Kategorie: Infopapiere

  • Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel

    Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel

    Neues Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel –
    Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU


    Veröffentlicht am: 25.11.2025

    Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt-EU sind zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis greift der Daueraufenthalt-EU zudem in der gesamten Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Irland und Dänemark.

    In unserem neuen Infopapier erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, einen Daueraufenthalt-EU und wann eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Zudem bietet es einen guten Überblick, wer diese Aufenthaltstitel beantragen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was es sonst zu beachten gilt.

    Hier geht es zum Infopapier: Unbefristete Aufenthaltstitel –
    Niederlassungserlaubnis & Daueraufenthalt-EU

    Weiterführende Infos:

    Infopapier Einbürgerung

  • Neues Infopapier Aufenthaltsverfestigung

    Neues Infopapier Aufenthaltsverfestigung

    Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine – Planungssicherheit für Betriebe 


    Veröffentlicht am: 19.03.2025

    Seit Beginn des russischen Angriffskriegs haben mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland gefunden. Ende 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung  zugestimmt, die es schutzberechtigten Personen aus der Ukraine ermöglicht, ihre gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG bis zum 4. März 2026 zu verlängern. 

    Ob der vorübergehende Schutz erneut verlängert wird, hängt von einem gemeinsamen Beschluss der EU-Staaten ab. 

    Für eine langfristige Bleibe- und Beschäftigungsperspektive ist es deshalb ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit möglich ist. 

    In diesem Infopapier erklären wir, in welche Aufenthaltstitel Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit „vorübergehendem Schutz“ wechseln können, um über ihren aktuellen Schutzstatus hinaus langfristig in Deutschland bleiben zu können. 

    Hier geht es zum Download:

    Infopapier zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Infopapier Minijob für geflüchtete Menschen

    Infopapier Minijob für geflüchtete Menschen

    Neu veröffentlichtes Infopapier


    Veröffentlicht am: 25.10.2024

    Minijobs als Einstiegschance für geflüchtete Menschen

    Ein Minijob stellt für geflüchtete Menschen eine Möglichkeit dar, in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten. Neben der Verbesserung von Sprachkenntnissen und dem Erwerb wertvoller Berufserfahrung, kann ein Minijob auch ein Weg in Richtung finanzielle Unabhängigkeit vom staatlichen Leistungsbezug sein.

    Unser neu veröffentlichtes Infopapier „Minijobs für geflüchtete Menschen“ bietet eine umfassende Orientierung für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

    Das Infopapier erklärt alle wichtigen Rahmenbedingungen, die für die Beschäftigung geflüchteter Menschen relevant sind. Es erläutert die verschiedenen Formen von Minijobs, beschreibt, wer welche Abgaben zu leisten hat und wie sich das Gehalt bei Bezug von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusammensetzt. Zudem enthält es nützliche Hinweise für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach § 16a oder § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nachweisen müssen.

    Das Infopapier richtet sich an Arbeitgeber*innen, die geflüchtete Menschen beschäftigen möchten, und an Geflüchtete, die mehr über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten erfahren wollen. Unter folgenden Link können Sie das Infopapier downloaden:

    >>> Infopapier Minijob <<<

    Weiterhin empfehlen wir unsere anderen Infopapiere, die auch für das Thema Minijob relevant sind:

    Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen

    Infopapier Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen mit vorübergehendem Schutz

    Infopapier Teilzeitausbildung

  • Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

    Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

    Die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis


    Veröffentlicht am: 08.05.2024

    Seit 1. März gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt. Jetzt existieren aber Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung als parallele Regelung nebeneinander. Unser neues Infopapier nimmt beide Aufenthaltsstatus unter die Lupe und erklärt, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und was die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind.

    Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

  • Neues Infopapier zur Einbürgerung

    Neues Infopapier zur Einbürgerung

    Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft


    Veröffentlicht am: 11.03.2024


    Heute tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen die Einbürgerung ermöglichen soll.

    Ende 2023 lebten in Deutschland etwa 72 Millionen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 13 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet aufhielten. Von ihnen wurden 2022 nur 3,1% eingebürgert. Um den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und beschleunigen, wurde nun das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert.

    Welche Neuerungen und Voraussetzungen es für die Einbürgerung nun gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

    Infopapier zur Einbürgerung

  • Neues Infopapier zu Freiwilligendiensten

    Neues Infopapier zu Freiwilligendiensten

    Was ist ein Freiwilligendienst und wer kann ihn leisten?


    Veröffentlicht am: 10.01.2024

    Ein Freiwilligendienst bietet Unternehmen und Zugewanderten eine gute Möglichkeit zur beruflichen Orientierung und zum gegenseitigen Kennenlernen, zum persönlichen Wachstum, bürgerschaftlichen Engagement und zur Verbesserung von Sprachkenntnissen.

    Gesetzlich geregelt sind der altersoffene Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ). Freiwillige leisten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen unterstützende Tätigkeiten, die an Lernzielen orientiert sind. Sie werden durch eine Fachkraft angeleitet und besuchen Bildungsseminare.

    Welche Voraussetzungen es hierfür gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

    Infopapier zu Freiwilligendiensten