Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) – Gesetzliche Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrecht ab 12. Juni 2026
Veröffentlicht am: 12.06.2026
Ab dem 12. Juni 2026 tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, in Kraft. Bei GEAS handelt es sich um eine umfangreiche Reformierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts der EU.
Mit insgesamt neun Verordnungen und einer Richtlinie strebt die EU eine Neuausrichtung der Europäischen Migrations- und Asylpolitik an: die Vereinheitlichung von Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten, die Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine gerechtere Verteilung von Asylsuchenden auf alle EU-Mitgliedstaaten.
Im Zentrum von GEAS steht die Reformierung der Asylverfahren. Ab sofort sollen mehr Asylverfahren bereits an den Schengen-Außengrenzen, an denen die Schutzsuchenden ankommen, durchgeführt werden (Grenzverfahren). Mit Hilfe sog. Screening-Verfahren wird an den Außengrenzen entschieden, ob für Schutzsuchende ein Grenzverfahren oder ein reguläres Asylverfahren im Inland eines EU-Mitgliedstaats stattfinden soll.
Auch im Hinblick auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit bringen die GEAS-Anpassungen einige Änderungen für geflüchtete Menschen mit sich. Für Unternehmen ist es relevant zu wissen, dass Personen in Aufenthaltsgestattung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Monaten einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben. Zuvor waren es sechs Monate. Es können zudem Arbeitsverbote greifen, wenn Geflüchtete während des Asylverfahrens gegen Mitwirkungspflichten verstoßen.
Außerdem wird im Zuge der GEAS-Reform die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ erweitert. Neben den bereits als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gibt es künftig eine EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“, zu denen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei zählen.
In welchen Szenarien auf die EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ zurückgegriffen wird, soll im Asyl- und Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland an den entsprechenden Stellen noch ergänzt werden.
Da viele Regelungen der GEAS-Reform bis dato von Migrationsexpert*innen als noch unklar und schwer verständlich eingestuft werden, bleibt die Umsetzung in der Praxis abzuwarten.
Weitere Informationen und eine kompakte Übersicht der aktualisierten GEAS-Reform finden Sie auf folgenden Webseiten:
















