Neues Erklärvideo: Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
Veröffentlicht am: 31.03.2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Informationsflicht für Arbeitgeber*innen bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Unternehmen müssen seitdem auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen.
Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben und gilt sowohl für die betriebliche Ausbildung als auch für die Beschäftigung. Sie betrifft Arbeits- und Ausbildungsverträge, die seit dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden.
In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, was Sie als Unternehmen beachten müssen und wie Sie dies in der Praxis gut umsetzen können.
Hier geht es zum Erklärvideo: Informationspflicht 2026: Was Unternehmen jetzt bei Drittstaatsangehörigen beachten müssen
Weiterführende Infos:
- Alle Infos rund um die Informationspflicht finden Sie auch auf unserer Website: Neue Informationspflicht ab Januar 2026 – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
- Hier finden Sie die richtige Beratungsstelle von „Faire Integration“ für Ihren Unternehmensstandort: erfahren Sie hier: Faire Integration














