Kategorie: Unbefristeter Aufenthalt

  • Was ist der Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt-EU?

    Die Niederlassungserlaubnis sowie der Daueraufenthalt-EU gewähren einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Der Daueraufenthalt-EU greift zudem in der gesamten Europäischen Union (EU). Der Daueraufenthalt-EU empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie eine Arbeitsaufnahme, ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen EU-Staat planen.

    Außerdem gibt es folgende Unterschiede:

    Niederlassungserlaubnis

    • Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland
    • Ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden
    • Erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland

    Daueraufenthalt-EU

    • Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland und in der EU
    • Erlischt bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder bei 12-monatiger
      Abwesenheit aus der EU

    Voraussetzungen

    • 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
      Achtung: Die Asylverfahrenszeit wird hier angerechnet, nicht aber Zeiten in Duldung!
    • Sicherung des Lebensunterhalts
    • Gültiger Pass
    • Rentenvorsorge: Einzahlung von mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmen bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen sind möglich)
    • Beschäftigungserlaubnis
    • Deutschkenntnisse: B1 oder Schulnote 4
    • Ausreichender Wohnraum
    • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Keine Straftaten

    Nur bei der Niederlassungserlaubnis

    • Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln.
    • Ausnahmen beim Anspruch der Rentenvorsorge sind bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen möglich.
    • Hinweis: Ausnahmen bei den Voraussetzungen gibt es bei der Gruppe Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge.

    Nur beim Daueraufenthalt-EU

    • Komplett gesicherter Lebensunterhalt (durch regelmäßige und feste Einkünfte).