Kategorie: News

  • Vokabelflyer Schweißen

    Vokabelflyer Schweißen

    Neu erschienen: Vokabelflyer für den Bereich Schweißen


    Veröffentlicht am: 17.12.2024

    Auf Englisch, Arabisch, Farsi, TigrinyaUkrainisch, Russisch und Türkisch

    Schweißarbeiten stellen hohe Anforderungen an Präzision und Fachwissen. Ein genaues Verständnis von Fachbegriffen und Arbeitsanweisungen ist unverzichtbar, um Materialien optimal vorzubereiten und die Schweißtechnik sicher und effizient anzuwenden.

    Für Mitarbeitende mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte, die mit einer neuen Sprache und komplexen Arbeitsprozessen konfrontiert sind, kann dies eine besondere Herausforderung darstellen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet das NETZWERK nun eine hilfreiche Unterstützung an:

    In enger Zusammenarbeit mit den SLV Bildungszentren und Traforce haben wir einen praktischen und kompakten Vokalbelflyer entwickelt. Dieser Flyer enthält die wichtigsten Fachbegriffe der Schweißtechnik in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya sowie Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch. Er wurde speziell darauf ausgerichtet, den Einstieg in die Fachsprache zu erleichtern und die Verständigung am Arbeitsplatz zu verbessern.

    Der Vokabelflyer ist nicht nur eine wertvolle Lernhilfe, sondern auch ein praktisches Werkzeug, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit im Team zu fördern. Ihre Mitarbeitenden können die Begriffe gezielt erlernen und somit ihre Aufgaben sicherer und effizienter ausführen.

    Hier geht’s zum Vokabelflyer für den Bereich Schweißen:

    Arabisch, Farsi, Tigrinya

    Ukrainisch, Russisch und Türkisch

    Hier finden Sie die Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.

    Übrigens: NUiF verschickt alle Sprachflyer auch in gedruckter Form. Bestellen Sie die gewünschte Anzahl kostenlos unter nuif.de/service/materialbestellung

  • Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

    Neues Erklärvideo: Die Einstiegsqualifizierung

    Neues Erklärvideo zur Einstiegsqualifizierung – Wissenswertes für Unternehmen und Geflüchtete


    Veröffentlicht am: 17.12.2024

    Die Einstiegsqualifizierung bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, potenzielle Azubis mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund kennenzulernen und ihre Eignung für eine Ausbildung zu prüfen. In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wie die EQ funktioniert, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Vorteile sie sowohl für Unternehmen als auch für die Teilnehmenden bietet.

    Wir stellen konkrete Praxisbeispiele vor und erklären die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit erhalten.

    Zum Erklärvideo

  • Neue Infografik Beschäftigungserlaubnis

    Neue Infografik Beschäftigungserlaubnis

    Neue Infografik zur Beschäftigungserlaubnis


    Veröffentlicht am: 17.12.2024

    Personen in Duldung oder in Aufenthaltsgestattung (Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden) müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. 

    Unsere neue Infografik zeigt auf einen Blick, wer eine Beschäftigungserlaubnis benötigt, welche Fristen hier beachtet werden müssen und wie die Beantragung abläuft. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt übersichtlich, was Arbeitgeber*innen und was geduldete/gestattete Personen einreichen müssen und welche Rolle Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit spielen. Zudem sind auch allgemeine Infos enthalten, z.B. wo die Informationen zur Beschäftigungserlaubnis zu finden sind und wie dies für Menschen mit vorübergehendem Schutz geregelt ist.

    Hier geht es zum Download:

    Infografik Beschäftigungserlaubnis – Der Weg Schritt für Schritt

  • Aktuelles zur Lage in Syrien

    Aktuelles zur Lage in Syrien

    Aktuelle Situation in Syrien: Was bedeutet das für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen in Deutschland


    Veröffentlicht am: 11.12.2024

    In Syrien überschlagen sich die Ereignisse: Eine Aussage, wie sich die Lage im Land entwickeln wird, ist aktuell kaum möglich. Für geflüchtete Syrer*innen in Deutschland sind erste Auswirkungen bereits spürbar: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der unklaren Lage die Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen vorübergehend eingestellt. Laut BAMF sind rund 47.000 Anträge betroffen. Diese Personen werden sich somit länger im Asylverfahren und damit dem Status der Aufenthaltsgestattung befinden. 

    Für Arbeitgeber*innen hat dies keine direkte Auswirkung: Personen im Asylverfahren, können grundsätzlich weiterbeschäftigt werden. Syrer*innen in Gestattung, die noch nicht in Beschäftigung sind, haben nach einer Wartefrist Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Syrische Schutzsuchende in Deutschland

    Ende 2023 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 712.000 syrische Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten dabei Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten – also auch Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung. In den vergangenen Jahren haben Menschen aus Syrien in Deutschland mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit Schutz erhalten. Die Gesamtschutzquote lag laut BAMF 2023 bei über 88 Prozent. Der häufigste Schutzstatus, der in den letzten Jahren vergeben wurde, ist dabei der subsidiäre Schutz. Theoretisch könnte dieser Schutzstatus widerrufen oder nicht verlängert werden. Pläne dazu sind aktuell nicht absehbar. Eine Entscheidung hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Situation in Syrien langfristig und dauerhaft verändert.

    Laut Bundesagentur für Arbeit (Stand Mai 2024) sind aktuell circa 222.600 Syrer*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu kommen noch einmal fast 50.000 geringfügig Beschäftigte.

    Pro Asyl hat eine knappe Übersicht erstellt, die verschiedene Formen des Aufenthalts beleuchtet und mögliche nächste Schritte beschreibt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/

  • Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

    Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu

    Bundesrat stimmt der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu


    Veröffentlicht am: 27.11.2024

    Bereits im Juni 2024 haben die EU-Staaten beschlossen, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer*innen in der EU um ein weiteres Jahr bis März 2026 zu verlängern. Dieser Beschluss musste bislang noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

    Am 22. November 2024 hat der Bundesrat nun der Verordnung zugestimmt, schutzberechtigten Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten und am 1. Februar 2025 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG sind, diese bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.


    Weiterführende Links:

    Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbands

  • 4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Bremen – Hannah Nesgen-Zündorf

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Bremen – Hannah Nesgen-Zündorf

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin 
    aus Bremen


    Veröffentlicht am: 26.11.2024

    Ein Interview mit Hannah Nesgen-Zündorf der Mauser Packaging Solutions

    Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im sechsten Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

    Für Bremen sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Hannah Nesgen-Zündorf. Als HR Business Partner bei Mauser Packaging Solutions setzt sie sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Diese Erfahrungswerte möchte sie nun weiter geben.

    Ich bin Regionalbotschafterin, weil

    ich es wichtig finde, allen Menschen eine faire Chance zu geben. Fachkräftevielfalt liegt mir besonders am Herzen, weshalb ich mich dafür einsetze Personal aus dem Ausland zu rekrutieren oder Personal mit Flucht- oder Migrationshintergrund einzustellen. Diese Vielfalt bereichert nicht nur unsere Teams, sondern auch unsere Arbeitskultur.

    Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist:

    Unsere Auszubildenden aus dem ersten Lehrjahr haben uns von ihrem tollen Teamgeist berichtet. Sie unterstützen sich gegenseitig in der Berufsschule: Zum Beispiel hilft unser Auszubildender aus Marokko bei Mathematik, während die anderen ihn beim Deutschlernen oder beim Verstehen von Briefen von Behörden oder der Krankenkasse unterstützen. Diese Zusammenarbeit ist ein großartiges Beispiel für gelebte Solidarität.

    Schwierig war bei uns zunächst:

    Natürlich gibt es bürokratische Hürden, aber wir haben uns darauf eingestellt. Mittlerweile arbeiten wir eng mit konkreten Ansprechpartner*innen bei Behörden zusammen, was die Prozesse erheblich vereinfacht. Zudem ist das NUiF eine große Hilfe bei Fragen und gegenseitigem Austausch.

    Den Betrieben in Bremen gebe ich mit:

    Der behördliche Aufwand kann manchmal herausfordernd und frustrierend sein, aber der Einsatz lohnt sich auf jeden Fall. Der Gewinn für das Unternehmen und das Team überwiegt diese anfänglichen Herausforderungen bei Weitem.

  • 4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Niedersachsen – Marcus Böhm

    4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Niedersachsen – Marcus Böhm

    4 Fragen an unseren Regionalbotschafter
    aus Niedersachsen


    Veröffentlicht am: 08.11.2024

    in Interview mit Marcus Böhm der Böhm Güterverkehrs GmbH

    Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im sechsten Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

    Für Niedersachsen sprachen wir mit unserem Regionalbotschafter Marcus Böhm. Als Geschäftsführender Gesellschafter bei der Böhm Güterverkehrs GmbH setzt er sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Diese Erfahrungswerte möchte er nun weiter geben.

    Ich bin Regionalbotschafter, weil

    ich über viele Jahre einige Erfahrungen im Bereich Flucht und Integration gesammelt habe.

    Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist,

    die Dankbarkeit der betroffenen Personen und die gelungene Integration in den Arbeitsmarkt.

    Schwierig war bei uns zunächst

    die durchgängig nötige Betreuung der betreffenden Personen. Aber das konnten wir überwinden, indem wir die diverseren Hilfestellungen der Region Hannover, der IHK, der Agentur für Arbeit und anderen Netzwerken (z.B. Pro Regio e.V. Hannover) genutzt haben.

    Den Betrieben in Niedersachsen gebe ich mit,

    dass Sie bitte offen für die Aufgabe der Integration sind und die vorhanden Hilfestellungen annehmen sollten.

  • 4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Brandenburg – Franziska Schröder

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Brandenburg – Franziska Schröder

    4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin
    aus Brandenburg


    Veröffentlicht am: 07.11.2024

    Ein Interview mit Franziska Schröder vom RESORT MARK BRANDENBURG

    Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge im sechsten Jahr Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter*in“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Expert*innen, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter*innen vorstellen.

    Für Brandenburg sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Franziska Schröder. In der Personalverwaltung beim RESORT MARK BRANDENBURG setzt sie sich für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter ein. Diese Erfahrungswerte möchte sie nun weiter geben.

    Ich bin Regionalbotschafterin, weil

    wir in der Hotel- und Gaststättenbranche schon viele Jahre Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten sammeln durften. Gern möchte ich andere Branchen für die Bereitschaft neue Wege zu gehen begeistern.

    Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist,

    die ehrliche Wertschätzung der Kollegen, die wir in unsere Teams aufnehmen durften und wenn sie sagen, dass sie gern zur Arbeit kommen.

    Schwierig war bei uns zunächst

    zu verstehen, dass die Behörden und Ämter in der Regel auch nur ihren Job machen, den sie zum Teil deutlich zügiger und transparenter gestalten könnten, wenn man ihnen weitere Kapazitäten und Instrumente an die Hand geben würde.

    Den Betrieben in Brandenburg gebe ich mit:

    Seid mutig, das wird toll.

  • Infopapier Minijob für geflüchtete Menschen

    Infopapier Minijob für geflüchtete Menschen

    Neu veröffentlichtes Infopapier


    Veröffentlicht am: 25.10.2024

    Minijobs als Einstiegschance für geflüchtete Menschen

    Ein Minijob stellt für geflüchtete Menschen eine Möglichkeit dar, in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten. Neben der Verbesserung von Sprachkenntnissen und dem Erwerb wertvoller Berufserfahrung, kann ein Minijob auch ein Weg in Richtung finanzielle Unabhängigkeit vom staatlichen Leistungsbezug sein.

    Unser neu veröffentlichtes Infopapier „Minijobs für geflüchtete Menschen“ bietet eine umfassende Orientierung für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

    Das Infopapier erklärt alle wichtigen Rahmenbedingungen, die für die Beschäftigung geflüchteter Menschen relevant sind. Es erläutert die verschiedenen Formen von Minijobs, beschreibt, wer welche Abgaben zu leisten hat und wie sich das Gehalt bei Bezug von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusammensetzt. Zudem enthält es nützliche Hinweise für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach § 16a oder § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nachweisen müssen.

    Das Infopapier richtet sich an Arbeitgeber*innen, die geflüchtete Menschen beschäftigen möchten, und an Geflüchtete, die mehr über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten erfahren wollen. Unter folgenden Link können Sie das Infopapier downloaden:

    >>> Infopapier Minijob <<<

    Weiterhin empfehlen wir unsere anderen Infopapiere, die auch für das Thema Minijob relevant sind:

    Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen

    Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen mit vorübergehendem Schutz

    Infopapier Teilzeitausbildung

  • BIB-Studie zu ukrainischen Geflüchteten

    BIB-Studie zu ukrainischen Geflüchteten

    Herausforderungen und Chancen für geflüchtete Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt


    Veröffentlicht am: 23.10.2024

    Die Arbeitsmarktintegration der aus der Ukraine geflohenen Menschen zeigt eine positive Entwicklung. Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat sich die Erwerbstätigenquote innerhalb der ersten zwei Jahre kontinuierlich auf rund 30 Prozent gesteigert. Diese Zahlen liegen über den prognostizierten Szenarien und spiegeln den Erfolg der bisherigen Integrationsmaßnahmen wider. Insbesondere das höhere Bildungsniveau, die guten Aufenthaltsbedingungen sowie der schnelle Erwerb von Deutschkenntnissen durch Integrations- und Sprachkurse wirken sich positiv aus.

    Studie bereits in der vierten Befragungsrunde

    Diese Ergebnisse stammen aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, der vertieft zentrale Befunde aus der gemeinsamen Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“ vorstellt. Das Projekt läuft seit 2022 und berichtet zum vierten Mal von den Herausforderungen und Plänen der aus der Ukraine geflüchteten Menschen.

    Hürden bei der Arbeitsmarktintegration

    Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin signifikante Herausforderungen. Zu den größten Hürden zählen Betreuungsprobleme für Mütter mit minderjährigen Kindern, gesundheitliche Einschränkungen bei älteren Schutzsuchenden sowie langwierige Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Besonders betroffen sind Ukrainerinnen und Ukrainer, die in ihrer Heimat Berufe ausgeübt haben, die in Deutschland zu den Engpassberufen zählen – etwa im medizinischen Bereich oder in der Pflege.

    Die Studie zeigt, dass die vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen aus Engpassberufen noch nicht vollständig genutzt werden. Ein Grund dafür sind komplexe Anerkennungsverfahren sowie fehlende Sprachkenntnisse. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Potenziale der Schutzsuchenden für den deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. In Branchen wie der Gastronomie oder im Lebensmittelhandel sind erste Fortschritte zu beobachten, doch in anderen Sektoren wie dem Gesundheitswesen bleibt noch viel zu tun.

    Potentiale müssen besser genutzt werden

    Um die Potenziale besser auszuschöpfen, bedarf es größerer Flexibilität der Arbeitgeber sowie gezielter Anstrengungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Gerade Menschen mit hohen Qualifikationen könnte man durch vereinfachte Verfahren einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Darüber hinaus bleiben der Spracherwerb und der Ausbau von Betreuungsinfrastrukturen zentrale Faktoren, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

    Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Arbeitsmarktintegration der Schutzsuchenden nicht nur Stabilität für die Betroffenen bietet, sondern auch den Fachkräftemangel in Deutschland lindern kann. Trotz der Wirtschaftslage ist es essenziell, die Teilnahme der ukrainischen Schutzsuchenden am Arbeitsmarkt weiter zu steigern. Die Unterstützung durch Qualifizierung und gezielte Maßnahmen, etwa durch Sprachkurse oder berufliche Anpassungsqualifizierungen, bleibt der wichtigste Schlüssel, um diese Menschen zu integrieren und dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen.

    Ausführliche Informationen zur Studie finden Sie im BiB.Aktuell:

    Link zur Studie