Kategorie: Aktuelles

  • GEAS tritt in Kraft

    GEAS tritt in Kraft

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) – Gesetzliche Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrecht ab 12. Juni 2026  


    Veröffentlicht am: 12.06.2026

    Ab dem 12. Juni 2026 tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, in Kraft. Bei GEAS handelt es sich um eine umfangreiche Reformierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts der EU.  

    Mit insgesamt neun Verordnungen und einer Richtlinie strebt die EU eine Neuausrichtung der Europäischen Migrations- und Asylpolitik an: die Vereinheitlichung von Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten, die Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine gerechtere Verteilung von Asylsuchenden auf alle EU-Mitgliedstaaten. 

    Im Zentrum von GEAS steht die Reformierung der Asylverfahren. Ab sofort sollen mehr Asylverfahren bereits an den Schengen-Außengrenzen, an denen die Schutzsuchenden ankommen, durchgeführt werden (Grenzverfahren). Mit Hilfe sog. Screening-Verfahren wird an den Außengrenzen entschieden, ob für Schutzsuchende ein Grenzverfahren oder ein reguläres Asylverfahren im Inland eines EU-Mitgliedstaats stattfinden soll. 

    Auch im Hinblick auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit bringen die GEAS-Anpassungen einige Änderungen für geflüchtete Menschen mit sich. Für Unternehmen ist es relevant zu wissen, dass Personen in Aufenthaltsgestattung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Monaten einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben. Zuvor waren es sechs Monate. Es können zudem Arbeitsverbote greifen, wenn Geflüchtete während des Asylverfahrens gegen Mitwirkungspflichten verstoßen. 

    Außerdem wird im Zuge der GEAS-Reform die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ erweitert. Neben den bereits als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gibt es künftig eine EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“, zu denen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei zählen.  

    In welchen Szenarien auf die EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ zurückgegriffen wird, soll im Asyl- und Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland an den entsprechenden Stellen noch ergänzt werden. 

    Da viele Regelungen der GEAS-Reform bis dato von Migrationsexpert*innen als noch unklar und schwer verständlich eingestuft werden, bleibt die Umsetzung in der Praxis abzuwarten.  

    Weitere Informationen und eine kompakte Übersicht der aktualisierten GEAS-Reform finden Sie auf folgenden Webseiten: 

  • 10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    10 Jahre NUiF – 10 Jahre erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten


    23.03.2026

    Kaum zu glauben aber wahr, unser NUiF ist 10 Jahr!

    Was vor einem Jahrzehnt mit rund 300 engagierten Betrieben begann, ist heute zu einem starken Netzwerk aus über 4.900 Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen, Größen und Regionen in Deutschland angewachsen.

    Mit großer Freude und Dankbarkeit blicken wir auf zehn Jahre gemeinsames Engagement für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten zurück. Zusammen ist es uns gelungen, zahlreiche Unternehmen auf ihrem Weg zu unterstützen, Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund neue berufliche Perspektiven zu schaffen und Hürden in der Ausbildung, Beschäftigung und der Integration im betrieblichen Alltag zu überwinden.

    Wir danken deshalb ganz besonders unseren aktuell 4.900 Mitgliedsunternehmen für ihren Einsatz in der Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten. Der stetige Austausch im NETZWERK, der wertvolle Blick in die Praxis der Unternehmen, und das kontinuierliche Voneinanderlernen machen NUiF erst zu dem, was es heute ist: ein Netzwerk, das Integration in der Praxis gestaltet.

    Ein herzliches Dankeschön geht außerdem an die DIHK und das BMWE, für die Idee ein solches Unternehmensnetzwerk ins Leben zu rufen, für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

    Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre!

    Zum Jubiläum ziehen wir Bilanz und teilen zehn erprobte Praxistipps, wie Unternehmen die Integration im Betrieb erfolgreich gestalten können.

    Eine offene Kommunikation im Unternehmen schafft Vertrauen. Betriebe sollten ihre Mitarbeitenden frühzeitig über neue Kolleginnen und Kollegen informieren, Entscheidungen erläutern und Raum für Rückfragen geben. Hintergrundinformationen zu Herkunftsländern und kulturellen Unterschieden oder interkulturelle Schulungen helfen, Missverständnisse und eventuelle Vorbehalte zu verringern.

    Eine strukturierte Willkommensphase erleichtert den Einstieg enorm: Eine Willkommensmappe, definierte Kommunikationsroutinen und klare Aufgaben unterstützen das Ankommen. Ebenso wertvoll ist die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – von der Kontoeröffnung, über die Auswahl der Krankenversicherung bis zur Wohnungssuche.

    Erfahrene Mitarbeitende oder ältere Auszubildende können neuen Kolleginnen und Kollegen als Mentor*innen zur Seite stehen. Sie erklären Abläufe, Gepflogenheiten im Betrieb (z.B. zu Kantine, Arbeitszeiten, Krankmeldung) und stehen als vertrauensvolle Ansprechpersonen bereit. Freiwilligkeit ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Zudem sollte den Mitarbeitenden ausreichend Zeit für diese Aufgabe eingeräumt werden und ggf. andere Aufgaben im Team neu verteilt werden.

    Die Sprache ist eine der größten Herausforderungen. Betriebe können hier beispielsweise mit Azubi- und Berufssprachkursen des BAMF unterstützen und sollten darauf achten, dass auch die Fachsprache früh geübt wird. NUiF stellt hierfür Vokabelflyer für verschiedene Branchen kostenfrei zur Verfügung. Zudem können zum Start “Einfache Sprache” und Visualisierungen für die Kommunikation mit Kund*innen und Kolleg*innen helfen.

    Regelmäßige Gespräche und eine wertschätzende Feedbackkultur helfen, Schwierigkeiten früh zu erkennen und Lösungen zu finden oder Unterstützungsangebote zu organisieren.

    Egal ob schlechte Noten in der Berufsschule, sprachliche Hürden oder psychische Belastungen – Geflüchtete oder Zugewanderte stehen oft vor zusätzlichen Herausforderungen. Unternehmen sollten die regional verfügbaren Beratungs-, Förder- und Unterstützungsangebote kennen und Mitarbeitende für deren Nutzung möglichst freistellen.

    Integration ist ein Prozess, der nicht immer von Anfang an glatt läuft. Ein Perspektivwechsel kann helfen, mit mehr Empathie, Kreativität und Geduld auf herausfordernde Situationen zu reagieren und neue Lösungen zu finden.

    Unsicherheiten und Konflikte entstehen oft aus unterschiedlichen Erwartungen und Erfahrungen. Schulungen oder interkulturelle Trainings können helfen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und Vorurteile abzubauen.

    Viele Fragen und Herausforderungen müssen Betriebe nicht allein lösen.
    Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderinstrumenten oder zur Integration am Arbeitsplatz bieten z. B. die IHKs, Welcome Center oder das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

    Damit das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss, hilft der Austausch mit anderen Unternehmen, erprobte Lösungen zu finden, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Herausforderungen – von der Rekrutierung bis zur langfristigen Integration – können so effizienter gemeistert werden.

  • Mitgliederbefragung 2025

    Mitgliederbefragung 2025

    Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2025


    10.03.2026

    Zum zehnten Mal in Folge haben wir unsere Mitgliedsunternehmen zur aktuellen Situation der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Neben Fragen zu den Beweggründen der Beschäftigung, den Herausforderungen und Unterstützungsangeboten, ist auch das Thema „Einwanderung in die Ausbildung aus Drittstaaten“, wie bereits im Vorjahr, wieder Teil der Befragung.

    Von den zum Befragungszeitpunkt rund 4.700 Mitgliedern haben insgesamt 415 Unternehmen an der nicht repräsentativen Befragung teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (67 Prozent) sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

    Zentrale Erkenntnisse:

    1. Der Fach- und Hilfskräftemangel bleibt weiterhin der Hauptbeweggrund für Unternehmen, Geflüchtete zu beschäftigen. Der Motivator „soziale Verantwortung“ bleibt wichtig, befindet sich aber auf niedrigstem Niveau seit Befragungsbeginn.
    2. Wohnraummangel ist die derzeit dringlichste Herausforderung bei der Beschäftigung von Geflüchteten und wird im Vergleich zum Vorjahr noch akuter wahrgenommen. Damit ist er zur größten Herausforderung geworden, von der Betriebe seit Beginn der Befragung im Jahr 2017 berichten.
    3. Fast alle NETZWERK-Betriebe bieten ihren Mitarbeitenden mit Fluchthintergrund Unterstützungsangebote an. Schulungen und Weiterbildungen, Hilfe bei Behördengängen und zusätzliche Sprachkurse werden am häufigsten angeboten.
    4. Die Ausbildung von Personen aus Drittstaaten bleibt ein relevantes Thema für die Betriebe. Ein Großteil der Unternehmen bildet Azubis aus Drittstaaten aus, die Vorqualifikationen über den Schulabschluss hinaus mitbringen.

    Die gesamte Auswertung können Sie hier nachlesen.

  • 1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

    1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

    Herzlich Willkommen Hotel Deimann!


    22.01.2026

    Unser NUiF-Jahr startet mit einem besonders schönen Meilenstein! Wir freuen uns sehr, das 5-Sterne-Superior Hotel Deimann als 1000. Mitglied in NRW begrüßen zu dürfen.

    Das familiengeführte Hotel Deimann im Sauerland engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte. Aktuell beschäftigt das Hotel rund 250 Mitarbeitende aus über 20 Nationen.

    Im Interview mit Eva Deimann, Mitglied der Inhaberfamilie Deimann und Mitarbeiterin des Hotels, sprachen wir über gute Erfahrungen, Tipps und warum sie Mitglied im NETZWERK geworden sind:

    Seit wann beschäftigen Sie Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?

    Wir beschäftigen seit vielen Jahren Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in unserem Haus. Inzwischen arbeiten bei uns Mitarbeitende aus weit über 20 Nationen in ganz unterschiedlichen Berufen. Diese Entwicklung ist über die Jahre gewachsen und heute ein selbstverständlicher Teil unseres Arbeitsalltags.

    Was ist Ihre beste Erfahrung in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?

    Unsere beste Erfahrung ist die große Motivation, Lernbereitschaft und Dankbarkeit, die viele dieser Mitarbeitenden mitbringen. Wenn sie sich verstanden fühlen und klare Orientierung bekommen, entwickeln sie eine hohe Bindung an den Betrieb und an das Team. Besonders wertvoll ist für uns, dass wir mit Frau Maharani-Schneider eine feste Integrationsbeauftragte haben. Sie ist ausschließlich Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Migrationshintergrund sowie für Kultur- und Verständigungsfragen und gibt Deutschunterricht. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und klare Strukturen – für beide Seiten.

    Gibt es einen Tipp, den Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben würden?

    Mein wichtigster Tipp ist: Integration braucht Zeit, klare Zuständigkeiten und gegenseitiges Verständnis. Es ist wichtig, Kultur zu vermitteln – denn in Deutschland zu leben und zu arbeiten bedeutet auch Anpassung an Regeln, Abläufe und Werte. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, dass Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe des Teams verstehen lernen. Nur wenn beide Seiten offen sind, entsteht echtes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit.

    Warum sind Sie Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge geworden und was würden Sie sich für Ihre Mitgliedschaft wünschen?

    Wir sind Mitglied geworden, weil wir den Austausch und die Praxisnähe des Netzwerks schätzen. Integration bringt immer auch Fragen und Herausforderungen mit sich, bei denen der Blick von außen und die Erfahrungen anderer Unternehmen sehr hilfreich sind. Für unsere Mitgliedschaft wünschen wir uns weiterhin konkrete Unterstützung, ehrlichen Erfahrungsaustausch und Impulse, wie Integration im betrieblichen Alltag nachhaltig und realistisch gelingen kann.

    Foto: Hotel Deimann / Eva Deimann und Ulla Maharani-Schneider (Integrationsbeauftragte)

  • Neue Informationspflicht ab Januar 2026

    Neue Informationspflicht ab Januar 2026

    Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland


    Veröffentlicht am: 19.12.2025

    Ab dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht, bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen in Ausbildung und Beschäftigung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen. Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem BMAS gilt die Informationspflicht sowohl für die betriebliche Ausbildung als auch für die Beschäftigung. Die Informationspflicht betrifft Arbeits- und Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden.

    Folgendes ist bei der Informationspflicht zu beachten:

    • Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
    • Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.
    • Der Arbeitgeber muss sich den Empfang des Informationsschreibens nicht bestätigen lassen, allerdings sollte die Zustellung dokumentiert sein.
    • Die Informationspflicht gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die bereits ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Diese können zwar das Beratungsangebot nutzen, deren Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, diese über das Beratungsangebot zu informieren

    Folgende Infos müssen enthalten sein:

    • Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
    • die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.

    Informationen zum Beratungsangebot „Faire Integration“
    Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.

    Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier: www.faire-integration.de/beratungsstellen

    Weitere Informationsmaterialien vom BMAS:

  • Preisverleihung

    Preisverleihung

    Wettbewerb „Zusammen wachsen – Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“


    Veröffentlicht am: 09.12.2025

    Am 3. Dezember fand die feierliche Preisverleihung des Wettbewerbs „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ in Berlin statt.

    Wir freuen uns sehr über diese wertschätzende Auszeichnung in der Kategorie „Einbindung im Berufsleben“! Zugleich möchten wir unseren aktuell 4742 Mitgliedsunternehmen ganz herzlich danken, denen diese Auszeichnung eigentlich gebührt. Denn sie beweisen Tag für Tag, wie Integration am Arbeitsplatz durch pragmatische Lösungen und echtes Engagement gelingt! 

    Insgesamt wurden 50 Projekte aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den Handlungsfeldern „Einbindung im Berufsleben“, „Bildungschancen“, „Öffentlicher Diskurs“, „Alltag und Ankommen“ sowie „Brücken bauen“ gewürdigt.

    Der Abend hat gezeigt, Integration am Arbeitsplatz kann nur gemeinsam gelingen. Dafür braucht es Austausch, Vernetzung und Kooperationen.

    Vielen Dank an Deutschland – Land der Ideen für die Auszeichnung und die tolle Veranstaltung!

    “Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt” ist eine Initiative von Deutschland – Land der Ideen. Der Wettbewerb wird von der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator sowie dem Bundesverband der Deutschen
    Industrie (BDI) ermöglicht.

    Fotos: Deutschland – Land der Ideen / Bernd Brundert

  • Verlängerung vorübergehender Schutz bis 2027

    Verlängerung vorübergehender Schutz bis 2027

    Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu


    Veröffentlicht am: 21.10.202

    Der Rat der Europäischen Union hat bereits im Juli mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert. 

    Zur Umsetzung auf nationaler Ebene hat der Bundesrat am 17. Oktober 2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zugestimmt (Beschluss). Dadurch werden alle am 1. Februar 2026 gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2027 verlängert – einschließlich der Arbeitserlaubnis.  

    Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.  

  • Broschüre Einwanderung in die Ausbildung

    Broschüre Einwanderung in die Ausbildung

    Neue Broschüre erschienen: „Einwanderung in die Ausbildung – Azubis aus dem Ausland finden und binden“


    Veröffentlicht am: 04.09.2025

    Der zunehmende Fachkräftemangel stellt Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich der dualen Ausbildung. Um dem entgegenzuwirken und den eigenen Nachwuchsbedarf nachhaltig zu sichern, setzen immer mehr Betriebe erfolgreich auf Auszubildende aus dem Ausland.

    Doch wie gelingt es, passende Azubis im Ausland zu finden? Welche Partner unterstützen bei der Kontaktaufnahme im Ausland? Was muss bei der Einstellung beachtet werden? Und wie kann der Spracherwerb vor und nach der Einreise gezielt gefördert werden?

    Unsere neue Broschüre richtet sich an Unternehmen, die neue Wege in der Fachkräftesicherung gehen möchten. Sie bietet Ihnen kompakte und praxisnahe Informationen,

    • wie Sie geeignete Auszubildende im Ausland finden und ansprechen
    • welche Partner und Programme bei der Rekrutierung unterstützen
    • was Sie bei rechtlichen und organisatorischen Fragen beachten müssen
    • wie Sie den Spracherwerb gezielt fördern – vor und nach der Einreise
    • wie eine erfolgreiche Integration im Betrieb gelingt

    Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen und erhalten Sie erprobte Praxistipps – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur langfristigen Integration ins Unternehmen.

    Hier geht’s zur neuen Broschüre: Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden

  • Neue Website

    Neue Website

    Unsere neue Website ist da – Herzlich Willkommen!


    Veröffentlicht am: 01.09.2025

    Wie gewohnt finden Sie hier umfangreiche Informationen rund um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund – und ganz neu: Wissenswertes zum Thema Einwanderung in die Ausbildung.

    Sie fragen sich, wie Sie passende Auszubildende aus dem Ausland finden können? Oder welche Unterlagen für Visum und Aufenthaltstitel benötigt werden? Mit unseren neuen Infomaterialien und übersichtlichen Checklisten unterstützen wir Sie bei der Rekrutierung von Auszubildenden aus Drittstaaten und dem erfolgreichen Start ins Unternehmen.

    Und wie immer gilt: Bei Fragen sind wir gerne für Sie da – telefonisch oder per Mail.


    Alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier: Das Team – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

  • Aktuelles zum vorübergehenden Schutz

    Aktuelles zum vorübergehenden Schutz

    Vorübergehender Schutz bis März 2027 verlängert


    Veröffentlicht am: 16.06.2025

    Die EU-Innenminister haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2027 zu verlängern.

    Dieser befristete Aufenthaltstitel bietet einen sofortigen Schutzstatus und ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und medizinischer Versorgung.

    Für Personen, die sich in den letzten Jahren bereits gut in ihre Aufnahmeländer durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit integriert haben, soll zudem der Übergang aus dem vorübergehenden Schutz in andere langfristige Aufenthaltstitel gefördert werden.

    Zudem diskutierten die EU-Staaten eine Empfehlung der Kommission, den Weg für eine freiwillige Rückkehr und Reintegration in die Ukraine vorzubereiten, um eine schrittweise Rückkehr nach Ende des vorübergehende Schutzes zu ermöglichen.

    Die formelle Verabschiedung des Beschlusses durch den Europäischen Rat ist für eine der nächsten Sitzungen geplant.

    Weiterführende Informationen:

    Ukraine: EU verlängert Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge bis März 2027 – DER SPIEGEL

    Weitere Infos zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission finden Sie hier: Commission proposes predictable and common European way forward for Ukrainian refugees in the EU | EEAS

    Mehr Informationen zu Titelwechsel und Aufenthaltsverfestigung für Ukrainer*innen finden Sie in unserem Infopapier für Betriebe.