Kategorie: News

  • Verlängerung vorübergehender Schutz für ukrainische Geflüchtete

    Verlängerung vorübergehender Schutz für ukrainische Geflüchtete

    Vorübergehender Schutz bis 2028 verlängert


    15.07.2026

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 15. Juli 2026 auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 geeinigt. Damit erhalten rund 4,48 Millionen Betroffene in der EU weiterhin rechtliche Sicherheit und Planungsperspektiven.

    Neue Regeln für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter
    Neben der Verlängerung enthält der Beschlussentwurf auch eine wichtige Neuerung: Für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, die die Ukraine erst nach Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, wird der Zugang zum vorübergehenden Schutz eingeschränkt.
    Künftig sollen Betroffene grundsätzlich nachweisen müssen, dass ihre Ausreise von den zuständigen ukrainischen Behörden genehmigt wurde und im Einklang mit den wehrrechtlichen Verpflichtungen erfolgt ist.
    Als möglicher Nachweis gilt insbesondere die über die ukrainische App „Reserv+“ bereitgestellte Dokumentation einer Ausreisegenehmigung. Andere geeignete Nachweise bleiben ebenfalls möglich.
    Die neue Verifizierungspflicht knüpft formal an den Zeitpunkt der Ausreise aus der Ukraine an.
    Faktisch betrifft sie jedoch vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter, da für diese nach ukrainischem Recht weiterhin Ausreisebeschränkungen bestehen.

    Das Recht auf die Beantragung von internationalem Schutz (Asyl) bleibt durch die Neuregelung nicht eingeschränkt.

    Der Beschluss muss nun noch formell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach tritt er in Kraft.

    Die konkrete praktische Umsetzung der Verlängerung im deutschen Aufenthaltsrecht steht jedoch noch aus.

  • Neue Checkliste: Wechsel des Ausbildungsbetriebs bei Azubis aus Drittstaaten

    Neue Checkliste: Wechsel des Ausbildungsbetriebs bei Azubis aus Drittstaaten

    Wechsel des Ausbildungsbetriebs bei Azubis aus Drittstaaten – Was Betriebe wissen müssen


    Veröffentlicht am: 16.07.2026

    Beim Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder -berufs sind bei Auszubildenden aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG rechtliche Besonderheiten zu beachten. Unsere neue Checkliste zeigt Betrieben, welche Schritte zu beachten sind.

    Viele Betriebe und Auszubildende wissen nicht, dass ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder Ausbildungsberufs mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG nicht ohne Weiteres möglich ist. Wer vorschnell kündigt oder die Ausländerbehörde nicht einbindet, riskiert Verzögerungen und Probleme mit dem Aufenthaltsstatus. In unserer neuen Checkliste zeigen wir, welche Schritte der bisherige und der zukünftige Betrieb beachten müssen.

    Sie können die Checkliste hier herunterladen: Wechsel des Ausbildungsbetriebs für internationale Azubis mit § 16a AufenthG

  • Neue Chancen für Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Berufskraftfahrer*innen

    Neue Chancen für Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Berufskraftfahrer*innen

    Bundesrat beschließt Erleichterungen im Berufskraftfahrerrecht


    Veröffentlicht am: 14.07.2026

    Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 einer Verordnung zugestimmt, die spürbare Erleichterungen für die Logistik-, Transport- und Busbranche bringt. Mit vereinfachten Qualifikationsverfahren, einer erleichterten Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und zusätzlichen Sprachoptionen bei Prüfungen soll der Zugang zum Fahrerberuf beschleunigt und dem anhaltenden Fahrermangel entgegengewirkt werden.

    Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Die Reform schafft insbesondere für Unternehmen bessere Voraussetzungen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Beschäftigung zu bringen.

    Für Unternehmen besonders relevant

    • Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig neben Deutsch auch in anderen Fremdsprachen abgelegt werden: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
    • Zusätzlich wurde der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Dies erleichtert es Unternehmen, Bewerbende ohne ausreichende Deutschkenntnisse schneller in Qualifizierungsmaßnahmen einzubinden.
    • Die praktische Prüfung wird deutlich verkürzt: Die Prüfungsdauer sinkt von bisher 210 auf 120 Minuten. Der Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Fahrsituationen entfällt.
    • Vereinfachte Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. Der Bundesrat hat außerdem der Aufnahme der Ukraine und Montenegros in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugestimmt. Dadurch können Führerscheine aus diesen Staaten künftig ohne erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
    • Darüber hinaus erkennt Deutschland künftig auch Fahrerlaubnisse an, die ursprünglich in Drittstaaten ausgestellt und bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Dies eröffnet Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.

    Durch weniger Bürokratie, vereinfachte Anerkennungsverfahren und mehrsprachige Prüfungsangebote soll der Zugang zum Fahrerberuf deutlich beschleunigt werden. Für Unternehmen ergeben sich dadurch neue Chancen, vakante Stellen schneller zu besetzen und internationale Fachkräftepotenziale besser zu nutzen.

    Weitere Informationen: Verordnung 318/26 sowie in der Beschlussfassung des Bundesrates vom 10. Juli 2026.

    Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

  • Regionalbotschafter*innen-Treffen bei WAGO in Minden

    Regionalbotschafter*innen-Treffen bei WAGO in Minden

    Regionalbotschafter*innen-Treffen bei WAGO in Minden – 2 Tage voller Austausch und Vernetzung


    Veröffentlicht am: 16.06.2026

    Am 9. und 10. Juni 2026 fand unser 4. Regionalbotschafter*innen-Treffen bei der WAGO GmbH und Co. KG statt – unserem neuen Regionalbotschafter-Unternehmen für Nordrhein-Westfalen.

    Herzlich Willkommen, neuer Jahrgang!

    Am ersten Tag fand die symbolische Staffelstabübergabe statt und der 8. Regionalbotschafter*innen-Jahrgang wurde offiziell im Amt begrüßt. Bei einer Unternehmensführung durften wir hinter die Kulissen des führenden Herstellers für Verbindungs- und Automatisierungstechnik blicken. Das Highlight: das Ausbildungszentrum! Hier werden auf 3.500 m² und unter modernsten Bedingungen die Fachkräfte von morgen ausgebildet.

    Voneinander lernen

    An Tag 2 haben wir gemeinsam mit unseren Regionalbotschafter*innen und Unternehmen aus der Region über den Stand der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte gesprochen. In einer kurzen Keynote teilte WAGO wertvolle Einblicke, wie sie internationale Azubis gewinnen und auch langfristig binden. Anschließend tauschten sich die Teilnehmenden in zahlreichen praxisnahen Workshops u.a. zu rechtlichen Fragen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, zum Spracherwerb im Betrieb, zum Onboarding und KI im Bewerbungsprozess aus.

    Ein großes Dankeschön an alle Unternehmen für ihr Engagement – sie zeigen schon jetzt, wie eine vielfältige und zukunftsfähige Arbeitswelt aussehen kann!

    Und ein besonderer Dank geht an die WAGO GmbH und Co. KG in Minden für die Gastfreundschaft und die tolle Organisation dieses gelungenen Tages!

  • GEAS tritt in Kraft

    GEAS tritt in Kraft

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) – Gesetzliche Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrecht ab 12. Juni 2026  


    Veröffentlicht am: 12.06.2026

    Ab dem 12. Juni 2026 tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, in Kraft. Bei GEAS handelt es sich um eine umfangreiche Reformierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts der EU.  

    Mit insgesamt neun Verordnungen und einer Richtlinie strebt die EU eine Neuausrichtung der Europäischen Migrations- und Asylpolitik an: die Vereinheitlichung von Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten, die Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine gerechtere Verteilung von Asylsuchenden auf alle EU-Mitgliedstaaten. 

    Im Zentrum von GEAS steht die Reformierung der Asylverfahren. Ab sofort sollen mehr Asylverfahren bereits an den Schengen-Außengrenzen, an denen die Schutzsuchenden ankommen, durchgeführt werden (Grenzverfahren). Mit Hilfe sog. Screening-Verfahren wird an den Außengrenzen entschieden, ob für Schutzsuchende ein Grenzverfahren oder ein reguläres Asylverfahren im Inland eines EU-Mitgliedstaats stattfinden soll. 

    Auch im Hinblick auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit bringen die GEAS-Anpassungen einige Änderungen für geflüchtete Menschen mit sich. Für Unternehmen ist es relevant zu wissen, dass Personen in Aufenthaltsgestattung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Monaten einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben. Zuvor waren es sechs Monate. Es können zudem Arbeitsverbote greifen, wenn Geflüchtete während des Asylverfahrens gegen Mitwirkungspflichten verstoßen. 

    Außerdem wird im Zuge der GEAS-Reform die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ erweitert. Neben den bereits als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gibt es künftig eine EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“, zu denen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei zählen.  

    In welchen Szenarien auf die EU-weite Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ zurückgegriffen wird, soll im Asyl- und Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland an den entsprechenden Stellen noch ergänzt werden. 

    Da viele Regelungen der GEAS-Reform bis dato von Migrationsexpert*innen als noch unklar und schwer verständlich eingestuft werden, bleibt die Umsetzung in der Praxis abzuwarten.  

    Weitere Informationen und eine kompakte Übersicht der aktualisierten GEAS-Reform finden Sie auf folgenden Webseiten: 

  • Neues Erklärvideo: Prüfungsvorbereitung für internationale Azubis

    Neues Erklärvideo: Prüfungsvorbereitung für internationale Azubis

    Neues Erklärvideo für internationale Auszubildende: 5 Tipps für die Prüfungsvorbereitung


    Veröffentlicht am: 03.06.2026

    Sie bilden internationale Auszubildende aus und möchten sie bei der Prüfungsvorbereitung bestmöglich unterstützen?

    In unserem neuen Erklärvideo erhalten Ihre Auszubildenden praktische Tipps für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung. Es wird erklärt, wie sich Azubis Schritt für Schritt auf die Prüfungen vorbereiten können, warum Unterstützung und Lerngruppen eine wichtige Rolle spielen und wie das eigene Zeitmanagement während der Prüfung verbessert werden kann.

    Zudem enthält es wertvolle Hinweise, wie Aufgabenstellungen richtig verstanden, Signalwörter sicher erkannt und Fachsprache gezielt eingesetzt werden können.

    Hier geht es zum Erklärvideo: Prüfungsvorbereitung leicht gemacht: 5 Tipps für internationale Azubis

    Weiterführende Infos:

  • Neues Infopapier: Psychische Gesundheit

    Neues Infopapier: Psychische Gesundheit

    Neues Infopapier: Psychische Gesundheit Geflüchteter und Zugewanderter am Arbeitsplatz


    Veröffentlicht am: 28.04.2026

    Welchen Zugang haben Geflüchtete und Zugewanderte zu Psychotherapie? Wie kann ich als Arbeitsgeber*in direkt am Arbeitsplatz unterstützen? Und worauf können Arbeitgeber*innen in ihrem Handeln und Verhalten achten?

    Viele Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund stehen vor vielfältigen Herausforderungen, die sich auch auf ihre psychische Gesundheit auswirken können. Besonders Geflüchtete haben oft belastende Erfahrungen und schwere Schicksalsschläge hinter sich. Die Flucht selbst, schwierige Lebensumstände im Herkunftsland sowie Diskriminierung, Armutsrisiken und Herausforderungen durch kulturelle Unterschiede in Deutschland können die psychische Belastbarkeit spürbar schwächen.

    Gemeinsam mit „NIFA plus: Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“ haben wir ein neues Infopapier erarbeitet, das aufzeigt, wie sich psychische Belastungen äußern können und wie Unternehmen Betroffene unterstützen können. Es bietet zudem praxisnahe Hinweise für den Arbeitsalltag, um die psychische Gesundheit zu stärken und ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu fördern.

  • Neuer Vokabelflyer Tiefbau

    Neuer Vokabelflyer Tiefbau

    Neu erschienen: Vokabelflyer für Mitarbeitende im Tiefbau


    Veröffentlicht am: 30.03.2026

    Trotz der aktuell verhaltenen konjunkturellen Lage und einer insgesamt kleiner gewordenen Fachkräftelücke, gibt es immer noch bestimmte Branchen und Berufe, in denen der Fachkräftemangel deutlich spürbar ist oder sogar zugenommen hat. Laut einer aktuellen Studie des KOFA sind das vor allem Berufe, die für den Bau öffentlicher Infrastruktur zentral sind.

    Demnach stieg beispielsweise die Zahl nicht besetzbarer Stellen für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich Führung von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen im vergangenen Jahr um gut ein Drittel (plus 38,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr auf bundesweit zuletzt 1.540 Stellen. 

    Angesichts dieser Entwicklung wird es für Unternehmen immer wichtiger, die Sicherung ihres Nachwuchses aktiv zu gestalten. Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte können dabei einen wertvollen Beitrag leisten und helfen, den Bedarf an Fachkräften langfristig zu decken. Praxiserfahrungen zeigen jedoch, dass insbesondere sprachliche Herausforderungen zu Beginn häufig eine Hürde darstellen.

    Um hier aktiv zu unterstützen, haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Frisch & Faust Tiefbau GmbH aus Berlin einen kompakten Vokalbelflyer entwickelt. Ziel ist es, den Einstieg in die Fachsprache zu erleichtern und die Verständigung im Arbeitsalltag zu verbessern.

    Dieser Flyer enthält die wichtigsten Fachbegriffe für Azubis und Mitarbeitende im Tiefbau in insgesamt 14 Sprachen:

    • Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya,
    • Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch,
    • Deutsch, Englisch, Vietnamesisch, Indonesisch, Hindi,
    • Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch.

    Hier geht’s zu den Vokabelflyer für Mitarbeitende im Tiefbau: Produkte – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    Hier finden Sie eine Übersicht all unserer Sprachflyer und Poster.

  • Neues Erklärvideo: Informationspflicht bei Anwerbung von Drittstaatsangehörigen

    Neues Erklärvideo: Informationspflicht bei Anwerbung von Drittstaatsangehörigen

    Neues Erklärvideo: Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland


    Veröffentlicht am: 31.03.2026

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Informationsflicht für Arbeitgeber*innen bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Unternehmen müssen seitdem auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen.

    Diese Informationspflicht ist in § 45c Aufenthaltsgesetz festgeschrieben und gilt sowohl für die betriebliche Ausbildung als auch für die Beschäftigung. Sie betrifft Arbeits- und Ausbildungsverträge, die seit dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden.

    In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, was Sie als Unternehmen beachten müssen und wie Sie dies in der Praxis gut umsetzen können.

    Hier geht es zum Erklärvideo: Informationspflicht 2026: Was Unternehmen jetzt bei Drittstaatsangehörigen beachten müssen

    Weiterführende Infos:

  • 10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    10 Jahre NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

    10 Jahre NUiF – 10 Jahre erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten


    23.03.2026

    Kaum zu glauben aber wahr, unser NUiF ist 10 Jahr!

    Was vor einem Jahrzehnt mit rund 300 engagierten Betrieben begann, ist heute zu einem starken Netzwerk aus über 4.900 Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen, Größen und Regionen in Deutschland angewachsen.

    Mit großer Freude und Dankbarkeit blicken wir auf zehn Jahre gemeinsames Engagement für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zugewanderten zurück. Zusammen ist es uns gelungen, zahlreiche Unternehmen auf ihrem Weg zu unterstützen, Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund neue berufliche Perspektiven zu schaffen und Hürden in der Ausbildung, Beschäftigung und der Integration im betrieblichen Alltag zu überwinden.

    Wir danken deshalb ganz besonders unseren aktuell 4.900 Mitgliedsunternehmen für ihren Einsatz in der Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten. Der stetige Austausch im NETZWERK, der wertvolle Blick in die Praxis der Unternehmen, und das kontinuierliche Voneinanderlernen machen NUiF erst zu dem, was es heute ist: ein Netzwerk, das Integration in der Praxis gestaltet.

    Ein herzliches Dankeschön geht außerdem an die DIHK und das BMWE, für die Idee ein solches Unternehmensnetzwerk ins Leben zu rufen, für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

    Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre!

    Zum Jubiläum ziehen wir Bilanz und teilen zehn erprobte Praxistipps, wie Unternehmen die Integration im Betrieb erfolgreich gestalten können.

    Eine offene Kommunikation im Unternehmen schafft Vertrauen. Betriebe sollten ihre Mitarbeitenden frühzeitig über neue Kolleginnen und Kollegen informieren, Entscheidungen erläutern und Raum für Rückfragen geben. Hintergrundinformationen zu Herkunftsländern und kulturellen Unterschieden oder interkulturelle Schulungen helfen, Missverständnisse und eventuelle Vorbehalte zu verringern.

    Eine strukturierte Willkommensphase erleichtert den Einstieg enorm: Eine Willkommensmappe, definierte Kommunikationsroutinen und klare Aufgaben unterstützen das Ankommen. Ebenso wertvoll ist die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – von der Kontoeröffnung, über die Auswahl der Krankenversicherung bis zur Wohnungssuche.

    Erfahrene Mitarbeitende oder ältere Auszubildende können neuen Kolleginnen und Kollegen als Mentor*innen zur Seite stehen. Sie erklären Abläufe, Gepflogenheiten im Betrieb (z.B. zu Kantine, Arbeitszeiten, Krankmeldung) und stehen als vertrauensvolle Ansprechpersonen bereit. Freiwilligkeit ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Zudem sollte den Mitarbeitenden ausreichend Zeit für diese Aufgabe eingeräumt werden und ggf. andere Aufgaben im Team neu verteilt werden.

    Die Sprache ist eine der größten Herausforderungen. Betriebe können hier beispielsweise mit Azubi- und Berufssprachkursen des BAMF unterstützen und sollten darauf achten, dass auch die Fachsprache früh geübt wird. NUiF stellt hierfür Vokabelflyer für verschiedene Branchen kostenfrei zur Verfügung. Zudem können zum Start “Einfache Sprache” und Visualisierungen für die Kommunikation mit Kund*innen und Kolleg*innen helfen.

    Regelmäßige Gespräche und eine wertschätzende Feedbackkultur helfen, Schwierigkeiten früh zu erkennen und Lösungen zu finden oder Unterstützungsangebote zu organisieren.

    Egal ob schlechte Noten in der Berufsschule, sprachliche Hürden oder psychische Belastungen – Geflüchtete oder Zugewanderte stehen oft vor zusätzlichen Herausforderungen. Unternehmen sollten die regional verfügbaren Beratungs-, Förder- und Unterstützungsangebote kennen und Mitarbeitende für deren Nutzung möglichst freistellen.

    Integration ist ein Prozess, der nicht immer von Anfang an glatt läuft. Ein Perspektivwechsel kann helfen, mit mehr Empathie, Kreativität und Geduld auf herausfordernde Situationen zu reagieren und neue Lösungen zu finden.

    Unsicherheiten und Konflikte entstehen oft aus unterschiedlichen Erwartungen und Erfahrungen. Schulungen oder interkulturelle Trainings können helfen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und Vorurteile abzubauen.

    Viele Fragen und Herausforderungen müssen Betriebe nicht allein lösen.
    Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderinstrumenten oder zur Integration am Arbeitsplatz bieten z. B. die IHKs, Welcome Center oder das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

    Damit das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss, hilft der Austausch mit anderen Unternehmen, erprobte Lösungen zu finden, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Herausforderungen – von der Rekrutierung bis zur langfristigen Integration – können so effizienter gemeistert werden.