Wechsel aus dem vorübergehenden Schutz: Möglichkeiten für andere Aufenthaltstitel
Veröffentlicht am: 15.12.2025
Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind über eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet und haben hier vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten.
Aktuell gilt der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2027. Um darüber hinaus auch langfristig in Deutschland wohnen und arbeiten zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Wechseloptionen in andere Aufenthaltstitel zu informieren und die Voraussetzungen zu prüfen.
Unser neues Erklärvideo zeigt, welche Aufenthaltstitel für ukrainischen Azubis und Mitarbeitenden infrage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem wird erklärt, wie Betriebe ihre Mitarbeitenden direkt unterstützen können.
Hier geht es zum Erklärvideo: Wechsel aus dem vorübergehenden Schutz: Möglichkeiten für andere Aufenthaltstitel
Weiterführende Infos:
1. Infopapier „Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine“ (deutsch):
2. Infopapier „Перспективи довгострокового перебування для біженців з України“:















