Kategorie: Sprache

  • An wen kann ich mich für Sprachkurse wenden?

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für alle Bundesländer eine regionale Ansprechperson für die Berufssprachkurse eingerichtet. Diese können Sie mit Ihrem Wunsch nach einem (berufsbezogenen) Sprachkurs oder aber auch bei allgemeinen Fragen ansprechen: die Ansprechpersonen des BAMF. Sie können aktuelle Kurse auch über die Suche der Agentur für Arbeit finden.

  • Wer organisiert die Sprachkurse?

    Um passende Sprachkurse für Ihre Mitarbeitenden zu finden, wenden Sie sich am besten an regionale Kursträger. Auch Volkshochschulen bieten häufig Kurse an. Sie können Kurse über die Suche der Agentur für Arbeit finden oder Sie wenden sich direkt an die Ansprechpersonen des BAMF.
    Anerkannte Träger von Integrationskursen listet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hier.

  • Gibt es berufsbezogene Sprachkurse?

    Ja, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Berufssprachkurse an. Diese vermitteln Azubis und Beschäftigten sowie berufsvorbereitend Sprachkenntnisse, die für den beruflichen Alltag benötigt werden. Es gibt Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung und arbeitsplatzbezogene Kurse. Welcher Kurs der richtige für Ihre Mitarbeitenden ist, hängt von deren Vorkenntnissen und ihrer persönlichen Situation ab. Die Kurse können auch berufsbegleitend und in Teilzeit besucht werden.

    Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung bilden die Grundstruktur der Berufssprachförderung (Basiskurse). Sie vermitteln Grundwissen über das Berufsleben und die Arbeitswelt in Deutschland. Die Basiskurse enden mit einer Zertifikatsprüfung und dauern vier Monaten bis ungefähr ein Jahr (je 400-500 Unterrichtseinheiten). Allgemeine berufsbezogene Module führen zum nächsthöheren Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER): von A1 nach A2, von A2 nach B1, von B1 nach B2, von B2 nach C1 und von C1 nach C2.

    Arbeitsplatzbezogene Berufssprachkurse richten sich an bestimmte Ziel- bzw. Berufsgruppen. Sie fördern fachspezifische Sprache und sind ausgerichtet auf:

    • Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfach- und pflegeberufen befinden.
    • Personen, die fachspezifische Deutschkenntnisse im technischen oder im kaufmännischen Bereich benötigen.
    • Personen, die einen konkret arbeitsplatzbezogenen Sprachkurs (JOB-BSK) besuchen möchten.

    Darüber hinaus gibt es bundesweit Azubi-Berufssprachkurse, die sich an Ihre Auszubildenden richten und sich am Lehrplan der Ausbildungsberufe orientieren sowie außerdem auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.

    Diese Kurse müssen nicht zwangsläufig mit einer Sprachprüfung enden und können bereits ab 7 Teilnehmenden angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie hier, die direkten Ansprechpersonen beim BAMF hier.

    ACHTUNG: Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können seit dem 01.01.2025 lediglich arbeitsplatzbezogene BSK (Job-BSK, Azubi-BSK und BSK für Personen im Anerkennungsverfahren) sowie ein Großteil der BSK mit Ziel B2 priorisiert und durchgeführt werden. Das restliche Kursangebot muss temporär ausgesetzt werden. Mehr Infos hier.

  • Haben alle Geflüchteten Zugang zu Sprachkursen?

    Ob Geflüchtete ein Anrecht auf einen Sprachkurs haben, ist grundsätzlich abhängig vom Status und ob die Person schon in Beschäftigung oder Ausbildung ist.

    Zugang zum Integrationskurs besteht für folgende Gruppen:

    • Anerkannte Geflüchtete haben grundsätzlich Zugang zu Integrationskursen, dies gilt ebenso für Schutzsuchende aus der Ukraine mit §24 AufenthG.
    • Personen mit einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben Zugang zum Integrationskurs.
    • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung können an Integrationskursen teilnehmen.
    • Geduldete müssen sich in der Regel in einer Ausbildung- oder Beschäftigungsduldung befinden, um an einem Integrationskurs teilzunehmen.

    Zugang zu den Berufssprachkursen besteht für alle Personen, die arbeitsmarktnah oder in Beschäftigung sind.

    Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter, sofern die Personen sich noch nicht in Beschäftigung befinden oder Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen.
    Ihre Mitarbeitenden in Beschäftigung, Ausbildung oder in einem Anerkennungsverfahren wenden sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ansprechpersonen finden Sie hier.

  • Was bedeuten die unterschiedlichen Sprachniveaus?

    Die unterschiedlichen Sprachniveaus richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Was die einzelnen Klassifikationen bedeuten und wie Sie daran erkennen, wie gut jemand Deutsch oder eine andere Sprache spricht, sehen Sie in dieser Übersicht: GER-Grafik.