Vorübergehender Schutz bis 2028 verlängert
15.07.2026
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 15. Juli 2026 auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 geeinigt. Damit erhalten rund 4,48 Millionen Betroffene in der EU weiterhin rechtliche Sicherheit und Planungsperspektiven.
Neue Regeln für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter
Neben der Verlängerung enthält der Beschlussentwurf auch eine wichtige Neuerung: Für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, die die Ukraine erst nach Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, wird der Zugang zum vorübergehenden Schutz eingeschränkt.
Künftig sollen Betroffene grundsätzlich nachweisen müssen, dass ihre Ausreise von den zuständigen ukrainischen Behörden genehmigt wurde und im Einklang mit den wehrrechtlichen Verpflichtungen erfolgt ist.
Als möglicher Nachweis gilt insbesondere die über die ukrainische App „Reserv+“ bereitgestellte Dokumentation einer Ausreisegenehmigung. Andere geeignete Nachweise bleiben ebenfalls möglich.
Die neue Verifizierungspflicht knüpft formal an den Zeitpunkt der Ausreise aus der Ukraine an.
Faktisch betrifft sie jedoch vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter, da für diese nach ukrainischem Recht weiterhin Ausreisebeschränkungen bestehen.
Das Recht auf die Beantragung von internationalem Schutz (Asyl) bleibt durch die Neuregelung nicht eingeschränkt.
Der Beschluss muss nun noch formell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach tritt er in Kraft.
Die konkrete praktische Umsetzung der Verlängerung im deutschen Aufenthaltsrecht steht jedoch noch aus.
















