Bremen – Hannah Nesgen-Zündorf

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Bremen – Hannah Nesgen-Zündorf

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin 
    aus Bremen


    Veröffentlicht am: 26.11.2024

    Ein Interview mit Hannah Nesgen-Zündorf der Mauser Packaging Solutions

    Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im sechsten Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

    Für Bremen sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Hannah Nesgen-Zündorf. Als HR Business Partner bei Mauser Packaging Solutions setzt sie sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Diese Erfahrungswerte möchte sie nun weiter geben.

    Ich bin Regionalbotschafterin, weil

    ich es wichtig finde, allen Menschen eine faire Chance zu geben. Fachkräftevielfalt liegt mir besonders am Herzen, weshalb ich mich dafür einsetze Personal aus dem Ausland zu rekrutieren oder Personal mit Flucht- oder Migrationshintergrund einzustellen. Diese Vielfalt bereichert nicht nur unsere Teams, sondern auch unsere Arbeitskultur.

    Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist:

    Unsere Auszubildenden aus dem ersten Lehrjahr haben uns von ihrem tollen Teamgeist berichtet. Sie unterstützen sich gegenseitig in der Berufsschule: Zum Beispiel hilft unser Auszubildender aus Marokko bei Mathematik, während die anderen ihn beim Deutschlernen oder beim Verstehen von Briefen von Behörden oder der Krankenkasse unterstützen. Diese Zusammenarbeit ist ein großartiges Beispiel für gelebte Solidarität.

    Schwierig war bei uns zunächst:

    Natürlich gibt es bürokratische Hürden, aber wir haben uns darauf eingestellt. Mittlerweile arbeiten wir eng mit konkreten Ansprechpartner*innen bei Behörden zusammen, was die Prozesse erheblich vereinfacht. Zudem ist das NUiF eine große Hilfe bei Fragen und gegenseitigem Austausch.

    Den Betrieben in Bremen gebe ich mit:

    Der behördliche Aufwand kann manchmal herausfordernd und frustrierend sein, aber der Einsatz lohnt sich auf jeden Fall. Der Gewinn für das Unternehmen und das Team überwiegt diese anfänglichen Herausforderungen bei Weitem.

  • 4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Niedersachsen – Marcus Böhm

    4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Niedersachsen – Marcus Böhm

    4 Fragen an unseren Regionalbotschafter
    aus Niedersachsen


    Veröffentlicht am: 08.11.2024

    in Interview mit Marcus Böhm der Böhm Güterverkehrs GmbH

    Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im sechsten Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

    Für Niedersachsen sprachen wir mit unserem Regionalbotschafter Marcus Böhm. Als Geschäftsführender Gesellschafter bei der Böhm Güterverkehrs GmbH setzt er sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Diese Erfahrungswerte möchte er nun weiter geben.

    Ich bin Regionalbotschafter, weil

    ich über viele Jahre einige Erfahrungen im Bereich Flucht und Integration gesammelt habe.

    Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist,

    die Dankbarkeit der betroffenen Personen und die gelungene Integration in den Arbeitsmarkt.

    Schwierig war bei uns zunächst

    die durchgängig nötige Betreuung der betreffenden Personen. Aber das konnten wir überwinden, indem wir die diverseren Hilfestellungen der Region Hannover, der IHK, der Agentur für Arbeit und anderen Netzwerken (z.B. Pro Regio e.V. Hannover) genutzt haben.

    Den Betrieben in Niedersachsen gebe ich mit,

    dass Sie bitte offen für die Aufgabe der Integration sind und die vorhanden Hilfestellungen annehmen sollten.

  • 4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Brandenburg – Franziska Schröder

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Brandenburg – Franziska Schröder

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin
    aus Brandenburg


    Veröffentlicht am: 07.11.2024

    Ein Interview mit Franziska Schröder vom RESORT MARK BRANDENBURG

    Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im sechsten Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

    Für Brandenburg sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Franziska Schröder. In der Personalverwaltung beim RESORT MARK BRANDENBURG setzt sie sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Diese Erfahrungswerte möchte sie nun weiter geben.

    Ich bin Regionalbotschafterin, weil

    wir in der Hotel- und Gaststättenbranche schon viele Jahre Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten sammeln durften. Gern möchte ich andere Branchen für die Bereitschaft neue Wege zu gehen begeistern.

    Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist,

    die ehrliche Wertschätzung der Kollegen, die wir in unsere Teams aufnehmen durften und wenn sie sagen, dass sie gern zur Arbeit kommen.

    Schwierig war bei uns zunächst

    zu verstehen, dass die Behörden und Ämter in der Regel auch nur ihren Job machen, den sie zum Teil deutlich zügiger und transparenter gestalten könnten, wenn man ihnen weitere Kapazitäten und Instrumente an die Hand geben würde.

    Den Betrieben in Brandenburg gebe ich mit:

    Seid mutig, das wird toll.