Kategorie: Aktuelles

  • Erweiterte Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ – Übergangsregelung und mögliche Arbeitsverbote

    Erweiterte Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ – Übergangsregelung und mögliche Arbeitsverbote

    Neue Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“: Beschäftigungsverbote können greifen


    03.08.2026

    Was müssen Betriebe wissen?

    Seit dem 29. Juli 2026 gelten neue Regelungen für den Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Duldung aus weiteren sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Die Änderungen setzen Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) um. Zusätzlich zum bereits geltenden Arbeitsverbot für die bisherigen sicheren Herkunftsländer (die Länder des Westbalkan sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal) sind nun auch Menschen mit Duldung aus den Ländern Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und der Türkei von einem Arbeitsverbot betroffen.

    Für Unternehmen wichtig: 

    Der Gesetzgeber hat zugleich eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach sind Personen von den neuen Arbeitsverboten ausgenommen, wenn sie bereits am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland lebten oder am 11. Juni 2026 im Besitz einer Beschäftigungserlaubnis waren. In diesen Fällen greift das Beschäftigungsverbot nicht. Das bedeutet, dass Beschäftigte, die schon vor Juni dieses Jahres in Ihrem Betrieb in Beschäftigung waren, nicht mit dem Entzug der Beschäftigungserlaubnis rechnen müssen.

    Sollten Sie Personen aus den genannten Herkunftsländern beschäftigen, empfiehlt sich, im ersten Schritt den Aufenthaltsstatus und die Anwendbarkeit der Übergangsregelung zu prüfen. Mit Fragen können sie sich gern beim NETZWERK-Team melden!

    Weitere Informationen: Eine ausführliche Fachinformation zum Thema hat Der Paritätische veröffentlicht. 

  • Verlängerung vorübergehender Schutz für ukrainische Geflüchtete

    Verlängerung vorübergehender Schutz für ukrainische Geflüchtete

    Vorübergehender Schutz bis 2028 verlängert


    15.07.2026

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 15. Juli 2026 auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 geeinigt. Damit erhalten rund 4,48 Millionen Betroffene in der EU weiterhin rechtliche Sicherheit und Planungsperspektiven.

    Neue Regeln für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter
    Neben der Verlängerung enthält der Beschlussentwurf auch eine wichtige Neuerung: Für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, die die Ukraine erst nach Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, wird der Zugang zum vorübergehenden Schutz eingeschränkt.
    Künftig sollen Betroffene grundsätzlich nachweisen müssen, dass ihre Ausreise von den zuständigen ukrainischen Behörden genehmigt wurde und im Einklang mit den wehrrechtlichen Verpflichtungen erfolgt ist.
    Als möglicher Nachweis gilt insbesondere die über die ukrainische App „Reserv+“ bereitgestellte Dokumentation einer Ausreisegenehmigung. Andere geeignete Nachweise bleiben ebenfalls möglich.
    Die neue Verifizierungspflicht knüpft formal an den Zeitpunkt der Ausreise aus der Ukraine an.
    Faktisch betrifft sie jedoch vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter, da für diese nach ukrainischem Recht weiterhin Ausreisebeschränkungen bestehen.

    Das Recht auf die Beantragung von internationalem Schutz (Asyl) bleibt durch die Neuregelung nicht eingeschränkt.

    Der Beschluss muss nun noch formell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach tritt er in Kraft.

    Die konkrete praktische Umsetzung der Verlängerung im deutschen Aufenthaltsrecht steht jedoch noch aus.

  • Neue Chancen für Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Berufskraftfahrer*innen

    Neue Chancen für Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Berufskraftfahrer*innen

    Bundesrat beschließt Erleichterungen im Berufskraftfahrerrecht


    Veröffentlicht am: 14.07.2026

    Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 einer Verordnung zugestimmt, die spürbare Erleichterungen für die Logistik-, Transport- und Busbranche bringt. Mit vereinfachten Qualifikationsverfahren, einer erleichterten Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und zusätzlichen Sprachoptionen bei Prüfungen soll der Zugang zum Fahrerberuf beschleunigt und dem anhaltenden Fahrermangel entgegengewirkt werden.

    Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Die Reform schafft insbesondere für Unternehmen bessere Voraussetzungen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Beschäftigung zu bringen.

    Für Unternehmen besonders relevant

    • Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig neben Deutsch auch in anderen Fremdsprachen abgelegt werden: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
    • Zusätzlich wurde der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Dies erleichtert es Unternehmen, Bewerbende ohne ausreichende Deutschkenntnisse schneller in Qualifizierungsmaßnahmen einzubinden.
    • Die praktische Prüfung wird deutlich verkürzt: Die Prüfungsdauer sinkt von bisher 210 auf 120 Minuten. Der Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Fahrsituationen entfällt.
    • Vereinfachte Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. Der Bundesrat hat außerdem der Aufnahme der Ukraine und Montenegros in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugestimmt. Dadurch können Führerscheine aus diesen Staaten künftig ohne erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
    • Darüber hinaus erkennt Deutschland künftig auch Fahrerlaubnisse an, die ursprünglich in Drittstaaten ausgestellt und bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Dies eröffnet Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.

    Durch weniger Bürokratie, vereinfachte Anerkennungsverfahren und mehrsprachige Prüfungsangebote soll der Zugang zum Fahrerberuf deutlich beschleunigt werden. Für Unternehmen ergeben sich dadurch neue Chancen, vakante Stellen schneller zu besetzen und internationale Fachkräftepotenziale besser zu nutzen.

    Die Änderungen sind zum 18. August in Kraft getreten.

    Weitere Informationen: Entlastungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation

  • GEAS tritt in Kraft

    GEAS tritt in Kraft

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) – Gesetzliche Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrecht ab 12. Juni 2026  


    Veröffentlicht am: 12.06.2026

    Ab dem 12. Juni 2026 tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, in Kraft. Bei GEAS handelt es sich um eine umfangreiche Reformierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts der EU.  

    Mit insgesamt neun Verordnungen und einer Richtlinie strebt die EU eine Neuausrichtung der Europäischen Migrations- und Asylpolitik an: die Vereinheitlichung von Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten, die Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine gerechtere Verteilung von Asylsuchenden auf alle EU-Mitgliedstaaten. 

    Im Zentrum von GEAS steht die Reformierung der Asylverfahren. Ab sofort sollen mehr Asylverfahren bereits an den Schengen-Außengrenzen, an denen die Schutzsuchenden ankommen, durchgeführt werden (Grenzverfahren). Mit Hilfe sog. Screening-Verfahren wird an den Außengrenzen entschieden, ob für Schutzsuchende ein Grenzverfahren oder ein reguläres Asylverfahren im Inland eines EU-Mitgliedstaats stattfinden soll. 

    Auch im Hinblick auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit bringen die GEAS-Anpassungen einige Änderungen für geflüchtete Menschen mit sich. Für Unternehmen ist es relevant zu wissen, dass Personen in Aufenthaltsgestattung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Monaten einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben. Zuvor waren es sechs Monate. Es können zudem Arbeitsverbote greifen, wenn Geflüchtete während des Asylverfahrens gegen Mitwirkungspflichten verstoßen. 

    Außerdem wird im Zuge der GEAS-Reform die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ erweitert. Neben den bereits als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gibt es künftig eine EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“, zu denen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei zählen.  

    In welchen Szenarien auf die EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ zurückgegriffen wird, soll im Asyl- und Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland an den entsprechenden Stellen noch ergänzt werden. 

    Da viele Regelungen der GEAS-Reform bis dato von Migrationsexpert*innen als noch unklar und schwer verständlich eingestuft werden, bleibt die Umsetzung in der Praxis abzuwarten.  

    Weitere Informationen und eine kompakte Übersicht der aktualisierten GEAS-Reform finden Sie auf folgenden Webseiten: 

  • 10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    10 Jahre NUiF – 10 Jahre erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten


    23.03.2026

    Kaum zu glauben aber wahr, unser NUiF ist 10 Jahr!

    Was vor einem Jahrzehnt mit rund 300 engagierten Betrieben begann, ist heute zu einem starken Netzwerk aus über 4.900 Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen, Größen und Regionen in Deutschland angewachsen.

    Mit großer Freude und Dankbarkeit blicken wir auf zehn Jahre gemeinsames Engagement für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten zurück. Zusammen ist es uns gelungen, zahlreiche Unternehmen auf ihrem Weg zu unterstützen, Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund neue berufliche Perspektiven zu schaffen und Hürden in der Ausbildung, Beschäftigung und der Integration im betrieblichen Alltag zu überwinden.

    Wir danken deshalb ganz besonders unseren aktuell 4.900 Mitgliedsunternehmen für ihren Einsatz in der Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten. Der stetige Austausch im NETZWERK, der wertvolle Blick in die Praxis der Unternehmen, und das kontinuierliche Voneinanderlernen machen NUiF erst zu dem, was es heute ist: ein Netzwerk, das Integration in der Praxis gestaltet.

    Ein herzliches Dankeschön geht außerdem an die DIHK und das BMWE, für die Idee ein solches Unternehmensnetzwerk ins Leben zu rufen, für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

    Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre!

    Zum Jubiläum ziehen wir Bilanz und teilen zehn erprobte Praxistipps, wie Unternehmen die Integration im Betrieb erfolgreich gestalten können.

    Eine offene Kommunikation im Unternehmen schafft Vertrauen. Betriebe sollten ihre Mitarbeitenden frühzeitig über neue Kolleginnen und Kollegen informieren, Entscheidungen erläutern und Raum für Rückfragen geben. Hintergrundinformationen zu Herkunftsländern und kulturellen Unterschieden oder interkulturelle Schulungen helfen, Missverständnisse und eventuelle Vorbehalte zu verringern.

    Eine strukturierte Willkommensphase erleichtert den Einstieg enorm: Eine Willkommensmappe, definierte Kommunikationsroutinen und klare Aufgaben unterstützen das Ankommen. Ebenso wertvoll ist die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – von der Kontoeröffnung, über die Auswahl der Krankenversicherung bis zur Wohnungssuche.

    Erfahrene Mitarbeitende oder ältere Auszubildende können neuen Kolleginnen und Kollegen als Mentor*innen zur Seite stehen. Sie erklären Abläufe, Gepflogenheiten im Betrieb (z.B. zu Kantine, Arbeitszeiten, Krankmeldung) und stehen als vertrauensvolle Ansprechpersonen bereit. Freiwilligkeit ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Zudem sollte den Mitarbeitenden ausreichend Zeit für diese Aufgabe eingeräumt werden und ggf. andere Aufgaben im Team neu verteilt werden.

    Die Sprache ist eine der größten Herausforderungen. Betriebe können hier beispielsweise mit Azubi- und Berufssprachkursen des BAMF unterstützen und sollten darauf achten, dass auch die Fachsprache früh geübt wird. NUiF stellt hierfür Vokabelflyer für verschiedene Branchen kostenfrei zur Verfügung. Zudem können zum Start “Einfache Sprache” und Visualisierungen für die Kommunikation mit Kund*innen und Kolleg*innen helfen.

    Regelmäßige Gespräche und eine wertschätzende Feedbackkultur helfen, Schwierigkeiten früh zu erkennen und Lösungen zu finden oder Unterstützungsangebote zu organisieren.

    Egal ob schlechte Noten in der Berufsschule, sprachliche Hürden oder psychische Belastungen – Geflüchtete oder Zugewanderte stehen oft vor zusätzlichen Herausforderungen. Unternehmen sollten die regional verfügbaren Beratungs-, Förder- und Unterstützungsangebote kennen und Mitarbeitende für deren Nutzung möglichst freistellen.

    Integration ist ein Prozess, der nicht immer von Anfang an glatt läuft. Ein Perspektivwechsel kann helfen, mit mehr Empathie, Kreativität und Geduld auf herausfordernde Situationen zu reagieren und neue Lösungen zu finden.

    Unsicherheiten und Konflikte entstehen oft aus unterschiedlichen Erwartungen und Erfahrungen. Schulungen oder interkulturelle Trainings können helfen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und Vorurteile abzubauen.

    Viele Fragen und Herausforderungen müssen Betriebe nicht allein lösen.
    Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderinstrumenten oder zur Integration am Arbeitsplatz bieten z. B. die IHKs, Welcome Center oder das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

    Damit das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss, hilft der Austausch mit anderen Unternehmen, erprobte Lösungen zu finden, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Herausforderungen – von der Rekrutierung bis zur langfristigen Integration – können so effizienter gemeistert werden.

  • Mitgliederbefragung 2025

    Mitgliederbefragung 2025

    Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2025


    10.03.2026

    Zum zehnten Mal in Folge haben wir unsere Mitgliedsunternehmen zur aktuellen Situation der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Neben Fragen zu den Beweggründen der Beschäftigung, den Herausforderungen und Unterstützungsangeboten, ist auch das Thema „Einwanderung in die Ausbildung aus Drittstaaten“, wie bereits im Vorjahr, wieder Teil der Befragung.

    Von den zum Befragungszeitpunkt rund 4.700 Mitgliedern haben insgesamt 415 Unternehmen an der nicht repräsentativen Befragung teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (67 Prozent) sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

    Zentrale Erkenntnisse:

    1. Der Fach- und Hilfskräftemangel bleibt weiterhin der Hauptbeweggrund für Unternehmen, Geflüchtete zu beschäftigen. Der Motivator „soziale Verantwortung“ bleibt wichtig, befindet sich aber auf niedrigstem Niveau seit Befragungsbeginn.
    2. Wohnraummangel ist die derzeit dringlichste Herausforderung bei der Beschäftigung von Geflüchteten und wird im Vergleich zum Vorjahr noch akuter wahrgenommen. Damit ist er zur größten Herausforderung geworden, von der Betriebe seit Beginn der Befragung im Jahr 2017 berichten.
    3. Fast alle NETZWERK-Betriebe bieten ihren Mitarbeitenden mit Fluchthintergrund Unterstützungsangebote an. Schulungen und Weiterbildungen, Hilfe bei Behördengängen und zusätzliche Sprachkurse werden am häufigsten angeboten.
    4. Die Ausbildung von Personen aus Drittstaaten bleibt ein relevantes Thema für die Betriebe. Ein Großteil der Unternehmen bildet Azubis aus Drittstaaten aus, die Vorqualifikationen über den Schulabschluss hinaus mitbringen.

    Die gesamte Auswertung können Sie hier nachlesen.

  • 1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

    1000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

    Herzlich Willkommen Hotel Deimann!


    22.01.2026

    Unser NUiF-Jahr startet mit einem besonders schönen Meilenstein! Wir freuen uns sehr, das 5-Sterne-Superior Hotel Deimann als 1000. Mitglied in NRW begrüßen zu dürfen.

    Das familiengeführte Hotel Deimann im Sauerland engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte. Aktuell beschäftigt das Hotel rund 250 Mitarbeitende aus über 20 Nationen.

    Im Interview mit Eva Deimann, Mitglied der Inhaberfamilie Deimann und Mitarbeiterin des Hotels, sprachen wir über gute Erfahrungen, Tipps und warum sie Mitglied im NETZWERK geworden sind:

    Seit wann beschäftigen Sie Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?

    Wir beschäftigen seit vielen Jahren Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in unserem Haus. Inzwischen arbeiten bei uns Mitarbeitende aus weit über 20 Nationen in ganz unterschiedlichen Berufen. Diese Entwicklung ist über die Jahre gewachsen und heute ein selbstverständlicher Teil unseres Arbeitsalltags.

    Was ist Ihre beste Erfahrung in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund?

    Unsere beste Erfahrung ist die große Motivation, Lernbereitschaft und Dankbarkeit, die viele dieser Mitarbeitenden mitbringen. Wenn sie sich verstanden fühlen und klare Orientierung bekommen, entwickeln sie eine hohe Bindung an den Betrieb und an das Team. Besonders wertvoll ist für uns, dass wir mit Frau Maharani-Schneider eine feste Integrationsbeauftragte haben. Sie ist ausschließlich Ansprechpartnerin für Mitarbeitende mit Migrationshintergrund sowie für Kultur- und Verständigungsfragen und gibt Deutschunterricht. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und klare Strukturen – für beide Seiten.

    Gibt es einen Tipp, den Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben würden?

    Mein wichtigster Tipp ist: Integration braucht Zeit, klare Zuständigkeiten und gegenseitiges Verständnis. Es ist wichtig, Kultur zu vermitteln – denn in Deutschland zu leben und zu arbeiten bedeutet auch Anpassung an Regeln, Abläufe und Werte. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, dass Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe des Teams verstehen lernen. Nur wenn beide Seiten offen sind, entsteht echtes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit.

    Warum sind Sie Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge geworden und was würden Sie sich für Ihre Mitgliedschaft wünschen?

    Wir sind Mitglied geworden, weil wir den Austausch und die Praxisnähe des Netzwerks schätzen. Integration bringt immer auch Fragen und Herausforderungen mit sich, bei denen der Blick von außen und die Erfahrungen anderer Unternehmen sehr hilfreich sind. Für unsere Mitgliedschaft wünschen wir uns weiterhin konkrete Unterstützung, ehrlichen Erfahrungsaustausch und Impulse, wie Integration im betrieblichen Alltag nachhaltig und realistisch gelingen kann.

    Foto: Hotel Deimann / Eva Deimann und Ulla Maharani-Schneider (Integrationsbeauftragte)

  • Neue Informationspflicht ab Januar 2026

    Neue Informationspflicht ab Januar 2026

    Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland


    Veröffentlicht am: 19.12.2025

    Ab dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht, bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen in Ausbildung und Beschäftigung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen. Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem BMAS gilt die Informationspflicht sowohl für die betriebliche Ausbildung als auch für die Beschäftigung. Die Informationspflicht betrifft Arbeits- und Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden.

    Folgendes ist bei der Informationspflicht zu beachten:

    • Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
    • Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.
    • Der Arbeitgeber muss sich den Empfang des Informationsschreibens nicht bestätigen lassen, allerdings sollte die Zustellung dokumentiert sein.
    • Die Informationspflicht gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die bereits ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Diese können zwar das Beratungsangebot nutzen, deren Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, diese über das Beratungsangebot zu informieren

    Folgende Infos müssen enthalten sein:

    • Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
    • die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.

    Informationen zum Beratungsangebot „Faire Integration“
    Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.

    Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier: www.faire-integration.de/beratungsstellen

    Weitere Informationsmaterialien vom BMAS:

  • Preisverleihung

    Preisverleihung

    Wettbewerb „Zusammen wachsen – Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“


    Veröffentlicht am: 09.12.2025

    Am 3. Dezember fand die feierliche Preisverleihung des Wettbewerbs „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ in Berlin statt.

    Wir freuen uns sehr über diese wertschätzende Auszeichnung in der Kategorie „Einbindung im Berufsleben“! Zugleich möchten wir unseren aktuell 4742 Mitgliedsunternehmen ganz herzlich danken, denen diese Auszeichnung eigentlich gebührt. Denn sie beweisen Tag für Tag, wie Integration am Arbeitsplatz durch pragmatische Lösungen und echtes Engagement gelingt! 

    Insgesamt wurden 50 Projekte aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den Handlungsfeldern „Einbindung im Berufsleben“, „Bildungschancen“, „Öffentlicher Diskurs“, „Alltag und Ankommen“ sowie „Brücken bauen“ gewürdigt.

    Der Abend hat gezeigt, Integration am Arbeitsplatz kann nur gemeinsam gelingen. Dafür braucht es Austausch, Vernetzung und Kooperationen.

    Vielen Dank an Deutschland – Land der Ideen für die Auszeichnung und die tolle Veranstaltung!

    “Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt” ist eine Initiative von Deutschland – Land der Ideen. Der Wettbewerb wird von der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator sowie dem Bundesverband der Deutschen
    Industrie (BDI) ermöglicht.

    Fotos: Deutschland – Land der Ideen / Bernd Brundert

  • Verlängerung vorübergehender Schutz bis 2027

    Verlängerung vorübergehender Schutz bis 2027

    Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu


    Veröffentlicht am: 21.10.202

    Der Rat der Europäischen Union hat bereits im Juli mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert. 

    Zur Umsetzung auf nationaler Ebene hat der Bundesrat am 17. Oktober 2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zugestimmt (Beschluss). Dadurch werden alle am 1. Februar 2026 gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2027 verlängert – einschließlich der Arbeitserlaubnis.  

    Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.